Organe HTW Dresden: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Organe_der_Hochschule Organe der Hochschule] sind sachsenweit durch das [[SächsHSG]] festgelegt.
Die [[Organe HTW Dresden | Organe unserer]] [[HTW Dresden]], als die [[Organe der Hochschule]], sind durch das [[SächsHSG]] geregelt.
 
Eine Ergänzung oder Änderung durch die [[Grundordnung HTW Dresden]] ist nicht bekannt.
 
== zentrale Ebene ==
gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8415312688242&jlink=p80 § 80] SächsHSG
 
=== [[Senat]] ===
 
=== [[Erweiterter Senat]] ===
 
=== [[Rektorat]] ===
 
=== [[Hochschulrat]] ===
 
== Fakultätsebene ==
gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8415312688242&jlink=p87 § 87] Absatz 4 SächsHSG
 
=== [[Fakultätsrat]] ===
 
=== [[Dekanin oder Dekan]] ===
 
=== [[Dekanat]] ===
 
== Zusammensetzung ==
 
=== [[Mitwirkung]] bei der [[Selbstverwaltung der Hochschule]] ===
Grundsätzlich kann die [[Mitgliedergruppen#Studentinnen und Studenten | Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten]] auch in allen [[Organe HTW Dresden | Organen]] [[studentische Vertretung#Mitwirkung bei der Selbstverwaltung der Hochschule | für ihre Belange vertreten]] sein.
 
Zwingend betrifft das gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8415312688242&jlink=p50 § 50] Absatz 4 Satz 1 SächsHSG jedoch nur die ''nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Organe'', also den [[Senat]] und den [[Fakultätsrat]].
: An unserer [[HTW Dresden]] sind [[Studentinnen und Studenten]] auch nur in den [[Organe HTW Dresden | Organen]], wo eine Beteiligung der [[Mitgliedergruppe#Studentinnen und Studenten | Studentinnen und Studenten als Mitgliedergruppe]] gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine [[Mitwirkung]] der [[Studentinnen und Studenten]] in anderen [[Organe HTW Dresden | Organe unserer HTW Dresden]] wurde, trotz Wunsch und Forderung [[studentische Vertretung#Mitwirkung bei der Selbstverwaltung der Hochschule | deren Vertretung]], immer abgelehnt. Konkret wurde bei der Erarbeitung und der [[Beschluss]]fassung einer überarbeiteten [[Grundordnung HTW Dresden]] nach dem [[SächsHSG]] von der [[studentischen Vertretung im Erweiterten Senat]] ein [[studentisches Mitglied im Rektorat]] erfolglos beantragt.
 
== Siehe auch ==
*  [[kss:Organe der Hochschule]]


[[Kategorie:Organ]]
[[Kategorie:Organ]]
[[Kategorie:HTW Dresden]]
[[Kategorie:HTW Dresden]]

Aktuelle Version vom 8. Dezember 2015, 13:36 Uhr

Die Organe unserer HTW Dresden, als die Organe der Hochschule, sind durch das SächsHSG geregelt.

Eine Ergänzung oder Änderung durch die Grundordnung HTW Dresden ist nicht bekannt.

zentrale Ebene[Bearbeiten]

gemäß § 80 SächsHSG

Senat[Bearbeiten]

Erweiterter Senat[Bearbeiten]

Rektorat[Bearbeiten]

Hochschulrat[Bearbeiten]

Fakultätsebene[Bearbeiten]

gemäß § 87 Absatz 4 SächsHSG

Fakultätsrat[Bearbeiten]

Dekanin oder Dekan[Bearbeiten]

Dekanat[Bearbeiten]

Zusammensetzung[Bearbeiten]

Mitwirkung bei der Selbstverwaltung der Hochschule[Bearbeiten]

Grundsätzlich kann die Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten auch in allen Organen für ihre Belange vertreten sein.

Zwingend betrifft das gemäß § 50 Absatz 4 Satz 1 SächsHSG jedoch nur die nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Organe, also den Senat und den Fakultätsrat.

An unserer HTW Dresden sind Studentinnen und Studenten auch nur in den Organen, wo eine Beteiligung der Studentinnen und Studenten als Mitgliedergruppe gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Mitwirkung der Studentinnen und Studenten in anderen Organe unserer HTW Dresden wurde, trotz Wunsch und Forderung deren Vertretung, immer abgelehnt. Konkret wurde bei der Erarbeitung und der Beschlussfassung einer überarbeiteten Grundordnung HTW Dresden nach dem SächsHSG von der studentischen Vertretung im Erweiterten Senat ein studentisches Mitglied im Rektorat erfolglos beantragt.

Siehe auch[Bearbeiten]