Verbrauchsgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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== Rechtsformen ==  
== Rechtsformen ==  

Aktuelle Version vom 2. August 2015, 15:00 Uhr

Verbrauchsgemeinschaft, kurz VG, sind Zusammenschlüsse zum gemeinschaftlichen Gebrauch bzw. Verbrauch von Gütern.

Für den StuRa haben Verbrauchsgemeinschaften mehrere Perspektiven.

Einerseits gibt es den Verbrauch / Gebrauch von uns Studentinnen und Studenten. Wenn es sich um "üblichen" Konsum handelt, es gar spezieller studentischen Bedarf ist, entsteht eine Relevanz für die Organisation mit oder durch den StuRa.
Andererseits gibt es den Verbrauch / Gebrauch des StuRa selbst.
von Kaffee bis Internet/Mobilfunk

Zweck[Bearbeiten]

Achtung!
Dieser Abschnitt sind nur gewisse Gedanken und unvollständig.
  • Ermöglichung des Bezuges von gewissen Gütern (die ohne Gemeinschaft gar nicht bezogen werden könnten bzw. werden würden)
  • Senkung der Kosten für den Verbrauch / Gebrauch von Gütern
  • Förderung des Konsums gewisser Güter

einzelne Verbrauchsgemeinschaften[Bearbeiten]

Verbrauchergemeinschaft für umweltgerecht erzeugte Produkte[Bearbeiten]
Verbrauchergemeinschaft Bürgernetz Dresden[Bearbeiten]

besondere einzelne Verbrauchsgemeinschaften[Bearbeiten]

fzs[Bearbeiten]

z. B. siehe GEMA#Rahmenvertrag fzs

Sachsen[Bearbeiten]

z. B. Reisekosten (etwa Europcar#Tarif für den StuRa oder Deutsche Bahn#Tarif für den StuRa)

Rechtsformen[Bearbeiten]

Grundsätzlich sind Verbrauchsgemeinschaften als Verein organisiert, was üblicher Weise ein e. V. ist. Für einen "richtigen" Geschäftsbetrieb wird dann häufig eine ergänzende Körperschaft gegründet, was das Wesen einer Genossinnen- und Genossenschaft als e. G. haben kann.

Darüber hinaus könnte der StuRa auch als Verbrauchsgemeinschaft betrachtet werden. Er bzw. die Studentinnen- und Studentenschaft als Körperschaft öffentlichen Rechts besitzt wohl ohnehin ein solches grundsätzliches Wesen.