Studentinnen- und Studentenrat/Mitglied/beratendes Mitglied: Unterschied zwischen den Versionen

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Neben den [[Gewählte Mitglieder]] gibt es Mitglieder mit "minderen" Rechten
== Wahl ==
Beratende Mitglieder werden in der Regel durch den [[StuRa]] gewählt.


Beratende Mitglieder werden durch [[Gewählte Mitglieder]] gewählt und einberufen
Die [[MitO]] soll es ermöglichen, dass mit der Übernahme von bestimmten Funktionen keine zusätzliche Wahl, speziell als [[Studentinnen- und Studentenrat/Mitglied/beratendes Mitglied | beratende Mitglied des]] [[StuRa]], nötig ist.


Ein beratendes Mitglied ist ein konstitutiver Bestandteil des Sturas
== Rechte ==
[[http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/stura/index.php?title=Beratende_Mitglieder&action=submit- Beratende Mitglieder]]
Mit Ausnahme des [[Stimmrecht]]es, haben sie gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1543514818753&jtyp=akt&jlink=p53 § 53] Abs. 4 Satz 2 [[SächsHSG]] alle [[Rechte]] wie [[Studentinnen- und Studentenrat/Mitglied/gewähltes Mitglied | gewählte Mitglieder des]] [[StuRa]].
 
= Stellenbeschreibung =
 
==Tätigkeitsbezeichnung==
*beratendes Mitglied
==Abteilung / Bereich==
*Studentinnen- und Studentenrat
==Hauptzweck der Tätigkeit==
*untstüzen der gewählten Mitglieder
==Wichtigste Ziele / Hauptaufgaben / wichtigste Pflichten==
*Vor- und Nachbereitung und Teilnahme an den Sitzungen des StuRa (ca. 30 je Wahlperiode)
*Auseinandersetzung mit den Sitzungsthemen
==Verantwortlich für Mitarbeiter/innen bzw. Ausrüstung==
*keine
 
==Verantwortlich gegenüber==
*Studentinnen- und Studentenschaft
==Arbeitsumfang je Wahlperiode==
*

Aktuelle Version vom 9. Juni 2012, 03:22 Uhr

Wahl[Bearbeiten]

Beratende Mitglieder werden in der Regel durch den StuRa gewählt.

Die MitO soll es ermöglichen, dass mit der Übernahme von bestimmten Funktionen keine zusätzliche Wahl, speziell als beratende Mitglied des StuRa, nötig ist.

Rechte[Bearbeiten]

Mit Ausnahme des Stimmrechtes, haben sie gemäß § 53 Abs. 4 Satz 2 SächsHSG alle Rechte wie gewählte Mitglieder des StuRa.

Stellenbeschreibung[Bearbeiten]

Tätigkeitsbezeichnung[Bearbeiten]

  • beratendes Mitglied

Abteilung / Bereich[Bearbeiten]

  • Studentinnen- und Studentenrat

Hauptzweck der Tätigkeit[Bearbeiten]

  • untstüzen der gewählten Mitglieder

Wichtigste Ziele / Hauptaufgaben / wichtigste Pflichten[Bearbeiten]

  • Vor- und Nachbereitung und Teilnahme an den Sitzungen des StuRa (ca. 30 je Wahlperiode)
  • Auseinandersetzung mit den Sitzungsthemen

Verantwortlich für Mitarbeiter/innen bzw. Ausrüstung[Bearbeiten]

  • keine

Verantwortlich gegenüber[Bearbeiten]

  • Studentinnen- und Studentenschaft

Arbeitsumfang je Wahlperiode[Bearbeiten]