Versäumnis einer Prüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. Juli 2013, 14:42 Uhr

Das Versäumnis einer Prüfung ist die fehlende Teilnahme zur Erbringung einer Prüfungsleistung.

§ 17 PO

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Siehe auch

Hauptartikel Prüfung