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# Zunächst solltet ihr euch fristgemäß für einen alternativen Studiengang, der euren Wünschen und Vorstellungen entspricht online unter [http://www.htw-dresden.de/suw/bewerbung_1fs.html] bewerben. | |||
# Habt ihr das geschafft, wird am Schluss neben den Bewerbungsunterlagen noch eine .pdf Datei erstellt, in der steht, dass ihr bei einem früheren Hochschulstudium u.a. noch folgende Unterlagen beifügen müsst: | |||
#* Exmatriklulationsbescheinigung(en), aller Hochschulen, an denen ihr in Deutschland eingeschrieben wart | |||
#* Nachweise sämtlicher bisher erbrachter und vom Prüfungsamt der bisherigen Hochschulen bestätigten Studien-/Prüfungsleistungen mit Angabe der Prüfungsversuche | |||
* Exmatriklulationsbescheinigung(en), aller Hochschulen, an denen ihr in Deutschland eingeschrieben wart | #* Unbedenklichkeitsbescheinigung: Bescheinigung des Prüfungsamtes der bisherigen Hochschule, dass keine Modul- bzw. Fachprüfung endgültig nicht bestanden wurde und deshalb keine Bedenken gegen ein Weiterstudium an einer anderen Hochschule bestehen. | ||
* Nachweise sämtlicher bisher erbrachter und vom Prüfungsamt der bisherigen Hochschulen bestätigten Studien-/Prüfungsleistungen mit Angabe der Prüfungsversuche | #*: '''Noch ein paar Worte bezüglich der Exmatrikulationsbescheinigung(en):''' | ||
* Unbedenklichkeitsbescheinigung: Bescheinigung des Prüfungsamtes der bisherigen Hochschule, dass keine Modul- bzw. Fachprüfung endgültig nicht bestanden wurde und deshalb keine Bedenken gegen ein Weiterstudium an einer anderen Hochschule bestehen. | #*: Die Exma-Bescheinigung(en) bzw. der Antrag auf Exmatrikulation (bei einem Wechsel innerhalb der HTW Dresden) müssen erst spätestens bei ANNAHME (nicht Beginn) des Studienplatzes vorliegen. Das heißt ihr müsst bei Einreichung der Onlinebewerbung noch keine Exmatrikulationsbescheinigung(en) vorweisen können, es sei denn ihr habt diese ohnehin schon parat liegen. | ||
#*: An dieser Stelle sein nochmal auf die wichtigsten Punkte der [[Immatrikulationsordnung]] der HTW Dresden verwiesen: | |||
#*:* [[Immatrikulationsordnung#§ 4 Immatrikulationsverfahren | § 4]] Absatz 2, Nummer 5 | |||
#*:* [[Immatrikulationsordnung#§ 6 Versagung der Immatrikulation | § 6]] Absatz 1, Nummer 5 | |||
'''Noch ein paar Worte bezüglich der Exmatrikulationsbescheinigung(en):''' | #*:* [[Immatrikulationsordnung#§ 9 Studiengangwechsel | § 9]] | ||
# Wichtig ist vor allem, dass ihr sämtliche Fristen einhaltet. | |||
Die Exma-Bescheinigung(en) bzw. der Antrag auf Exmatrikulation (bei einem Wechsel innerhalb der HTW Dresden) müssen erst spätestens bei ANNAHME (nicht Beginn) des Studienplatzes vorliegen. Das heißt ihr müsst bei Einreichung der Onlinebewerbung noch keine Exmatrikulationsbescheinigung(en) vorweisen können, es sei denn ihr habt diese ohnehin schon parat liegen. | #: Die wichtigsten Fristen findet ihr nochmals hier unter Punkt 4 "Wichtige Termine" [http://www.htw-dresden.de/suw/pdf/Bewerb_Info_1.FS_Bach_Dipl.pdf] | ||
# Bei Unklarheiten findet ihr stets Antworten: | |||
An dieser Stelle sein nochmal auf die wichtigsten Punkte der [[Immatrikulationsordnung]] der HTW Dresden verwiesen: | #* bei der [[Studienberatung HTW Dresden]] | ||
* [[Immatrikulationsordnung#§ 4 Immatrikulationsverfahren | § 4]] Absatz 2, Nummer 5 | #* im [[Studentensekretariat HTW Dresden]] | ||
* [[Immatrikulationsordnung#§ 6 Versagung der Immatrikulation | § 6]] Absatz 1, Nummer 5 | #* bei den fleißigen Mitgliedern und Mitarbeiterinnen des [[StuRa]] ([[Referat Studium]] im [[Bereich Zulassung]]) | ||
* [[Immatrikulationsordnung#§ 9 Studiengangwechsel | § 9]] | |||
Die wichtigsten Fristen findet ihr nochmals hier unter Punkt 4 "Wichtige Termine" [http://www.htw-dresden.de/suw/pdf/Bewerb_Info_1.FS_Bach_Dipl.pdf] | |||
* bei der [[Studienberatung HTW Dresden]] | |||
* im [[Studentensekretariat HTW Dresden]] | |||
* bei den fleißigen Mitgliedern und Mitarbeiterinnen des [[StuRa]] ([[Referat Studium]] im [[Bereich Zulassung]]) | |||
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== Weblinks == | == Weblinks == | ||
* [https://www.htw-dresden.de/index/studium/studierende/studienangelegenheiten/studiengangwechsel.html Antrag zum Studiengangswechsel beim Dezernat Studienangelegenheiten] | * [[Website HTW Dresden]]: [https://www.htw-dresden.de/index/studium/studierende/studienangelegenheiten/studiengangwechsel.html Studiengangswechsel] | ||
** [https://www.htw-dresden.de/fileadmin/userfiles/htw/docs/Studium/Antrag_SG_Wechsel_12_k.pdf Antrag zum Studiengangswechsel beim Dezernat Studienangelegenheiten] | |||
[[Kategorie:Zulassung]] | [[Kategorie:Zulassung]] | ||
[[Kategorie:Beratung]] | [[Kategorie:Beratung]] |
Aktuelle Version vom 11. Oktober 2012, 11:18 Uhr
Ein Studiengangwechsel ist der Wechsel eines Studienfaches oder Abschlusses.
Dieser bedarf der Zulassung für den neu gewählten Studiengang und setzt freier Studienplatzkapazität voraus.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen:
- Wechsel ins erste Fachsemester
- zulassungsfreien Studiengang
- zulassungsbeschränkten Studiengang
- Wechsel in ein höheres Fachsemester
- von der HTW Dresden
- von einer anderen Hochschule
Beratung[Bearbeiten]
Für die Beratung zum Studiengangwechsel steht grundsätzlich die Studienberatung unserer HTW Dresden zur Verfügung. Sie kann beispielsweise weitere Ausführung zum Verfahren Bewerbung für ein höheres Fachsemester eines anderen Studienganges des StudSek HTW Dresden geben.
Ablauf[Bearbeiten]
- Zunächst solltet ihr euch fristgemäß für einen alternativen Studiengang, der euren Wünschen und Vorstellungen entspricht online unter [1] bewerben.
- Habt ihr das geschafft, wird am Schluss neben den Bewerbungsunterlagen noch eine .pdf Datei erstellt, in der steht, dass ihr bei einem früheren Hochschulstudium u.a. noch folgende Unterlagen beifügen müsst:
- Exmatriklulationsbescheinigung(en), aller Hochschulen, an denen ihr in Deutschland eingeschrieben wart
- Nachweise sämtlicher bisher erbrachter und vom Prüfungsamt der bisherigen Hochschulen bestätigten Studien-/Prüfungsleistungen mit Angabe der Prüfungsversuche
- Unbedenklichkeitsbescheinigung: Bescheinigung des Prüfungsamtes der bisherigen Hochschule, dass keine Modul- bzw. Fachprüfung endgültig nicht bestanden wurde und deshalb keine Bedenken gegen ein Weiterstudium an einer anderen Hochschule bestehen.
- Noch ein paar Worte bezüglich der Exmatrikulationsbescheinigung(en):
- Die Exma-Bescheinigung(en) bzw. der Antrag auf Exmatrikulation (bei einem Wechsel innerhalb der HTW Dresden) müssen erst spätestens bei ANNAHME (nicht Beginn) des Studienplatzes vorliegen. Das heißt ihr müsst bei Einreichung der Onlinebewerbung noch keine Exmatrikulationsbescheinigung(en) vorweisen können, es sei denn ihr habt diese ohnehin schon parat liegen.
- An dieser Stelle sein nochmal auf die wichtigsten Punkte der Immatrikulationsordnung der HTW Dresden verwiesen:
- Wichtig ist vor allem, dass ihr sämtliche Fristen einhaltet.
- Die wichtigsten Fristen findet ihr nochmals hier unter Punkt 4 "Wichtige Termine" [2]
- Bei Unklarheiten findet ihr stets Antworten:
- bei der Studienberatung HTW Dresden
- im Studentensekretariat HTW Dresden
- bei den fleißigen Mitgliedern und Mitarbeiterinnen des StuRa (Referat Studium im Bereich Zulassung)
höheres Fachsemester[Bearbeiten]
Der Wechsel in ein höheres Fachsemester setzt auch anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen voraus.
Verfahren im Prüfungsamt[Bearbeiten]
Das im Folgenden dargestellte Verfahren soll einen "Entscheidungsbaum" zeigen. Nach diesem Verfahren werden womöglich die anfallenden Vorgänge Prüfungsamt unserer HTW Dresden behandelt. Grundsätzlich stützt sich die dargestellten Entscheidungskonstrukt auf das in § 18 Absatz 2 Nummer 6 SächsHSG (und passende Begründung).
Entscheidung über fachlich gleiche Ausrichtung durch Entscheidung durch den zuständigen PA.
- Studiengang ohne fachlich gleiche Ausrichtung
- Anerkennung von Zeiten und Leistungen auf Antrag und Eingliederung ins erste Fachsemester
- Studiengang mit fachlich gleiche Ausrichtung
- Es gibt keine enb Prüfungen oder PVL.
- gleicher Studiengang
- Übernahme von Zeiten und Leistungen von Amts wegen und Eingliederung ins höhere Fachsemester
- nach Entscheidungen des PA
- nicht gleicher Studiengang
- Übernahme von Zeiten und Leistungen von Amts wegen und Eingliederung ins erste oder höhere Fachsemester
- gleicher Studiengang
- Es gibt enb Prüfungen oder PVL.
- enb Prüfungen oder PVL ist für den gewählten Studiengang notwendig.
- enb Prüfungen oder PVL ist für den gewählten Studiengang nicht notwendig.
- gleicher Studiengang
- Übernahme von Zeiten und Leistungen von Amts wegen und Eingliederung ins höhere Fachsemester
- nach Entscheidungen des PA
- nicht gleicher Studiengang
- Übernahme von Zeiten und Leistungen von Amts wegen und Eingliederung ins erste oder höhere Fachsemester
- Es gibt keine enb Prüfungen oder PVL.
Die Entscheidung der fachlich gleichen Ausrichtung des Studienganges nach inhaltlich-fachlichen Merkmalen erfolgt durch den PA. Gleichheit setzt hier keine Identität sondern "lediglich" Ähnlichkeit voraus.
Nach Beachtung der fachlich gleichen Ausrichtung des Studienganges durch den PA gibt es vom PA unabhängig folgende Definition zu gleicher oder nicht gleicher Studiengang durch Einbeziehung des Abschlusses:
- gleicher Abschluss
- Dipl. (FH) = Dipl. (FH)
- Dipl. (Uni) = Dipl. (Uni)
- Bachelor = Bachelor (unabhängig der Hochschulart)
- nicht gleicher Abschluss
- Dipl. (FH) ? Dipl. (Uni)
- Dipl. (FH) oder Dipl. (Uni) ? Bachelor