Ausschreibung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. August 2012, 23:28 Uhr
Eine Ausschreibung ist eine öffentliche Bekanntgabe eines Bedarfs an die potentielle Interessierten. Diese werden aufgefordert, ihr Angebot zu unterbreiten. Sie ist i.d.R. ein Verfahrensschritt bei der Vergabe von Aufträgen.
Selbstverwaltung
Bezüglich der Mitwirkung für Ämter oder Stellen in der Selbstverwaltung bedeutet das:
- Eine Ausschreibung ist eine so öffentlich wie mögliche Bekanntgabe der Posten, die zur Bewältigung der Aufgaben benötigt werden. Alle für den Posten in Betracht kommen sind aufgefordert, ihre Bewerbung (Kandidatur bei Ämtern) zu unterbreiten. Sie sollte (manchmal muss) ein Verfahrensschritt bei der Vergabe von Posten sein.