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Dieser muss bei der [[Dekanin]] oder beim [[Dekan]] der jeweiligen [[Fakultät]] formlos (beispielsweise auf einem [[Raumantrag]]) gestellt werden. Es sollte dabei darauf geachtet werden, dass als Berechtigte "pauschal" ''die Mitglieder des [[FSR]], gemäß der [[Zugangsberechtigung]]'' benannt werden und nicht die aktuellen Mitglieder nur selbst. Mit der Genehmigung der [[Dekanin]] oder des [[Dekan]]s sollte eine Kopie dem [[FSR]] bereitgestellt werden, damit dieser einen eigenen Nachweis besitzt. Der genehmigte Antrag sollte durch den [[FSR]] oder das [[Dekanat]] an das [[Dezernat Technik]] weitergeleitet werden.<!--Somit seid Ihr berechtigt auch außerhalb der Öffnungszeiten eure Arbeit für die Fachschaft zu verrichten.--> | |||
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Aktuelle Version vom 17. August 2012, 11:18 Uhr
Die Einlassgenehmigung sichern den Studentinnen und Studenten einen Zutritt auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten unserer HTW Dresden. Dieser dient überwiegend zur Nutzung für die Belange der studentischen Selbstverwaltung, beispielsweise mit der Zugangsberechtigung zu Räumen der Studentinnen- und Studentenschaft.
Grundlagen[Bearbeiten]
Die FSRs unserer HTW Dresden können einen Antrag stellen, dass ihre Mitglieder die Räume# Räumlichkeiten des Fachschaftsrates außerhalb der regulären Öffnungszeiten unserer Hochschule nutzen.
Antrag[Bearbeiten]
Dieser muss bei der Dekanin oder beim Dekan der jeweiligen Fakultät formlos (beispielsweise auf einem Raumantrag) gestellt werden. Es sollte dabei darauf geachtet werden, dass als Berechtigte "pauschal" die Mitglieder des FSR, gemäß der Zugangsberechtigung benannt werden und nicht die aktuellen Mitglieder nur selbst. Mit der Genehmigung der Dekanin oder des Dekans sollte eine Kopie dem FSR bereitgestellt werden, damit dieser einen eigenen Nachweis besitzt. Der genehmigte Antrag sollte durch den FSR oder das Dekanat an das Dezernat Technik weitergeleitet werden.