Unfallversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Studentinnen und Studenten sind für alle Tätigkeiten des regulären Hochschulbetriebes [http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Unfallversicherung_in_Deutschland gesetzlich unfallversichert]. Für unsere [[HTW Dresden]] ist die [[Unfallkasse Sachsen]] zuständig.
Studentinnen und Studenten sind für alle Tätigkeiten des regulären Hochschulbetriebes [[kss:Unfallversicherung | sachsenweit]] [[w:de:Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland | gesetzlich unfallversichert]]. Es ist die [[Unfallkasse Sachsen]] zuständig.


=== Grenzfälle ===
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Studierende, die im Rahmen einer in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule fallenden Lehrveranstaltung unter Leitung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers, beispielsweise Aufmaßarbeiten und ähnliche, an nicht zur Hochschule zählenden Gebäuden durchführen, stehen dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch für die mit der Lehrveranstaltung verbundenen unmittelbaren Wege nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit.
Studierende, die im Rahmen einer in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule fallenden Lehrveranstaltung unter Leitung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers, beispielsweise Aufmaßarbeiten und ähnliche, an nicht zur Hochschule zählenden Gebäuden durchführen, stehen dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch für die mit der Lehrveranstaltung verbundenen unmittelbaren Wege nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit.


== siehe auch ==
== [[Wiki]] ==
 
=== [[Interwiki]] ===
* [[kss:Unfallversicherung]]
 
== Siehe auch ==
* [[Unfall]]
* [[Unfallkasse Sachsen]]
* [[Unfallkasse Sachsen]]
* [[Gefahrstoffe]]
* [[Gefahrstoffe]]


== Links ==
== Weblinks ==
* [http://www.unfallkassesachsen.de/ Unfallkasse Sachsen]
* [[Website HTW Dresden#intern]]: [[htw-dresden.de:index/studium/studierende/unfallversicherung-von-studierenden.html | Unfallversicherung von Studierenden]]
** [http://www.unfallkassesachsen.de/versicherte-und-leistungen/versicherte/schuelerinnen-schueler-und-studierende.html Schülerinnen, Schüler und Studierende als Versicherte bei der Unfallkasse Sachsen]
 
* [http://www.dguv.de/ Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.]
[[Kategorie:Hochschulverwaltung]]
** [http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/s_inform/SI_8026.pdf Schriften und Medien zur Sicherheitsförderung in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen]
*** [http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/s_inform/SI_8003.pdf Unfallversicherung für Studierende]
*** [http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/s_inform/SI_8083.pdf Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen]

Aktuelle Version vom 3. Mai 2013, 22:18 Uhr

Studentinnen und Studenten sind für alle Tätigkeiten des regulären Hochschulbetriebes sachsenweit gesetzlich unfallversichert. Es ist die Unfallkasse Sachsen zuständig.

Grenzfälle[Bearbeiten]

Lehrveranstaltungen außerhalb der HTW Dresden[Bearbeiten]

Studierende, die im Rahmen einer in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule fallenden Lehrveranstaltung unter Leitung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers, beispielsweise Aufmaßarbeiten und ähnliche, an nicht zur Hochschule zählenden Gebäuden durchführen, stehen dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch für die mit der Lehrveranstaltung verbundenen unmittelbaren Wege nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit.

Wiki[Bearbeiten]

Interwiki[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]