Redeleitung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(...)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
Es gibt Einträge in der Diskussion zur Trennung der Begriffe "Redeleitung" und "Sitzungsleitung".
[[Redeleitung]] ist der Personenkreis, der während einer [[Sitzung]], das Wort erteilt. Es kann auch die Tätigkeit, die damit verbunden ist, selbst gemeint sein.
[[Redeleitung]] ist der Personenkreis, der während einer [[Sitzung]], das Wort erteilt. Es kann auch die Tätigkeit, die damit verbunden ist, selbst gemeint sein.


Zeile 7: Zeile 5:


Etwa das Annehmen von [[Anträge]]n muss die [[Redeleitung]], sofern sie entsprechende Unterstützung hat, nicht erledigen. Bei fehlender Unterstützung kann sie auch Aufgaben delegieren. So kann [[Redeleitung | sie]] die [[Antragstellerin]] oder den [[Antragsteller]] den [[Antrag]] verlesen lassen. Etwa die Erstellung des [[Protokoll]]s sollte, sofern die [[Redeleitung]] auch [[Sitzungsleitung]] ist, einer anderen anwenden Person übertragen werden.
Etwa das Annehmen von [[Anträge]]n muss die [[Redeleitung]], sofern sie entsprechende Unterstützung hat, nicht erledigen. Bei fehlender Unterstützung kann sie auch Aufgaben delegieren. So kann [[Redeleitung | sie]] die [[Antragstellerin]] oder den [[Antragsteller]] den [[Antrag]] verlesen lassen. Etwa die Erstellung des [[Protokoll]]s sollte, sofern die [[Redeleitung]] auch [[Sitzungsleitung]] ist, einer anderen anwenden Person übertragen werden.
== Siehe auch ==
* [[Sitzungsleitung]]


[[Kategorie:Sitzungsleitung]]
[[Kategorie:Sitzungsleitung]]

Aktuelle Version vom 21. Dezember 2014, 03:45 Uhr

Redeleitung ist der Personenkreis, der während einer Sitzung, das Wort erteilt. Es kann auch die Tätigkeit, die damit verbunden ist, selbst gemeint sein.

Unterschied zur Sitzungsleitung[Bearbeiten]

Abgrenzend von der Redeleitung werden durch diese manchmal auch weitere Tätigkeiten der Sitzungsleitung übernommen.

Etwa das Annehmen von Anträgen muss die Redeleitung, sofern sie entsprechende Unterstützung hat, nicht erledigen. Bei fehlender Unterstützung kann sie auch Aufgaben delegieren. So kann sie die Antragstellerin oder den Antragsteller den Antrag verlesen lassen. Etwa die Erstellung des Protokolls sollte, sofern die Redeleitung auch Sitzungsleitung ist, einer anderen anwenden Person übertragen werden.

Siehe auch[Bearbeiten]