Prüfungsberatung/Formulare: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Idee ===
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Der StuRa sollte für alle Studentinnen und Studenten Formulare bezüglich der [[Prüfungsberatung | Beratung]] zum Prüfungsrecht anbieten.
Der StuRa sollte für alle Studentinnen und Studenten [[Formular]]e bezüglich der [[Prüfungsberatung | Beratung]] zum Prüfungsrecht anbieten.


Hierbei sollen standardisierte Schreiben, bei denen nur noch die betreffende Prüfung und die betroffene Studentin oder der Betroffene Student eingetragen werden muss. Diese Vorlagen dienen den Studentinnen und Studenten zur rechtssicheren Einreichung von Anträgen, Widersprüchen und notfalls Klagen.
Hierbei sollen standardisierte Schreiben, bei denen nur noch die betreffende Prüfung und die betroffene Studentin oder der Betroffene Student eingetragen werden muss. Diese Vorlagen dienen den Studentinnen und Studenten zur rechtssicheren Einreichung von Anträgen, Widersprüchen und notfalls Klagen.
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==== Vorschlag zum weiteren Verfahren ====
==== Vorschlag zum weiteren Verfahren ====
[http://beck-online.beck.de/Default.aspx?vpath=bibdata%2Fform%2FJohlenMPFVerwR%5F3%2Fcont%2FJohlenMPFVerwR%2EJohlenMPFVerwR%5FG%5FII%2Ehtm beck-online Formulare zum Prüfungsrecht unter G. Ausbildungs- und Prüfungsrecht, Haase Münchener Prozessformularbuch Verwaltungsrecht, 3. Auflage 2009] kann beispielsweise dafür herangezogen werden. Hieraus sollten speziell für unsere Bedürfnisse (möglicher Weise entsprechend Sachsen, unserer HTW Dresden oder sogar speziellen [[Studien- und Prüfungsordnungen]]) Vorlagen erstellt werden. Diese wäre, im Zusammenwirken mit dem [[Prorektorat Lehre und Studium]], den [[Prüfungsausschüsse]]n, "abzustimmen". Von einer Machbarkeit und Notwendigkeit sollte sich die Aktiven für die [[Studentinnen- und Studentenschaft]] von keiner Stelle abbringen lassen.
[http://beck-online.beck.de/Default.aspx?vpath=bibdata%2Fform%2FJohlenMPFVerwR%5F3%2Fcont%2FJohlenMPFVerwR%2EJohlenMPFVerwR%5FG%5FII%2Ehtm beck-online zu Formulare zum Prüfungsrecht unter G. Ausbildungs- und Prüfungsrecht, Haase Münchener Prozessformularbuch Verwaltungsrecht, 3. Auflage 2009] kann beispielsweise dafür herangezogen werden. Hieraus sollten speziell für unsere Bedürfnisse (möglicher Weise entsprechend Sachsen, unserer HTW Dresden oder sogar speziellen [[Studien- und Prüfungsordnungen]]) Vorlagen erstellt werden. Diese wäre, im Zusammenwirken mit dem [[Prorektorat Lehre und Studium]], den [[Prüfungsausschüsse]]n, "abzustimmen". Von einer Machbarkeit und Notwendigkeit sollte sich die Aktiven für die [[Studentinnen- und Studentenschaft]] von keiner Stelle abbringen lassen.


[[Kategorie:Projekt]]
[[Kategorie:Idee]]
[[Kategorie:Prüfungen]]
[[Kategorie:Prüfungen]]
[[Kategorie:Formular]]

Aktuelle Version vom 31. März 2012, 14:01 Uhr

Idee[Bearbeiten]

Der StuRa sollte für alle Studentinnen und Studenten Formulare bezüglich der Beratung zum Prüfungsrecht anbieten.

Hierbei sollen standardisierte Schreiben, bei denen nur noch die betreffende Prüfung und die betroffene Studentin oder der Betroffene Student eingetragen werden muss. Diese Vorlagen dienen den Studentinnen und Studenten zur rechtssicheren Einreichung von Anträgen, Widersprüchen und notfalls Klagen.

Ergänzend dazu kann es eine Sammlung von Hinweisen (beispielsweise ein Informationsblatt) zum jeweiligen Verfahren geben. Dieses sollte über Details, wie Fristen, betreffende Stellen und mögliche weitere Schritte, aufklären.

Vorschlag zum weiteren Verfahren[Bearbeiten]

beck-online zu Formulare zum Prüfungsrecht unter G. Ausbildungs- und Prüfungsrecht, Haase Münchener Prozessformularbuch Verwaltungsrecht, 3. Auflage 2009 kann beispielsweise dafür herangezogen werden. Hieraus sollten speziell für unsere Bedürfnisse (möglicher Weise entsprechend Sachsen, unserer HTW Dresden oder sogar speziellen Studien- und Prüfungsordnungen) Vorlagen erstellt werden. Diese wäre, im Zusammenwirken mit dem Prorektorat Lehre und Studium, den Prüfungsausschüssen, "abzustimmen". Von einer Machbarkeit und Notwendigkeit sollte sich die Aktiven für die Studentinnen- und Studentenschaft von keiner Stelle abbringen lassen.