Studentisches Jahresticket: Unterschied zwischen den Versionen
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Frau I. Leuschke | : Frau I. Leuschke | ||
leuschkei@dvbag.de | : leuschkei@dvbag.de | ||
0351-8571107 | : 0351-8571107 | ||
==== Sonderfälle ==== | ==== Sonderfälle ==== | ||
== Verhandlung == | |||
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* [[Verhandlung mit dem VVO]] | |||
* [[Verhandlung mit der DB Regio]] | |||
=== Vertretung zur Verhandlung === | |||
Für die Verhandlung von den einzelnen [[#Tickets]] braucht es eine legitimierte Vertretung des [[StuRa]]. Dazu wird üblicher Weise vom [[StuRa]] eine Art Delegation gewählt. Kraft ihrer Wesens können das anderenfalls (notfalls) auch die [[Sprecherinnen und Sprecher]] verhandeln. | |||
Selbstverständlich sollte der ohnehin damit befassten [[Bereich Semesterticket]] das aktiv einbezogen werden. Das gilt nachgelagert auch für viele weitere Stelle, wie das [[Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation]], [[Referat Finanzen]] und das [[Referat Hochschulpolitik]]. Selbst für Belange der [[StuRä Dresdens]], die [[KSS]] und den [[fzs]] stellt die Verhandlung und das Ergebnis zum [[{{PAGENAME}}|Semesterticket]] eine wichtiges Thema dar. | |||
Im Übrigen dient das [[{{PAGENAME}}|Semesterticket]] immer als guter "Aufhänger" für das hochschulpolitische Zusammenkommen der [[StuRä Dresdens]]. | |||
== Entwicklung Semestertickets in Sachsen == | == Entwicklung Semestertickets in Sachsen == | ||
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== FAQ == | == FAQ == | ||
== Kann ich das Geld für das Ticket sparen? == | === Kann ich das Geld für das Ticket sparen? === | ||
Eher Nein! Es handelt sich um ein solidarisch finanziertes Ticket. Und wenn du kurz nachrechnest wieviel du im Vergleich zu einer Monatskarte sparst, willst du das auch nicht mehr. | |||
Ausnahmen sind: | Ausnahmen sind: | ||
* Wenn du dich nachweislich nicht im Bereich des Landes Sachsen aufhälst um z.B. Zeit in einem | * Wenn du dich nachweislich nicht im Bereich des Landes Sachsen aufhälst um z.B. Zeit in einem Praktikumssemester oder für eine Abschlussarbeit andernorts zu verbringen. | ||
* Sobald du | * Sobald du keine Studentin mehr bist, kannst du unter Nachweis der Exmatrikulation anteilig den Restbetrag zurückfordern. Näheres hierzu beim Studentenwerk. | ||
* Auf Antrag kann in Fällen besonderen sozialer Härte auf den Anteil für das Semesterticket verzichtet werden, siehe [[Semesterbeitrag]]. | |||
== Kann ich als | === Kann ich als Gasthörerin/Absolventin ein solches Ticket haben? === | ||
Nein | Nein! Das studentische Jahresticket nimmt nur in Anspruch, wer auch an einer der (im Vertrag integrierten) Dresdner Hochschulen immatrikuliert ist. Somit sind Gasthörerin sowie Alumnis ausgeschlossen. | ||
== Darf ich nach meinem Abschluss weiterhin mit dem Ticket fahren? == | === Darf ich nach meinem Abschluss weiterhin mit dem Ticket fahren? === | ||
Nein | Nein! Das studentische Jahresticket gilt ausschließlich für immatrikulierte Studentinnen. Wer vorgibt über die Exmatrikulation hinaus weiterhin Studentin zu sein, um sich Vorteile zu verschaffen oder andere (hier z.B. die Verkehrsbetriebe) zu schädigen, macht sich strafbar. | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |
Aktuelle Version vom 10. September 2015, 12:36 Uhr
Das Semesterticket ist der Fahrausweis für die Studentinnen und Studenten unserer HTW Dresden. Das Semesterticket ist eine freiwillig vereinbarte Leistung von und für die Studentinnen- und Studentenschaft. Daher ist auch der StuRa Vertragspartner und beschließt, als das zentrales Organ, ob das Semesterticket weitergeführt wird. Der Preis für das Semesterticket wird als Semesterbeitrag eingezogen.
Fahrausweis[Bearbeiten]
Als Fahrausweis dient der Studentinnen- und Studentenausweis.
Geldforderungen aufgrund von Nichtvorzeigen(können)[Bearbeiten]
- sind laut Kammergericht Berlin nicht zulässig
- Entscheidung des Kammergerichts
- Leitsatz: Der Inhaber einer Monatskarte für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels, der die Karte entgegen den Beförderungsbedingungen nicht bei sich führt, erfüllt jedenfalls dann nicht den Tat-bestand des § 265a StGB, wenn es sich um eine personengebundene, nicht übertragbare Karte handelt.
- Jurion Strafrecht blog
- lawblog: Zum Schwarzfahrer gestempelt
Tickets[Bearbeiten]
Ticket für die Tarifzone der Dresdner Verkehrsbetriebe[Bearbeiten]
- Vertragspartner
- DVB.
Wenn es ein Ticket für den Verbundraum des VVO gibt, braucht es eigentlich nicht wirklich ein eigenes Ticket für die Tarifzone der Dresdner Verkehrsbetriebe. Details, etwa besondere Nutzung wie Fahrradmitnahme oder Bergbahnen, sollten dann aber im Rahmen der Verhandlungen zum Ticket für den Verbundraum des VVO einbezogen werden.
Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe[Bearbeiten]
Vertrag zum Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe 2009[Bearbeiten]
- Verhandlungen aus unserem StuRa führten:
Vertrag zum Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe 2011[Bearbeiten]
Nutzung von Bergbahnen für Anwohner im Umkreis von 800m um die Bergstation[Bearbeiten]
- Berechtigte HTW Studenten können bei Vorlage von Personalausweis und Studentenausweis die Bergbahnen nutzen.
- Problem:Was ist wenn der Studi nicht in Dresden gemeldet ist?!
- Verfahrenweise TU Dresden:
- Normalerweise bekommen die berechtigten Studenten bei Vorlage ihres Personalausweises in einem Servicepunkt der DVB einen Vermerk, der zur Benutzung der Bergbahnen berechtigt. Da aber an der HTW eine Plastikkarte als Studentenausweis eingesetzt wird, ist das Aufbringen dieses handschriftlichen Vermerks nicht möglich.
- Stand: 28.05.2010, DVB-Callcenter
Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen[Bearbeiten]
- zuständige Stelle
- DB Regio in Sachsen
Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen[Bearbeiten]
Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen 2010[Bearbeiten]
- Zeitraum: WiSe 2010/2011 - SoSe 2013 (Laufzeit 3 Jahre)
- Preis: 33,90 Euro
- Er beinhaltet ein Sonderkündigungsrecht bis 2011-0X-XX
- Dieses wurde auf Grund der Befragung zum sachsenweiten Semesterticket 2011 nicht genutzt.
- Verhandlungen aus unserem StuRa führten:
Erläuterungen zum Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen 2010[Bearbeiten]
§ 1 Abs. 7 Maßnahmen zur Auslastungssteuerung
- Erklärung DB Regio (Herr Ignatzek, Mail 03.08.2010): Auswirkungen hat diese Regelung derzeit nicht. Sollten sich Auslastungsschwierigkeiten ergeben müssten wir zeitlich definierte Züge festlegen auf denen das Semesterticket nicht gilt. Dies muss aber erst die Erfahrung zeigen, ob wir hiervon Gebrauch machen müssen und wenn ja in welchem Umfang. Dies war auch eine Forderung der NE-Bahnen.
§ 5 Abs.3 Befragungsinhalte
- Erklärung DB Regio (Herr Ignatzek, Mail 03.08.2010): Hier müssen auch die Belange der NE-Bahnen Berücksichtigung finden. Mit Hilfe der Befragung sollten gesamthaft Erkenntnisse gewonnen werden, wie sich ggf. die Nachfrage gegenüber der Vorab-Erhebung geändert haben. Die daraus gewonnenen Ergebnisse haben keine Auswirkungen auf den mit Ihnen abgestimmten Preisen für die ersten 3 Jahre. Vielmehr wollen Sie NE-Bahnen sehen, wie sich ggf. das Nutzungsverhalten geändert hat und es einer Anpassung zwischen den beteiligten Eisenbahn zur Anwendung kommenden Einnahmeaufteilungsschlüssel bedarf. Somit ist eine über die reine Ja/Nein-Frage hinausgehende Befragung sinnvoll.
geänderte Passagen zum Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen 2010[Bearbeiten]
§ 4 Abs. 4 Separate Zahlungsfristen für den StuRa HTW Dresden
- Begründung: Die Hochschule kann aus verwaltungstechnischen Gründen die vorgegebenen Fristen nicht einhalten.
§ 7 Abs. 1: Sonderkündigungsrecht bis zum 30.05.2011 statt 30.06.2011
- Begründung: StuRa TU Dresden muss bis Mitte Juli Semesterbeitragszahlen an das Immatrikulationsamt geben.
entfernte Passagen zum Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen 2010[Bearbeiten]
§ 3 Abs. 2 letzter Satz: Eine Rückerstattung für die Zeit der Semesterferien erfolgt generell nicht.
- Begründung: Befreiungen bzw. Rückerstattungen werden in der Beitragsordnung der StuRä geregelt.
Anlage I 2.2 letzter Satz: insbesondere Gast- und Nebenhörer.
- Begründung: Nebenhörerinnen Nebenhörern in Dresden soll es möglich sein das SPNV-Semesterticket zu erwerben.
Verwaltung[Bearbeiten]
innerhalb vom StuRa[Bearbeiten]
Wenn es um die Bearbeitung von Anträgen auf Befreiung, Rückerstattung bzw. Nachkauf geht, sind Angestellte im Büro die Ansprechstelle.
Gegebenheiten beim StudSek[Bearbeiten]
- Zur Vorbereitung des Rückmeldezeitraums wird das System umgestellt,
- Die Beitragshöhe je Studierendenart (Normal, IB, Fernstudium) wird ins System eingetragen und kann nachher nur noch händisch für jeden der Studierenden einzeln geändert werden.
- Ab diesem Zeitpunkt ist keine Änderung des Status zum Semesterticket (keine Rückerstattung) mehr möglich.
Vereinbarung zum Semesterticket (angestrebt)[Bearbeiten]
- Das Studentensekretariat (StudSek) überweist entsprechend der vereinbarten Modalitäten mit den Verkehrsunternehmen (VU) die eingenommenen Beiträge der beiden Semestertickets, für das VVO-Ticket an die DVB AG und für das SPNV Ticket in Sachsen an die DB Regio AG.
- Nach erfolgter Überweisung teilt das StudSek dem StuRa die Höhe der an die VU überwiesenen Ticketbeiträge aufgeschlüsselt nach den VU mit. Des weiteren wird dem StuRa die Anzahl der zurückgemeldeten Studentinnen und Studenten sowie der Anteil der Studentinnen und Studenten im Urlaubssemester mitgeteilt.
- Urlaubssemester
- Bei Beantragung und Genehmigung des Urlaubssemesters vor Ende des Rückmeldezeitraumes wird auf die Zahlung der Beiträge für das Semesterticket verzichtet. Ein gesonderter Antrag der Studentin oder des Studenten auf Befreiung vom Semesterticket ist nicht erforderlich, da diese Studentinnen und Studenten gemäß der Beitragsordnung der Studentenschaft befreit sind. Wünscht eine Studentin oder ein Student während des Urlaubssemesters trotzdem das Semesterticket so ist der Antrag auf Nachkauf beim StuRa möglichst vor der Rückmeldung zu stellen damit der Beitrag für das Semesterticket gleich mit der Rückmeldung eingezogen werden kann.
- Bei Beantragung und Genehmigung des Urlaubssemesters nach dem Ende des Rückmeldezeitraumes bzw. nach bereits erfolgter Rückmeldung muss die Studentin oder der Student einen Antrag auf Rückerstattung vom Beitrag für das Semesterticket beim StuRa stellen.
Befreiung und Rückerstattung[Bearbeiten]
Antragsbearbeitung[Bearbeiten]
Nachweise nach Erstattungsgründen[Bearbeiten]
- Exmatrikulation
- Exmatrikulationsbescheinigung
- Laufzettel mit Unterschrift(en) von Professoren der Fakultät
- Abschlussarbeit bereits eingereicht - Falls einE StudentIn die Abschlussarbeit bereits erstellt hat und nur noch auf die Bewertung und Verteidigung wartet, kann diese<R sich auch vom Ticket befreien bzw. es Rückerstatten lassen wenn er/sie bereits einen Arbeitsvertrag außerhalb des VVO nachweisen kann.
- Meldebescheinigungen gelten Regelmäßig nicht als Nachweise für die Befreiung oder Erstattung des Beitrages für das Semesterticket!
Abrechnung mit der DVB AG[Bearbeiten]
Bei der Beitragszahlung der Semestertickets an die DVB AG sind folgende Termine zu beachten:
- SoSe:
- 01.05. 90% überweisen
- 01.06. Rest überweisen
- 01.10. Endabrechnung per Mail an DVB und ggf. Überweisung
- WiSe:
- 01.11. 90% überweisen
- 01.12. Rest überweisen
- 15.12. Zwischenrechnung per Mail an DVB und ggf. Überweisung
- 01.04. Endabrechnung per Mail an DVB und ggf. Überweisung
Bankinstitut: | Dresdner Bank |
BLZ: | 850 800 00 |
Konto-Nr.: | 046 013 00 00 |
Stichwort: | studentisches Jahresticket |
- Kontakt
- Frau I. Leuschke
- leuschkei@dvbag.de
- 0351-8571107
Sonderfälle[Bearbeiten]
Verhandlung[Bearbeiten]
- Siehe auch
Vertretung zur Verhandlung[Bearbeiten]
Für die Verhandlung von den einzelnen #Tickets braucht es eine legitimierte Vertretung des StuRa. Dazu wird üblicher Weise vom StuRa eine Art Delegation gewählt. Kraft ihrer Wesens können das anderenfalls (notfalls) auch die Sprecherinnen und Sprecher verhandeln.
Selbstverständlich sollte der ohnehin damit befassten Bereich Semesterticket das aktiv einbezogen werden. Das gilt nachgelagert auch für viele weitere Stelle, wie das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation, Referat Finanzen und das Referat Hochschulpolitik. Selbst für Belange der StuRä Dresdens, die KSS und den fzs stellt die Verhandlung und das Ergebnis zum Semesterticket eine wichtiges Thema dar.
Im Übrigen dient das Semesterticket immer als guter "Aufhänger" für das hochschulpolitische Zusammenkommen der StuRä Dresdens.
Entwicklung Semestertickets in Sachsen[Bearbeiten]
Leipzig[Bearbeiten]
In Leipzig ist das Studentenwerk (StuWe) Vertragspartner für die Verkehrsunternehmen und ein Mobilitätsausschuss handelt das Ticket aus. Da das StuWe Vertragspartner ist die Einflussnahme der Studierenden auf die Ticketverhandlungen geringer als in Dresden bzw. Chemnitz. In den vergangenen Jahren wurde versucht dies von Seiten der Studierendenschaften zu ändern. Dieser Vorstoß wurde von den Verkehrsunternehmen mit Hinweis auf mögliche Zahlungsunregelmäßigkeiten und –ausfälle abgelehnt.
Uni Leipzig[Bearbeiten]
Abstimmung zum Semesterticket (Januar 2011).
- 51% Sockelmodell - Tarifzone Leipzig für 32 Euro (alle) + 86 Euro (optional)
- 49% Sozialticket – MDV für 101 Euro
- Beteiligung 29%
HTWK Leipzig[Bearbeiten]
- 2008 bis 2012: 4-Jahresvertrag MDV-Sozialticket für 101 Euro (2011)
- Mai 2011
Chemnitz[Bearbeiten]
Einführung sachsenweites Semesterticket ab WiSe 2010/11 für 35 Euro.
Freiberg[Bearbeiten]
Freiberg liegt im Grenzgebiet zwischen VMS und VVO, gehört aber ausschließlich zum VMS.
2010 wurde vom StuRa TU BA Freiberg dem Semesterticketbeauftragten die Aufnahme von Gesprächen mit der DB untersagt. Ziel dieser Gespräche war es eine Preisbildung vorzunehmen um eine Diskussions- und Argumentationsgrundlage zu haben.
FAQ[Bearbeiten]
Kann ich das Geld für das Ticket sparen?[Bearbeiten]
Eher Nein! Es handelt sich um ein solidarisch finanziertes Ticket. Und wenn du kurz nachrechnest wieviel du im Vergleich zu einer Monatskarte sparst, willst du das auch nicht mehr.
Ausnahmen sind:
- Wenn du dich nachweislich nicht im Bereich des Landes Sachsen aufhälst um z.B. Zeit in einem Praktikumssemester oder für eine Abschlussarbeit andernorts zu verbringen.
- Sobald du keine Studentin mehr bist, kannst du unter Nachweis der Exmatrikulation anteilig den Restbetrag zurückfordern. Näheres hierzu beim Studentenwerk.
- Auf Antrag kann in Fällen besonderen sozialer Härte auf den Anteil für das Semesterticket verzichtet werden, siehe Semesterbeitrag.
Kann ich als Gasthörerin/Absolventin ein solches Ticket haben?[Bearbeiten]
Nein! Das studentische Jahresticket nimmt nur in Anspruch, wer auch an einer der (im Vertrag integrierten) Dresdner Hochschulen immatrikuliert ist. Somit sind Gasthörerin sowie Alumnis ausgeschlossen.
Darf ich nach meinem Abschluss weiterhin mit dem Ticket fahren?[Bearbeiten]
Nein! Das studentische Jahresticket gilt ausschließlich für immatrikulierte Studentinnen. Wer vorgibt über die Exmatrikulation hinaus weiterhin Studentin zu sein, um sich Vorteile zu verschaffen oder andere (hier z.B. die Verkehrsbetriebe) zu schädigen, macht sich strafbar.