Antrag zu Finanzen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. Dezember 2014, 07:26 Uhr
Ein Antrag zu Finanzen ist eigentlich erst einmal ein ganz normaler Antrag. Jedoch gibt es zu finanziellen Belangen zwangsläufig weitere Reglungen.
Antrag zu Finanzen bedürfen den Erfordernissen, um Reglungen der FO, des Haushaltsplanes, der SäHO und weiteren zu entsprechen. Bei der Umsetzung von Beschlüssen zu Finanzen bedeutet dies besonderen Aufwand, insbesondere hinsichtlich Tätigkeiten der Verwaltung. Es obliegt uns die Notwendigkeit, da wir Mittel einer Körperschaft öffentlichen Rechts verwenden.
Daher gibt es gewisse Abläufe, die eingehalten werden sollten oder gar müssen.
Bei größeren Anschaffungen und Beschaffungen sind vergleichende Angebote einzuholen, um nachzuweisen sich für das preiswerteste Angebot entschieden zu haben. Dies beruht auf die Pflicht zur wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung (auch sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung oder derartig bezeichnet). Sie wird sogar nochmal in unserer FO erwähnt.
Selbst unabhängig von den Zwängen, sollten wir jederzeit gegenüber unseren Kommilitoninnen und Kommilitonen darstellen können, dass wir als Organ unserer Gemeinschaft sorgsam haushalten.
Arten[Bearbeiten]
Die Untergliederung nach Arten ist nicht irgendwo konkret, etwa in einer Ordnung, geregelt.
Anträge zum eigenen Zweck[Bearbeiten]
Durchführung einer Veranstaltung[Bearbeiten]
Mit Durchführung einer Veranstaltung ist eine eigene Veranstaltung (des StuRa) gemeint.
Üblicher Weise bedarf es für die Durchführung einer Veranstaltung finanzielle Mittel. Die Verwendung von finanziellen Mitteln, sowohl als Einnahmen als auch Ausgaben, soll Bestandteil des Antrages sein. Dazu sollte eine Auflistung Anlage des Antrages sein.
Teilnahme an einer Veranstaltung[Bearbeiten]
Mit Teilnahme an einer Veranstaltung ist die Teilnahme durch Interessierte (meist direkt dazu Aktive) des StuRa oder der Studentinnen- und Studentenschaft gemeint.
Die Teilnahme an einer Veranstaltung ist üblicher Weise nur mit Ausgaben verbunden. Die Kosten werden als Reisekosten erstattet. Mit der Reglungen zu Reisekosten ist es gelungen, dass nicht zu jeder Teilnahme an einer Veranstaltung auf neu konkret beantragt werden muss wie die Vergütung der entstandenen Kosten zu behandeln ist. Das bedeutet aber auch, dass es besondere Ausgaben geben kann, die schlichtweg nicht über die Reisekosten geregelt sind. Daher gilt es zu prüfen, ob es neben den "üblichen" Kosten auch noch weitere Kosten gibt, die aber üblich für die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung sind. Etwa kann strittig sein, ob ein T-Shirt welches alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer kaufen können (und auch auf der Veranstaltung tragen) dazu gehört.
Anschaffung oder Beschaffung eines Gegenstandes[Bearbeiten]
- Einholen von Angeboten zum Vergleich
- Führen des Nachweises, dass im Sinne der sparsamen Haushaltsführung die günstigste Variante gewählt wurde
- Wenn gewisse Kriterien, die einen erhöhten Preis rechtfertigen und gewollt sind, gewünscht sind, so sollten sie Bestandteil des Antrages sein oder an anderer Stelle geregelt sein.
- Beispiel Kaffee als Fair Trade (Beschluss Fair Trade Kaffee zu Veranstaltungen)
Anträge zum Zweck der FSRä[Bearbeiten]
Antrag auf finanzielle Unterstützung eines Fachschaftsrates[Bearbeiten]
Anträge zum Zweck Anderer[Bearbeiten]
finanzielle Unterstützung[Bearbeiten]
Um eine Relation zum Anteil der beantragten Mittel zu haben, sollten mindestens der gesamte finanzielle Umsatz benannt sein. Auch der Anteil, der durch weitere "fremde" Stellen (Stellen wo auch finanzielle Unterstützung eingeworben wird) bereitgestellt wird, sollte angegeben werden.
Auch nicht unerhebliches Kriterium kann die finanzielle Beteiligung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst sein. Hierbei kann (politisch) ein geringer oder hoher Anteil gefordert werden. Wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einzelne Studentinnen und Studenten (als Privatpersonen) sind, so sollte es keinen Beitrag geben oder dieser möglichst gering gehalten sein, um finanzielle Barrieren zu vermeiden.