Vereinbarung StuRa und HTW Dresden/Dokument HTW Dresden: Unterschied zwischen den Versionen
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Vorschlag über eine Vereinbarungen zwischen StuRa und Hochschulverwaltung | Vorschlag über eine Vereinbarungen zwischen StuRa und Hochschulverwaltung | ||
Aktuelle Version vom 29. Februar 2012, 02:11 Uhr
Dieses Dokument ist das Dokument HTW Dresden zur Vereinbarung StuRa und HTW Dresden.
Dokumententwurf HTW Dresden[Bearbeiten]
Vorschlag über eine Vereinbarungen zwischen StuRa und Hochschulverwaltung
§ 1 Allgemeine Grundsätze[Bearbeiten]
(1) In dieser Vereinbarung sind Verfahren und Absprachen zwischen Hochschulverwaltung/Hochschulleitung und Studentinnen- und Studentenrat (StuRa) zur Nutzung der Ressourcen der Hochschule und der gegenseitigen Kommunikation festgelegt. Sie dienen als Ergänzung der Verwaltungsvorschriften im Verwaltungshandbuch der Hochschule, insbesondere der Hausordnung und der Schlüsselordnung.
(2) Beide Partner verpflichten sich zur Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit in den Gebäuden und Außenanlagen der Hochschule und zum schonenden Umgang mit allen Ressourcen der Hochschule.
(3) Auftretende Probleme werden unverzüglich angezeigt und zwischen Hochschulleitung und StuRa geklärt.
(4) Der StuRa nennt namentlich die zuständigen Bearbeiter und für bestimmte Themen verantwortlichen Ansprechpartner, auf die in dieser Vereinbarung Bezug genommen wird.
§ 2 Informationsdienste[Bearbeiten]
(1) Beide Partner informieren sich gegenseitig zeitnah über laufende Aktivitäten und Neuerungen. Zur Verbesserung der Transparenz nehmen sich die Partner gegenseitig in Verteiler auf. (siehe Anlage 1)
(2) Bei der Erstellung des Hochschul-ABC (Redaktion StuRa unter Mitwirkung des Studentensekretariates) sind bezüglich der Sachinformationen das Rechenzentrum und das Dezernat Technik zum Korrekturlesen einzubeziehen.
(3) Insbesondere vor dem Rückmeldezeitraum werden alle für die Rückmeldung relevanten Informationen (z. B. Beitragsänderungen des StuRa-Anteils, Stand von Verhandlungen zum Semesterticket mit Geltungsbereich und aktuellem Betrag) dem Dezernat Studienangelegenheiten mitgeteilt.
(4) Der StuRa ist inhaltlich für die in der Anlage 2 zusammengestellten Schaukästen und Pinnwände zuständig.
(5) Über die Mailadresse info@stura.htw-dresden.de wird informiert, wenn Änderungen auf der Homepage unter Studium vorgenommen werden.
(6) Pro Semester finden mindestens zwei gemeinsame Beratungen mit StuRa und der Hochschulleitung statt.
(7) Der Informationsbildschirm im Eingangsfoyer kann durch Zusenden der vorbereiteten Datei an Frau Heider (2312) genutzt werden.
(8)
§ 3 Werbeaktivitäten[Bearbeiten]
(1) Der StuRa kann eigenständig zum Bewerben von Veranstaltungen die in Anlage 3 verwendeten Flächen benutzen. Dazu ist eine Anzeige an deztechnik@htw-dresden.de mit Inhalt, Zeitpunkt und Zeitdauer mindestens eine Woche vor der Aktivität ausreichend. Das betrifft sowohl Plakate als auch Aufsteller.
(2) Das Anbringen von Bannerwerbung ist vor Erstellung eines Banners bei der Kanzlerin zu beantragen.
(3) Die Finanzierung von gemeinsamer Bannerwerbung am Z-Gebäude erfolgt gemeinsam mit Öffentlichkeitsarbeit, Dezernat Studienangelegenheiten und dem StuRa zu je einem Drittel.
(4) Der Druck des Hochschul-ABC wird hälftig vom StuRa und dem Dezernat Studienangelegenheiten getragen. Diese werden allen Studienanfängern mit den Immatrikulationsunterlagen zugeschickt.
(5) Bei Informationsveranstaltungen wie Tag der offenen Tür, Begrüßung der Erstsemestler usw. beziehen sich die Partner gegenseitig in die Planung ein.
§ 4 Semesterticket-Rückerstattung[Bearbeiten]
Für die Überweisung des anteiligen Semesterbeitrages für Semesterticket und Stundentenratsbeitrag an den StuRa werden folgende Termine festgelegt:
Sommersemester
Dez. Stud. an StuRa StuRa an SPNV/DVB 15.03. 01.05. 1. Abschlag (Zahlungseingänge bei 4100 zu diesem Zeitpunkt) 15.05. 01.06. 2. Abschlag – Überweisung Restbetrag VOR Beginn des Rückmeldezeitraums 01.10. laut Vertrag Endabrechnung Kein fixer Termin, z.B. 30.06.2011Beginn Rückmeldezeitraum für das WS 2011/12
Wintersemester
Dez. Stud. an StuRa StuRa an SPNV/DVB 15.08. 01.11. 1. Abschlag (Zahlungseingänge bei 4100 zu diesem Zeitpunkt) 15.11. 01.12. 2. Abschlag – Überweisung Restbetrag entfällt 05.12. Zwischenabrechnung per 31.12. 01.04. Endabrechnung
Zustimmung von allen Beteiligten:
• mit Kalenderjahresschluss Endabrechnung vollziehen, d. h. per 31.12. für das WS
• Nachkauf/Rückerstattung von 1/6 zum 15.01. zukünftig nicht mehr anbieten, spätester Termin für Anträge ist der 30.12. (Posteingang im StuRa)
§ 5 Nutzung des zentralen Mailverteilers[Bearbeiten]
Die HS-Leitung sichert dem StuRa zu, dass er alle Studierenden per E-Mail über wichtige Angelegenheiten informieren kann. Dazu wird der Text an die zentrale Service-Adresse des Rechenzentrums (service@rz.htw-dresden.de) geschickt, das die Weiterleitung vornimmt.
Es wird vereinbart, dass diese Weiterleitung spätestens am folgenden Arbeitstag (AT sind Mo-Fr) erfolgt, ggf. unter Berücksichtigung der aktuellen Last im HTWNET. Für die Mails gelten dieselben Restriktionen, wie sie für die universell nutzbaren Maillisten der Studiengänge festgelegt sind, u.a. die Längenbegrenzung auf max. 128 kB.
Das RZ ist nicht verpflichtet, auf zurückkommende Fehlermeldungen zu reagieren, die z.B. daraus resultieren, dass bei Mailweiterleitungen, die die Studierenden selbst vornehmen können, Fehler auftreten (Adresse falsch, Mailbox beim privaten Provider voll usw.)!
Es wird empfohlen, dass der StuRa 2 (max. 3) Mitglieder dem RZ benennt, die solche Mails an das RZ weiterleiten dürfen.
Die verschickten Mails werden max. 3 Monate aufbewahrt.
§ 6 Raumnutzung[Bearbeiten]
(1) Die Räume Z 123 und Z 124 stehen dem StuRa zur eigenen Nutzung zur Verfügung.
(2) Die Fachschaftsräte (FSR) der Fakultäten sind in den Räumen Z 521 (7100), S 533 (7700) bzw. S 516/517 (7200, 7400, 7500, 7600, 7800) untergebracht. Die FSR verwalten diese Räume selbsttätig.
(3) Für alle anderen Räume sind Raumnutzungsanträge (mit Angabe der notwendigen Ausstattung) zu stellen.
(4) Der zentral verwaltete Beratungsraum S 523 wird auf der Grundlage vorliegender Raumanträge vorrangig für die Nutzung durch die studentischen Vertretungen (StuRa, FSR, faranto e.V.) zur Verfügung gestellt.
§ 7 Finanzwesen[Bearbeiten]
muss noch abgesprochen und ergänzt werden
§ 8 Schlüsselvergabe[Bearbeiten]
Der Studentenrat legt eigenverantwortlich fest, welche Mitglieder einen personengebundenen Schlüssel erhalten. Dabei ist die Anzahl der verfügbaren Schlüssel auf 23 Stück begrenzt.
Die Ausgabe durch das Sachgebiet Hausverwaltung erfolgt auf der Grundlage einer von der Kanzlerin bestätigten Liste.
Eine Weitergabe der Schlüssel an Dritte ist nicht gestattet.
Gegenüber der Hausverwaltung ist der unterzeichnende Empfänger verantwortlich für die ausgegeben Schlüssel.
Für die Räume der Fachschaften werden an je zwei, durch den Dekan der Fakultät bestätigte verantwortliche FSR- Mitglieder befristet Schlüssel durch die Hausverwaltung ausgegeben.
Jeweils ein Schlüssel für die Räume der studentischen Vertretungen befindet sich beim Wachschutz und kann auf Basis einer bestätigten Namensliste gegen Unterschrift leihweise entgegen genommen werden. Diese Listen sind zu bestätigen
für. durch
- Studentenrat Kanzlerin,
- Fachschaftsräte Dekan/in der jeweiligen Fakultät
- faranto e.V. Kanzlerin.
§ 9 Zugang während der Schließzeiten der Hochschule[Bearbeiten]
Der Zugang zur Hochschule während der in der Hausordnung festgelegten Schließzeiten ist für gewählte Mitglieder des Studentenrates und der Fachschaftsrates über den Wachdienst möglich. Die aktuellen Listen werden von der Kanzlerin beim Wachdienst hinterlegt. Zusätzlich kann der StuRa Personen bestimmen, die für ihn tätig sind und ebenfalls diese Berechtigung erhalten. Diese Liste ist vom Stura unterschrieben, der Kanzlerin vorzulegen und wird ebenfalls beim Wachdienst hinterlegt.
§ 10 Gremienblockzeiten[Bearbeiten]
In den Zeiten
- Dienstag 2.Woche ab 15 Uhr und
- Dienstag 1.Woche ab 18:20 Uhr
werden keine Lehrveranstaltungen geplant.
§ 11 Wahlen[Bearbeiten]
Die Wahlen zu den Organen der Studentenschaft (Fachschaftsrat, StuRa) werden, wenn der zeitliche Ablauf mit dem der Wahl der Vertreter in den Erweiterten Senat übereinstimmt, durch die Hochschulverwaltung in folgenden Punkten unterstützt:
- Erstellung der Wählerverzeichnisse und der Wählerlisten
- Versendung der Wahlbenachrichtigungen per E-Mail an die s-Nummer der Studierenden. (Dabei ist die Hochschulverwaltung nicht verpflichtet, auf zurückkommende Fehlermeldungen zu reagieren, die z. B. daraus resultieren, dass bei Mailweiterleitungen, die die Studierenden selbst vornehmen können, Fehler auftreten.),
- Vervielfältigung der Stimmzettel auf der Grundlage der vom Wahlausschuss der Studentenschaft erstellten Muster,
- Versendung der Briefwahlunterlagen und
- Benachrichtigung der Gewählten und der nachrückenden Ersatzvertreter.
§ 12 Schlussbestimmungen[Bearbeiten]
Diese Dienstvereinbarung tritt mit ihrer Veröffentlichung im internen Bereich der Homepage der HTW Dresden in Kraft und kann einvernehmlich unter Einhaltung der Schriftform von beiden Seiten jeder Zeit angepasst oder ergänzt werden.
Datum:
Kanzlerin StuRa
Anlage 1
Informationsverteiler des Dezernates Studienangelegenheiten
- Planung der Termine Vorbereitungswoche
- Informationsflyer für (ausländische) Studierende
Dezernates Technik - Aktuelle Baumaßnahmen - Wartungsarbeiten
Kanzlerbereiches - Neue Informationen des Rektorates
Anlage 2 Standorte der Schaukästen für Pinnwände Wird nachgeliefert
Anlage 3
Flächen für Werbeaktivitäten
Bitte um Vorschläge vom StuRa bzgl. geplanter Flächen
Kommentierung zum Dokumententwurf HTW Dresden[Bearbeiten]
Vorschlag über eine Vereinbarungen zwischen StuRa und Hochschulverwaltung
Allgemeine Grundsätze[Bearbeiten]
(1) In dieser Vereinbarung sind Verfahren und Absprachen zwischen Hochschulverwaltung/Hochschulleitung und Studentinnen- und Studentenrat (StuRa) zur Nutzung der Ressourcen der Hochschule und der gegenseitigen Kommunikation festgelegt. Sie dienen als Ergänzung der Verwaltungsvorschriften im Verwaltungshandbuch der Hochschule, insbesondere der Hausordnung und der Schlüsselordnung.
- entfallen
- Hochschulverwaltung/Hochschulleitung sollte durch Rektorat ersetzt werden, da das Rektorat die Hochschule leitet und die Kanzlerin als Leiterin der Verwaltung Bestandteil für die Hochschulverwaltung ist.
- Sie unsere Präambel Absatz 1.
- Kann entfallen, da dieser Absatz durch die Absätze 2 und 3 unserer Präambel abdeckt ist.
(2) Beide Partner verpflichten sich zur Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit in den Gebäuden und Außenanlagen der Hochschule und zum schonenden Umgang mit allen Ressourcen der Hochschule.
- streichen
- Unverschämtheit!
- Es handelt sich hierbei um Selbstverständlichkeiten und daher stellt dieser Absatz eine Bagatelle der gesamten Ordnung dar.
(3) Auftretende Probleme werden unverzüglich angezeigt und zwischen Hochschulleitung und StuRa geklärt.
- umformulieren
- Bei auftretenden Problemen zwischen den Partnern bemühen sich alle Beteiligten um unverzügliche Lösung des Sachverhaltes.
- siehe Leitlinien der Vereinbarung
(4) Der StuRa nennt namentlich die zuständigen Bearbeiter und für bestimmte Themen verantwortlichen Ansprechpartner, auf die in dieser Vereinbarung Bezug genommen wird.
- umformulieren
- Der StuRa gibt seine Untergliederung in Referate als Zuständigkeit für bestimmte Themen und diesbezüglichen Änderungen dem Rektorat bekannt. Die HTW Dresden informiert den StuRa über Änderung der Stellen und deren Besetzung in der Hochschulleitung und Hochschulverwaltung.
- Die HTW Dresden verfügt nahezu über keine funktionsbezogenen Mail-Adressen (z.B. bolognaref@).
- Als Bestandteil der Gliederung gibt der StuRa die jeweiligen Mail-Adressen der einzelnen Referate bekannt. Er trägt Sorge für die Weiterleitung der Mails.
- Bedingt durch die Fluktuation und die Verteilung der Aufgaben auf mehrere Schultern wären häufig Änderungsmitteilungen notwendig.
- Sollte für die HTW Dresden keine klare Zuständigkeit für das Thema erkenntlich sein, wendet sie sich an die Sprecherinnen und Sprecher sowie das Referat Studentische Selbstverwaltung und Organisation des StuRa.
- vorschlagen
- Die HTW Dresden gibt Meldungen über Änderung der Stellen und deren Besetzung in der Hochschulleitung und Hochschulverwaltung auf der Website (ggf. nur im internen Bereich) unter Bereitstellung eines RSS-Feed bekannt.
- siehe Informationsaustausch (1)
Informationsdienste[Bearbeiten]
- umformuliert
- Informationsaustausch
(1) Beide Partner informieren sich gegenseitig zeitnah über laufende Aktivitäten und Neuerungen. Zur Verbesserung der Transparenz nehmen sich die Partner gegenseitig in Verteiler auf. (siehe Anlage 1)
- umformulieren
- Zur Verbesserung der Transparenz wird der Partner aktiv frühzeitig über geplante sowie anstehende Aktivitäten und Neuerungen zu mindestens folgenden Themen informiert:
- Belange der Studierenden
- das und welche neuen Informationen bekannt sind.
In sofern die Verfolgung von Neuerung, Veränderung oder Entfernung nicht automatisiert abonierbar ist, sendet der Partner eine Mail. Der Informationsaustasuch zu den Themen erfolgt neben den hochschulweit zugänglichen Informationen und Dokumenten, sofern diese automatisiert abrufbar sind, in der Form von E-Mails
- Zu diesen Themen erfolgt neben den hochschulweit zugänglichen Informationen und Dokumenten auf der jeweiligen Internetpräsenz die Information die Themen Sachverhalte in der Form einer Mail.
- Die Partner entscheiden für sich eigenverantwortlich über den Bezug von Informationen und Dokumente auf der jeweiligen Internetpräsenzen, die eine automatisierte Verfolgung der Änderungen und Aktualisierung zulassen.
- Beispiel Beschluss des Rektorates zur 2.W
Grund zur Nichtveröffentlichung
- Die Partner bestimmen für sich eigenverantwortlich über die hochschulweit zugänglichen Informationen und Dokumenten auf der jeweiligen Internetpräsenzen, die eine automatisierte Verfolgung der Änderungen und Aktualisierung zulassen. Anderenfalls senden sich die Partner eine Mail zur Verfügbarkeit der neuen Information unter Angabe des Verweises zur Information auf der Website. Die Partner nehmen sich gegenseitig in Verteiler (siehe Anlage 1) auf.
(2) Bei der Erstellung des Hochschul-ABC (Redaktion StuRa unter Mitwirkung des Studentensekretariates) sind bezüglich der Sachinformationen das Rechenzentrum und das Dezernat Technik zum Korrekturlesen einzubeziehen.
- umformulieren
- Das Studentensekretariat stellt dem StuRa bis zum Ablauf des Redaktionsschlusses die gewünschten Änderungen der HTW Dresden zum Hochschul-ABC bereit. Die Sachinformationen hierfür stellen die Zentralen Einrichtungen, Dezernate oder weitere Stellen bereit.
- Es sollten nicht einzelne Einrichtungen benannt werden. Etwa ist nicht benannt, dass auch das Prüfungsamt, wenn auch wie das Studentensekretariat Teil des Dezernates Studienangelegenheit ist, prüfen soll und kann.
(3) Insbesondere vor dem Rückmeldezeitraum werden alle für die Rückmeldung relevanten Informationen (z. B. Beitragsänderungen des StuRa-Anteils, Stand von Verhandlungen zum Semesterticket mit Geltungsbereich und aktuellem Betrag) dem Dezernat Studienangelegenheiten mitgeteilt.
- umformulieren
- Frühzeitig und möglichst vor dem Beginn des Rückmeldezeitraums wird das Studentensekretariat durch den StuRa mit möglichst detaillierten Informationen rund um das Einziehen der Beiträge versorgt.
- Ab Einreichung der Beitragsordnung zur Genehmigung durch das Rektorat informiert es das Studentensekretariat.
- ergänzt
- Beiträge sind als Beiträge der Studentinnen- und Studentenschaft und erkennbar getrennt von Gebühren der Hochschule oder ähnlichen auszuweisen. Bei einem Ausweis der einzelnen Anteile des Beitrages der Studentinnen- und Studentenschaft sind diese gemäß der Beitragsordnung zu bezeichnen.
- Das Rektorat stellt den Stellen der HTW Dresden benötigte Kopien zu den Ordnungen, insbesondere Beitragsordnung für das Studentensekretariat, zur Verfügung.
(4) Der StuRa ist inhaltlich für die in der Anlage 2 zusammengestellten Schaukästen und Pinnwände zuständig.
- übernommen
(5) Über die Mailadresse info@stura.htw-dresden.de wird informiert, wenn Änderungen auf der Homepage unter Studium vorgenommen werden.
- verschoben
- zu Absatz 1 als insbesondere hinzuzufügen
(6) Pro Semester finden mindestens zwei gemeinsame Beratungen mit StuRa und der Hochschulleitung statt.
- verschoben
- zu Koordination und Abstimmung als Ergänzung jedoch mindestens zwei je Semester
(7) Der Informationsbildschirm im Eingangsfoyer kann durch Zusenden der vorbereiteten Datei an Frau Heider (2312) genutzt werden.
- verschoben
- zu Werbeaktivitäten als Für Darstellungen auf dem Monitor am Info-Point (Z 133) sind Dateien, mit den Präsentationen gemäß der Vorgaben hierfür aus dem internen Bereich der Website der HTW Dresden, an die Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit des Rektorates per Mail zu senden. Die Präsentation können Es bedarf einer Zusendung von höchstens von zwei Werktagen vor dem ersten Tag der Darstellung.
Werbeaktivitäten[Bearbeiten]
(1) Der StuRa kann eigenständig zum Bewerben von Veranstaltungen die in Anlage 3 verwendeten Flächen benutzen. Dazu ist eine Anzeige an deztechnik@htw-dresden.de mit Inhalt, Zeitpunkt und Zeitdauer mindestens eine Woche vor der Aktivität ausreichend. Das betrifft sowohl Plakate als auch Aufsteller.
- umformulieren
- Der StuRa kann eigenständig zum Bewerben von Veranstaltungen die in Anlage 3 verwendeten Flächen benutzen. Dazu ist eine Anzeige an das Dezernat Technik per E-Mail mit Betreff, Zeitpunkt und Zeitdauer mindestens eine Woche vor der Aktivität ausreichend.
- Was dauert das so lange? Sollte es an den Kommunikationswegen liege, so sollte ergänzt werden welche Stellen der StuRa zu informieren hat, sollte er (wie üblich) weniger als eine Woche Vorlauf haben.
- Bei mehreren Veranstaltungen in der HTW Dresden werden die Aufsteller entsprechend der Anzahl der zu bewerbenden Veranstaltungen aufgeteilt.
- Rückgabe der Aufsteller (Wohin)?
- siehe Nutzung von Werbeflächen
(2) Das Anbringen von Bannerwerbung ist vor Erstellung eines Banners bei der Kanzlerin zu beantragen.
- umformulieren
- Das Anbringen von Bannern bedarf der Genehmigung der Kanzlerin. In der Regel bringt das Dezernat Technik Banner an. In Fällen von Dringlichkeit kann der StuRa das Banner selbstständig anbringen.
- siehe Nutzung von Werbeflächen
(3) Die Finanzierung von gemeinsamer Bannerwerbung am Z-Gebäude erfolgt gemeinsam mit Öffentlichkeitsarbeit, Dezernat Studienangelegenheiten und dem StuRa zu je einem Drittel.
- umformulieren
- Die Finanzierung von gemeinsamen Bannern der Partner erfolgt zu gleichen Teilen durch die Öffentlichkeitsarbeit der HTW Dresden, das Dezernat Studienangelegenheiten und den StuRa.
- siehe Gemeinsame Kosten
(4) Der Druck des Hochschul-ABC wird hälftig vom StuRa und dem Dezernat Studienangelegenheiten getragen. Diese werden allen Studienanfängern mit den Immatrikulationsunterlagen zugeschickt.
- umformulieren
- Die Druckkosten des Hochschul-ABC werden zu gleichen Teilen vom StuRa und dem Dezernat Studienangelegenheiten getragen. Das Hochschul-ABC wird durch die HTW Dresden allen neuen Studierenden mit den Immatrikulationsunterlagen zugesandt.
- siehe Gemeinsame Kosten
(5) Bei Informationsveranstaltungen wie Tag der offenen Tür, Begrüßung der Erstsemestler usw. beziehen sich die Partner gegenseitig in die Planung ein.
- umformulieren
- Bei Veranstaltungen wie Tag der offenen Tür, Erstsemestereinführung usw. beziehen sich die Partner gegenseitig in die Planung ein.
- siehe Koordination und Abstimmung
Semesterticket-Rückerstattung[Bearbeiten]
Für die Überweisung des anteiligen Semesterbeitrages für Semesterticket und Stundentenratsbeitrag an den StuRa werden folgende Termine festgelegt:
Sommersemester
Dez. Stud. an StuRa | StuRa an SPNV/DVB | Beschreibung |
---|---|---|
15.03. | 01.04. | 1. Abschlag (Zahlungseingänge bei 4100 zu diesem Zeitpunkt) |
15.05. | 01.06. | 2. Abschlag – Überweisung Restbetrag |
VOR Beginn des Rückmeldezeitraums* | 01.10. | Endabrechnung |
[* Kein fixer Termin, z.B. 30.06.2011 Beginn Rückmeldezeitraum für das WS 2011/12]
Wintersemester
Dez. Stud. an StuRa | StuRa an SPNV/DVB | Beschreibung |
---|---|---|
15.08. | 01.09. | 1. Abschlag (Zahlungseingänge bei 4100 zu diesem Zeitpunkt) |
15.11. | 01.12. | 2. Abschlag – Überweisung Restbetrag |
per 31.12. | 01.04. | Endabrechnung |
Zustimmung von allen Beteiligten:
- mit Kalenderjahresschluss Endabrechnung vollziehen, d. h. per 31.12. für das WS
- Nachkauf/Rückerstattung von 1/6 zum 15.01. zukünftig nicht mehr anbieten, spätester Termin für Anträge ist der 30.12. (Posteingang im StuRa)
Nutzung des zentralen Mailverteilers[Bearbeiten]
Die HS-Leitung sichert dem StuRa zu, dass er alle Studierenden per E-Mail über wichtige Angelegenheiten informieren kann. Dazu wird der Text an die zentrale Service-Adresse des Rechenzentrums (service@rz.htw-dresden.de) geschickt, das die Weiterleitung vornimmt.
Es wird vereinbart, dass diese Weiterleitung spätestens am folgenden Arbeitstag (AT sind Mo-Fr) erfolgt, ggf. unter Berücksichtigung der aktuellen Last im HTWNET. Für die Mails gelten dieselben Restriktionen, wie sie für die universell nutzbaren Maillisten der Studiengänge festgelegt sind, u.a. die Längenbegrenzung auf max. 128 kB.
Das RZ ist nicht verpflichtet, auf zurückkommende Fehlermeldungen zu reagieren, die z.B. daraus resultieren, dass bei Mailweiterleitungen, die die Studierenden selbst vornehmen können, Fehler auftreten (Adresse falsch, Mailbox beim privaten Provider voll usw.)!
Es wird empfohlen, dass der StuRa 2 (max. 3) Mitglieder dem RZ benennt, die solche Mails an das RZ weiterleiten dürfen.
Die verschickten Mails werden max. 3 Monate aufbewahrt.
- umformulieren
- Die Hochschulleitung sichert den Organen der studentischen Selbstverwaltung zu, dass diese alle Studierenden per E-Mail kontaktieren können. Dazu stellte die HTW Dresden jedes Semester eine aktuelle Liste der Studiengruppenverteiler zur Verfügung damit sich die Organe entsprechende Verteiler selbst erstellen können.
- Her mit de sNummern und zwar alle! (Für Umfragen!)
- Aufbewahrung?
Raumnutzung[Bearbeiten]
(1) Die Räume Z 123 und Z 124 stehen dem StuRa zur eigenen Nutzung zur Verfügung.
umformulieren
- Ergänzung nach RLBau (m²)?
(2) Die Fachschaftsräte (FSR) der Fakultäten sind in den Räumen Z 521 (7100), S 533 (7700) bzw. S 516/517 (7200, 7400, 7500, 7600, 7800) untergebracht. Die FSR verwalten diese Räume selbsttätig.
übernehmen
- Jede Fakultät stellt dem jeweiligen FSR Räume zur Verfügung.
(3) Für alle anderen Räume sind Raumnutzungsanträge (mit Angabe der notwendigen Ausstattung) zu stellen.
- umformulieren
-
- ohne Technik nur Raumplanung
- Sonderveranstaltung
- Besuch von Hochschulfremden bei Veranstaltungen durch den StuRa (LSR)
(4) Der zentral verwaltete Beratungsraum S 523 wird auf der Grundlage vorliegender Raumanträge vorrangig für die Nutzung durch die studentischen Vertretungen (StuRa, FSR, faranto e.V.) zur Verfügung gestellt.
- Alle Organe der student. Selbstverwaltung und studentische Vereine und Initiativen welche durch die student. Selbstverwaltung unterstützt werden. Dieses sind bei der HTW Dresden (wo gewünscht) anzuzeigen.
Finanzwesen[Bearbeiten]
muss noch abgesprochen und ergänzt werden
Schlüsselvergabe[Bearbeiten]
Der StuRa legt eigenverantwortlich fest, welche Mitglieder einen personengebundenen Schlüssel erhalten. Dabei ist die Anzahl der verfügbaren Schlüssel auf 23 Stück begrenzt.
- umformulieren
- Die studentischen Vertretungen (StuRa, FSR) legen eigenverantwortlich fest, welche Mitglieder einen personengebundenen Schlüssel zu deren Räumen erhalten. Der StuRa erhält dazu bis zu 23 Schlüssel von der Hausverwaltung.
Die Ausgabe durch das Sachgebiet Hausverwaltung erfolgt auf der Grundlage einer von der Kanzlerin bestätigten Liste.
Eine Weitergabe der Schlüssel an Dritte ist nicht gestattet.
übernehmen
Gegenüber der Hausverwaltung ist der unterzeichnende Empfänger verantwortlich für die ausgegeben Schlüssel.
ünernehmen für FSRs
Für die Räume der Fachschaften werden an je zwei, durch den Dekan der Fakultät bestätigte verantwortliche FSR- Mitglieder befristet Schlüssel durch die Hausverwaltung ausgegeben.
- umformulieren
- Für die Räume der Fachschaften können je bis zu zwei verantwortliche FSR-Mitglieder befristet Schlüssel durch die Hausverwaltung erhalten.
Jeweils ein Schlüssel für die Räume der studentischen Vertretungen befindet sich beim Wachschutz und kann auf Basis einer bestätigten Namensliste gegen Unterschrift leihweise entgegen genommen werden. übernehmen
Diese Listen sind zu bestätigen
für. durch
- Studentenrat Kanzlerin,
- Fachschaftsräte Dekan/in der jeweiligen Fakultät
- faranto e.V. Kanzlerin.
- Der StuRa noch die FSR können entscheidungen für Faranto treffen.
Zugang während der Schließzeiten der Hochschule[Bearbeiten]
Der Zugang zur Hochschule während der in der Hausordnung festgelegten Schließzeiten
ist für gewählte Mitglieder des Studentenrates und der Fachschaftsrates über den Wachdienst möglich.
Die aktuellen Listen werden von der Kanzlerin beim Wachdienst hinterlegt.
Zusätzlich kann der StuRa Personen bestimmen, die für ihn tätig sind und ebenfalls diese Berechtigung erhalten. Diese Liste ist vom Stura unterschrieben, der Kanzlerin vorzulegen und wird ebenfalls beim Wachdienst hinterlegt.
Gremienblockzeiten[Bearbeiten]
In den Zeiten
- Dienstag 2.Woche ab 15 Uhr und
- Dienstag 1.Woche ab 18:20 Uhr
werden keine Lehrveranstaltungen geplant.
umformulieren
- In den Zeiten,
- dienstags 1. Woche ab 18:30 Uhr und
- dienstags 2. Woche ab 15:00 Uhr
- werden keine Veranstaltungen an der HTW Dresden geplant.
- Dadurch wird entsprechend § 53 Abs. 4 Satz 1 SächsHSG sichergestellt, dass Studierenden kein Konflikt zwischen dem Besuch von Veranstaltungen an der HTW Dresden und dem Besuch von Sitzungen der Gremien entsteht. Darüber hinaus wird auch der Eigenschaft der Hochschul- beziehungsweise Fakultätsöffentlichkeit von Sitzung eine Grundlage gegeben.
- Diese Maßnahme dient auch zur Unterstützung bei der Gewinnung neuer Mitwirkenden für die Selbstverwaltung der Hochschule sowie der Studentinnen- und Studentenschaft.
Wahlen[Bearbeiten]
Die Wahlen zu den Organen der Studentenschaft (Fachschaftsrat, StuRa) werden, wenn der zeitliche Ablauf mit dem der Wahl der Vertreter in den Erweiterten Senat übereinstimmt, durch die Hochschulverwaltung in folgenden Punkten unterstützt:
- Erstellung der Wählerverzeichnisse und der Wählerlisten
- Versendung der Wahlbenachrichtigungen per E-Mail an die s-Nummer der Studierenden. (Dabei ist die Hochschulverwaltung nicht verpflichtet, auf zurückkommende Fehlermeldungen zu reagieren, die z. B. daraus resultieren, dass bei Mailweiterleitungen, die die Studierenden selbst vornehmen können, Fehler auftreten.),
- Vervielfältigung der Stimmzettel auf der Grundlage der vom Wahlausschuss der Studentenschaft erstellten Muster,
- Versendung der Briefwahlunterlagen und
- Benachrichtigung der Gewählten und der nachrückenden Ersatzvertreter.
Schlussbestimmungen[Bearbeiten]
Diese Dienstvereinbarung tritt mit ihrer Veröffentlichung im internen Bereich der Homepage der HTW Dresden in Kraft und kann einvernehmlich unter Einhaltung der Schriftform von beiden Seiten jeder Zeit angepasst oder ergänzt werden.
- ändern
- Inkraftreten mit Unterzeichnung
Datum:
Kanzlerin StuRa
Anlagen[Bearbeiten]
Anlage Informationsverteiler[Bearbeiten]
- Informationsverteiler des Dezernates Studienangelegenheiten
- Planung der Termine Vorbereitungswoche
- Informationsflyer für (ausländische) Studierende
- Dezernates Technik
- Aktuelle Baumaßnahmen
- Wartungsarbeiten
- Kanzlerbereiches
- Neue Informationen des Rektorates
Anlage Orte der Schaukästen des StuRa[Bearbeiten]
- Standorte der Schaukästen für Pinnwände
Wird nachgeliefert
Anlage Orte für Informationsflächen des StuRa[Bearbeiten]
- Flächen für Werbeaktivitäten
Bitte um Vorschläge vom StuRa bzgl. geplanter Flächen