Gasthörerinnen- und Gasthörerschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Nebenhörer an der TUD
== Grundlage ==
* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1905314818431&jtyp=akt&jlink=p19 § 19] Absatz 1 [[SächsHSG]]
* § 16 [[ImmaO]]


Was bringt das?
== Siehe auch ==
Damit kann man Prüfungen und Module an der TUD absolvieren und diese ggf. an der HTW-Dresden anerkennen lassen.
* [[Parallelstudium]]
Man kann ggf. ein weiteren vollwertigen Abschluss erreichen.
Ggf. die bessere Note anerkennen lassen (z.B. durch umschreiben des Title)
Mehr Prüfungsversuche gleicher Module =)


Welcher Stundentenbeitrag ist zu zahlen?
== Weblinks ==
Ganz einfach: Studentenbeiträge bei der HTW-Dresden.
* [[Website HTW Dresden]]: [http://www.htw-dresden.de/index/studium/studierende/studienangelegenheiten/gasthoerer.html Gasthörer]


Wie funktioniert es?
[[Kategorie:Studienvielfalt]]
1. Nebenhörerschaft[1] ausfüllen.
[[Kategorie:Prüfungen]]
2. Unterschreiben lassen von der zugehörigen Fakultät der TUD z.B. [2]
3. Sofern das Grundstudium beendet ist im Online-Portal für zulassungsfreie Studiengänge - höhere Fachsemester[3] bewerben
4. Der TUD zusenden
 
[1] http://tu-dresden.de/studium/organisation/bewerbung_und_immatrikulation/pdf_dateien/nebenhoerer.pdf
[2] http://www.et.tu-dresden.de/etit/index.php?id=kontakt_sfb0
[3] https://qis.dez.tu-dresden.de/qisserverzul/rds?state=wimma&stg=g&imma=einl

Aktuelle Version vom 6. März 2012, 18:31 Uhr