Studienverlaufsbescheinigung: Unterschied zwischen den Versionen

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== vorhergehende Studiengänge ==
== vorhergehende Studiengänge ==
Die [[Studienverlaufsbescheinigung]] wird allerdings, seitens der [[Hochschulverwaltung]], nur für den aktuellen Studiengang ausgestellt. Für ''vorhergehende Studiengänge'' ist zusätzlich die jeweilige [[Exmatrikulationsbescheinigung]] abzugeben.
Die [[Studienverlaufsbescheinigung]] wird allerdings, seitens der [[Hochschulverwaltung]], nur für den aktuellen Studiengang ausgestellt. Für ''vorhergehende Studiengänge'' ist zusätzlich die jeweilige [[Exmatrikulationsbescheinigung]] einzureichen.
Als vorhergehende Studiengänge zählen sowohl
Als vorhergehende Studiengänge zählen:
* Studiengänge an anderen Hochschulen,
* Studiengänge an anderen Hochschulen;
* für Studierende in einem [[Masterstudiengang]] der [[Bachelorstudiengang]],
* für Studierende in einem [[Masterstudiengang]] der [[Bachelorstudiengang]];
* ein Studiengangswechsel
* ein Studiengangswechsel und
* …
* … .
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[[Kategorie:Bescheinigung]]
[[Kategorie:Bescheinigung]]
[[Kategorie:Nachweis]]
[[Kategorie:Nachweis]]
[[Kategorie:Studentensekretariat]]
[[Kategorie:Studentensekretariat]]
[[Kategorie:Krankenkasse]]
[[Kategorie:Krankenversicherung]]

Aktuelle Version vom 2. Juli 2012, 17:55 Uhr

Die Studienverlaufsbescheinigung stellt den gesamten Studienverlauf von einzelnen Studentinnen und Studenten dar, welche Studiengänge sie wo belegt haben, wann Urlaubssemester sie in Anspruch nahmen usw..

Verwendung[Bearbeiten]

Die Studienverlaufsbescheinigung kann von der Krankenkasse von Studentinnen und Studenten in höheren Semestern verlangt werden.

Inhalt[Bearbeiten]

Die Studienverlaufsbescheinigung wird vom Studentensekretariat ausgestellt. Sie beinhaltet:

  • Anfang des Studiums
  • wann Urlaubssemester belegt wurden

vorhergehende Studiengänge[Bearbeiten]

Die Studienverlaufsbescheinigung wird allerdings, seitens der Hochschulverwaltung, nur für den aktuellen Studiengang ausgestellt. Für vorhergehende Studiengänge ist zusätzlich die jeweilige Exmatrikulationsbescheinigung einzureichen. Als vorhergehende Studiengänge zählen: