Diskussion:Wahlordnung der Hochschule: Unterschied zwischen den Versionen

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Blockade durch die Studentinnen- und Studentenschaft
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 3. Juni 2009, 17:26 Uhr

Blockade durch die Studentinnen- und Studentenschaft[Bearbeiten]

Möglichkeit gemäß § 2 Abs. 3 der WO der HTW Dresden: Viele Kanditaturen der Studis für die Fakultätsräte und Nichtannahme der Wahl mehrmals hintereinander durchführen: Es kann zu keinem Beginn der Amtszeit kommen.