Studium in Teilzeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Teilzeitstudienordnung befindet sich unter: http://www.htw-dresden.de/fileadmin/userfiles/htw/docs/Hochschule_Ordnungen/Teilzeitordnung.pdf | |||
Laut der Fassung vom 17.08.2015 (§4, Abs. 2 ) , ist der Antrag zu Studienbeginn oder während des Studiums bis jeweils zum 15.06. für das darauffolgende Wintersemester oder bis | |||
jeweils zum 15.01. für das darauffolgende Sommersemester zu stellen. | |||
Nach §4 Abs. 3 Ist "Der Wechsel vom Teilzeit- ins Vollzeitstudium ist jeweils nach zwei zusammenhängend studierten Teilzeitsemestern möglich." | |||
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Aktuelle Version vom 28. Februar 2016, 20:06 Uhr
Erarbeitung eines Teilzeitstudiums[Bearbeiten]
Sollte mal die ImmaO angefasst werden ;) .... ... wäre der Beschluss aus der TUD sicherlich auch interessant für uns!
- Antragstitel
- Teilzeitstudium
- Antragsteller
- Steven Seiffert (AG Teilzeitstudium)
- Antragstext
- Der StuRa möge beschließen: Die AG Teilzeitstudium des StuRa der TUD wird beauftragt, die Einführung des Teilzeitstudiums ab WS 13/14 in Form einer Statuslösung durch Verankerung in der Immatrikulationsordnung voranzutreiben und gegenüber der Universitätsleitung zu vertreten.
- Begründung
- Grundsätzlich sind zwei mögliche Herangehensweisen in den letzten Wochen diskutiert worden. Auf der einen Seite die von uns derzeit bevorzugte "Statuslösung", nach der Studierende den Status "Teilzeitstudent/-in" erhalten, sofern sie die noch festzulegenden Voraussetzungen (u. a. Studium mit Behinderung, schwerer chronischer Krankheit, Kind, Beruf) erfüllen. Dabei wird das 50%-Modell verfolgt, nach dem die Studierenden pro Semester die Hälfte der regulär zu erbringenden Leistungen erfüllen. Daraus ergibt sich die Verdopplung der Regelstudienzeit sowie die Verlängerung der Fristen für Prüfungsleistungen (z. B. Krankheitsfall -- hier: Wiederholungsklausuren nicht innerhalb eines Jahres, sondern in 2 Studienjahren möglich). Weitere Modalitäten, wie z. B. die Eingrenzung der Zielgruppen, die Handhabung bei den Prüfungsämtern oder die Ausweitung der Studienordnungen an den Fakultäten müssen in den kommenden Monaten entsprechend kommuniziert und verhandelt werden und bedürfen des vorgenannten Arbeitsauftrags an die AG Teilzeitstudium. Auf der anderen Seite gäbe es die "Angebotslösung" für ein Teilzeitstudium an der TUD. Diese würde beinhalten, dass die Fakultäten in Eigenregie ihre Studienordnungen pro Studiengang entsprechend ausweiten müssten bzw. eigene Teilzeitstudiengänge etablieren. Dies hätte für die einzelnen Studierenden den Vorteil, dass ein entsprechender Studienablaufplan für sie existieren würde. Allerdings sprechen gewichtige Gründe gegen eine solche Lösung: So hätte die Immatrikulation in einen Teilzeitstudiengang zur Folge, dass das gesamte Studium in Teilzeit studiert werden müsste. Wenn dies nicht der Fall sein soll, müsste bei einem Wechsel von Teilzeit in Vollzeit auch gleich ein Studiengangswechsel vollzogen werden, was durchaus wieder administrativen Mehraufwand bedeutet. Daneben gibt es noch die Möglichkeit, dass man zwar im Teilzeitstudiengang immatrikuliert ist, diesen aber bei einem Wechsel zurück in Vollzeit auch Vollzeit studiert und sich entsprechend nur der Status ändert. Dies würde dann aber der Statuslösung entsprechen, nur mit dem Nachteil, dass keine hochschulweite Einführung damit verbunden wäre. Wenn als weitere Alternative "nur" die Studienordnung angepasst würde, sodass der entsprechende Studiengang auch in Teilzeit studiert werden kann, müssten die Fakultäten konsequenterweise für jede mögliche Kombination - also je nachdem, welche Semester in Teilzeit studiert werden, einen speziellen Studienablaufplan erstellen. Dies allerdings scheint uns weder praktikabel noch gegenüber den Fakultäten durchsetzbar. Insofern scheint uns die Statuslösung in Verbindung mit der Erstellung von Merkblättern und ggf. der Möglichkeit durch die Fachstudienberater/-innen Unterstützung zu leisten sowohl praktikabler als auch zielführender. Die AG Teilzeitstudium hat sich daher gegen eine "Angebotslösung" entschieden, zumal bereits von Seiten des Rektorats signalisiert wurde, dass das derzeitige Angebot von Seiten der Fakultäten selbst ausgeweitet werden müsste und trotz der uniweit gewünschten Einführung zu erwarten steht, dass die Einführung mit erheblichen Zeitverzögerungen und Verunsicherungen in der Studierendenschaft verbunden wäre. Mittlerweile liegt uns auch die Einschätzung des Justiziariats vor, welche der hier vertretenen Darstellung entspricht. Für weitere Fragen stehen wir euch gern am Donnerstag zur Verfügung.
HTW Dresden[Bearbeiten]
Spätestens seit Herbst 2014 (Aktualisiert: 24.10.2014 | Autor: qm@htw-dresden.de) ist auf der Website HTW Dresden (Hochschule > Familiengerechte Hochschule > Studium und Familie > Studienorganisation) etwas unter dem Schlagwort.
Auf der Website HTW Dresden (HTW Dresden > Startseite > Hochschule > Familiengerechte Hochschule > Studium und Familie > Studienorganisation) wird für "Flexibles Studieren für Studierende mit Betreuungsaufgaben" geworben.
Und auf der Website HTW Dresden (HTW Dresden > Startseite > Studium > Studieninteressierte > Studienmöglichkeiten) heißt es (Stand Februar 2016):
Sie interessieren sich für ein Studium in Teilzeit? Wir werden diese Möglichkeit voraussichtlich ab dem Wintersemester 2015/16 für bestimmte Studiengänge anbieten und beantworten Ihre Fragen via E-Mail
Als Emailadresse ist hierfür die studinfo@htw-dresden.de angegeben.
Ordnung über das Teilzeitstudium - Teilzeitordnung[Bearbeiten]
Die Teilzeitstudienordnung befindet sich unter: http://www.htw-dresden.de/fileadmin/userfiles/htw/docs/Hochschule_Ordnungen/Teilzeitordnung.pdf
Laut der Fassung vom 17.08.2015 (§4, Abs. 2 ) , ist der Antrag zu Studienbeginn oder während des Studiums bis jeweils zum 15.06. für das darauffolgende Wintersemester oder bis jeweils zum 15.01. für das darauffolgende Sommersemester zu stellen.
Nach §4 Abs. 3 Ist "Der Wechsel vom Teilzeit- ins Vollzeitstudium ist jeweils nach zwei zusammenhängend studierten Teilzeitsemestern möglich."