Zulassungsberatung: Unterschied zwischen den Versionen
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* Knüpfung der Zulassung an einen Vertrag mit einem Unternehmen, etwa für [[kooperative Studiengänge]], wie den [[Studiengang Wirtschaftsinformatik (Bachelor kooperativ)]] | * Knüpfung der Zulassung an einen Vertrag mit einem Unternehmen, etwa für [[kooperative Studiengänge]], wie den [[Studiengang Wirtschaftsinformatik (Bachelor kooperativ)]] | ||
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Aktuelle Version vom 26. Mai 2014, 05:09 Uhr
Grundlagen[Bearbeiten]
Die Rahmenbedingungen für die Zulassung sind sachsenweit einheitlich. Die Abweichungen ergeben sich aus den Ordnungen der einzelnen Hochschulen. Dazu gehören an unserer HTW Dresden:
Verfahren[Bearbeiten]
prinzipiell[Bearbeiten]
- Eignungsprüfung für den Studiengang International Business (Bachelor) und Studiengang International Business (Master) erscheint nicht zulässig. Ein Nachweis der Eignung gemäß § 17 Abs. 7 Satz 2 SächsHSG kann nicht zur Anwendung kommen, da es nicht um einen sprachwissenschaftlichen, sondern einen wirtschaftswissenschaftlichen, Studiengang handelt.
- Knüpfung der Zulassung an einen Vertrag mit einem Unternehmen, etwa für kooperative Studiengänge, wie den Studiengang Wirtschaftsinformatik (Bachelor kooperativ)
2010/2011[Bearbeiten]
Das beobachte Prozedere durch die verantwortlichen Stellen (DezStud, Rektorat, Senat, Dekaninnen und Dekane usw.) für das Jahr 2010/2011 war haarsträubend.
- Festsetzung von Zulassungszahlen
- scheinbar mangelhafte Meldung beim SMWK
- vergessen (Studiengang Management mittelständischer Unternehmen (Master))
- falsch angegeben (Studiengang Geoinformation und Management (Master))
- folglich falsche Information der Bewerberinnen und Bewerber
- Bekanntgabe einer Beschränkung, obwohl es keine gibt (Zitat von der Übersicht Bewerbung bis Erreichen der Kapazitätsgrenze möglich)
- folglich falsche Bekanntgabe von Fristen zur Bewerbung
- scheinbar mangelhafte Meldung beim SMWK