Verbrauchsgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 2. August 2015, 15:00 Uhr
Verbrauchsgemeinschaft, kurz VG, sind Zusammenschlüsse zum gemeinschaftlichen Gebrauch bzw. Verbrauch von Gütern.
Für den StuRa haben Verbrauchsgemeinschaften mehrere Perspektiven.
- Einerseits gibt es den Verbrauch / Gebrauch von uns Studentinnen und Studenten. Wenn es sich um "üblichen" Konsum handelt, es gar spezieller studentischen Bedarf ist, entsteht eine Relevanz für die Organisation mit oder durch den StuRa.
- Andererseits gibt es den Verbrauch / Gebrauch des StuRa selbst.
Zweck[Bearbeiten]
Achtung! Dieser Abschnitt sind nur gewisse Gedanken und unvollständig.
- Ermöglichung des Bezuges von gewissen Gütern (die ohne Gemeinschaft gar nicht bezogen werden könnten bzw. werden würden)
- Senkung der Kosten für den Verbrauch / Gebrauch von Gütern
- Förderung des Konsums gewisser Güter
- …
einzelne Verbrauchsgemeinschaften[Bearbeiten]
Verbrauchergemeinschaft für umweltgerecht erzeugte Produkte[Bearbeiten]
Verbrauchergemeinschaft Bürgernetz Dresden[Bearbeiten]
besondere einzelne Verbrauchsgemeinschaften[Bearbeiten]
fzs[Bearbeiten]
z. B. siehe GEMA#Rahmenvertrag fzs
Sachsen[Bearbeiten]
z. B. Reisekosten (etwa Europcar#Tarif für den StuRa oder Deutsche Bahn#Tarif für den StuRa)
Rechtsformen[Bearbeiten]
Grundsätzlich sind Verbrauchsgemeinschaften als Verein organisiert, was üblicher Weise ein e. V. ist. Für einen "richtigen" Geschäftsbetrieb wird dann häufig eine ergänzende Körperschaft gegründet, was das Wesen einer Genossinnen- und Genossenschaft als e. G. haben kann.
Darüber hinaus könnte der StuRa auch als Verbrauchsgemeinschaft betrachtet werden. Er bzw. die Studentinnen- und Studentenschaft als Körperschaft öffentlichen Rechts besitzt wohl ohnehin ein solches grundsätzliches Wesen.