Einlassgenehmigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Einlassgenehmigung]] sichern den Studentinnen und Studenten einen [http://de.wikipedia.org/wiki/Zutritt Zutritt] auch außerhalb der [[Öffnungszeiten HTW Dresden | regulären Öffnungszeiten unserer HTW Dresden]]. Dieser dient überwiegend zur Nutzung für die Belange der [[studentische Selbstverwaltung | studentischen Selbstverwaltung]], beispielsweise mit der [[Räume#Zugangsberechtigung | Zugangsberechtigung]] zu [[Räume#Studentinnen- und Studentenschaft | Räumen der Studentinnen- und Studentenschaft]].


== Grundlagen ==
== Grundlagen ==
Die Fachschaftsräte der HTW Dresden haben die Möglichkeit einen Antrag zu stellen, außerhalb der Öffnungszeiten die Räumlichkeiten der Fachschaft zu nutzen.
Die [[FSRs]] unserer [[HTW Dresden]] können einen Antrag stellen, dass ihre Mitglieder die [[Räume# Räumlichkeiten]] des Fachschaftsrates außerhalb der [[Öffnungszeiten HTW Dresden | regulären Öffnungszeiten unserer Hochschule]] nutzen.


=== Antrag ===
Dieser muss bei der [[Dekanin]] oder beim [[Dekan]] der jeweiligen [[Fakultät]] formlos (beispielsweise auf einem [[Raumantrag]]) gestellt werden. Es sollte dabei darauf geachtet werden, dass als Berechtigte "pauschal" ''die Mitglieder des [[FSR]], gemäß der [[Zugangsberechtigung]]'' benannt werden und nicht die aktuellen Mitglieder nur selbst. Mit der Genehmigung der [[Dekanin]] oder des [[Dekan]]s sollte eine Kopie dem [[FSR]] bereitgestellt werden, damit dieser einen eigenen Nachweis besitzt. Der genehmigte Antrag sollte durch den [[FSR]] oder das [[Dekanat]] an das [[Dezernat Technik]] weitergeleitet werden.<!--Somit seid Ihr berechtigt auch außerhalb der Öffnungszeiten eure Arbeit für die Fachschaft zu verrichten.-->


== Antrag ==
[[Kategorie:Verwaltung]]
Dieser muss beim Dekan der jeweiligen Fakultät formlos gestellt werden, ist aber - da die Nachhaltigkeit gegeben sein sollte -, bitte schriftlich mit Unterschrift des Dekans (Kopie für den Fachschaftsrat nach Unterschrift) zu stellen. Dieser sollte den Antrag an das Dezernat Technik weiterleiten und somit seid Ihr berechtigt auch außerhalb der Öffnungszeiten eure Arbeit für die Fachschaft zu verrichten.
 
== Beispiel ==
Raumantrag der HTW ausfüllen [http://www.htw-dresden.de/hi/Raum.pdf]

Aktuelle Version vom 17. August 2012, 11:18 Uhr

Die Einlassgenehmigung sichern den Studentinnen und Studenten einen Zutritt auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten unserer HTW Dresden. Dieser dient überwiegend zur Nutzung für die Belange der studentischen Selbstverwaltung, beispielsweise mit der Zugangsberechtigung zu Räumen der Studentinnen- und Studentenschaft.

Grundlagen[Bearbeiten]

Die FSRs unserer HTW Dresden können einen Antrag stellen, dass ihre Mitglieder die Räume# Räumlichkeiten des Fachschaftsrates außerhalb der regulären Öffnungszeiten unserer Hochschule nutzen.

Antrag[Bearbeiten]

Dieser muss bei der Dekanin oder beim Dekan der jeweiligen Fakultät formlos (beispielsweise auf einem Raumantrag) gestellt werden. Es sollte dabei darauf geachtet werden, dass als Berechtigte "pauschal" die Mitglieder des FSR, gemäß der Zugangsberechtigung benannt werden und nicht die aktuellen Mitglieder nur selbst. Mit der Genehmigung der Dekanin oder des Dekans sollte eine Kopie dem FSR bereitgestellt werden, damit dieser einen eigenen Nachweis besitzt. Der genehmigte Antrag sollte durch den FSR oder das Dekanat an das Dezernat Technik weitergeleitet werden.