Rechtsberatung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zusammenführung aus Prozesskostenhilfe
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 3: Zeile 3:
Prozesskostenhilfe, abgekürzt [[PKH]] und früher als ''Armenrecht'' bezeichnet, kann als Antrag auf Übernahme der Prozesskosten durch den Staat für Bedürftige beschrieben werden.
Prozesskostenhilfe, abgekürzt [[PKH]] und früher als ''Armenrecht'' bezeichnet, kann als Antrag auf Übernahme der Prozesskosten durch den Staat für Bedürftige beschrieben werden.


Es sollte zuvor geprüft werden, ob eine (bereits bestehende) Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernehmen würde - etwa Gewerkschaften, Mietervereine oder Sozialverbände.
Zu den Kriterien gehören neben der Bedürftigkeit auch Erfolgsaussicht und fehlende Mutwilligkeit.[http://www.bmjv.de/DE/Themen/GerichtsverfahrenUndStreitschlichtung/Prozesskostenhilfe/Prozesskostenhilfe_node.html] Durch die [[PKH]] soll es jeder und jedem, unabhängig von der eigenen finanziellen Situation, möglich sein, seine Rechte wahrnehmen (und falls nötig auch einklagen) zu können. Beantragen werden kann sie per [http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/Erklaerung_ueber_die_persoenlichen_und_wirtschaftlichen_Verhaeltnisse_bei_Prozess_oder_Verfahrenskostenhilfe.pdf Formular ''Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess - oder Verfahrenskostenhilfe''].
 
Es sollte zuvor geprüft werden, ob die einzelnen Person eine (bereits bestehende) [[Rechtsschutzversicherung]] oder eine andere Stelle die Kosten übernehmen würde - etwa [[Gewerkschaft]]en, Mietervereine oder Sozialverbände.


Das Nachfragen bei [[Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte]] kann helfen. Dabei sollte gleich die Prozesskostenhilfe mit angesprochen werden.
Das Nachfragen bei [[Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte]] kann helfen. Dabei sollte gleich die Prozesskostenhilfe mit angesprochen werden.

Aktuelle Version vom 7. März 2016, 05:39 Uhr

Prozesskostenhilfe[Bearbeiten]

Prozesskostenhilfe, abgekürzt PKH und früher als Armenrecht bezeichnet, kann als Antrag auf Übernahme der Prozesskosten durch den Staat für Bedürftige beschrieben werden.

Zu den Kriterien gehören neben der Bedürftigkeit auch Erfolgsaussicht und fehlende Mutwilligkeit.[1] Durch die PKH soll es jeder und jedem, unabhängig von der eigenen finanziellen Situation, möglich sein, seine Rechte wahrnehmen (und falls nötig auch einklagen) zu können. Beantragen werden kann sie per Formular Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess - oder Verfahrenskostenhilfe.

Es sollte zuvor geprüft werden, ob die einzelnen Person eine (bereits bestehende) Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernehmen würde - etwa Gewerkschaften, Mietervereine oder Sozialverbände.

Das Nachfragen bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kann helfen. Dabei sollte gleich die Prozesskostenhilfe mit angesprochen werden.

Prozesskostenhilfe Weblinks[Bearbeiten]

Prozesskostenhilfe Informationsmaterial[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]