Sponsoring: Unterschied zwischen den Versionen

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* TKK 300€
* TKK 300€
* MLP 300€
* MLP 300€
* MLP ist in Zukunft unbedingt zu empfehlen (Angebot besteht bereits zur finanziellen Unterstützung über 300€ sowie die Durchführung einer Tombola mit hochwertigen Preisen, wie I-Pods und einem Fahrrad)
* [[MLP]] ist in Zukunft unbedingt zu empfehlen (Angebot besteht bereits zur finanziellen Unterstützung über 300€ sowie die Durchführung einer Tombola mit hochwertigen Preisen, wie I-Pods und einem Fahrrad)
* Ansonsten kann es nie schaden, bei Krankenkassen unverbindlich anzufragen und Beträge zu vergleichen)
* Ansonsten kann es nie schaden, bei Krankenkassen unverbindlich anzufragen und Beträge zu vergleichen)



Aktuelle Version vom 25. Januar 2017, 18:32 Uhr

potentielles Sponsoring[Bearbeiten]

  • MLP Peter Hirsch-Bauer, bereits bestehende Verträge im StuRa hinterlegt
  • BGF Katharienstraße
  • Barmer Zellscher Weg
  • TKK Kristin Rümpel, Kontaktdaten im StuRa hinterlegt (begrenztes Budget, dafür gute Ideen)
  • AOK
    • Berater: Benjamin Jeschke
    • Anschrift: Sternplatz 7, 01067 Dresden
    • Telefon: 0351 8149-12006
    • Mobil: 01520 1571344
    • benjamin.jeschke@plus.aok.de
    • (Frau Pesch frühere Sachbearbeiterin der ehemaligen Filiale auf der Schnorrstraße gab in der Vergangenheit 300€)

Sponsoring bisher[Bearbeiten]

Wintersemester 2009[Bearbeiten]

  • TKK 300€
  • MLP 300€
  • MLP ist in Zukunft unbedingt zu empfehlen (Angebot besteht bereits zur finanziellen Unterstützung über 300€ sowie die Durchführung einer Tombola mit hochwertigen Preisen, wie I-Pods und einem Fahrrad)
  • Ansonsten kann es nie schaden, bei Krankenkassen unverbindlich anzufragen und Beträge zu vergleichen)

Verfahren[Bearbeiten]

In diesem Abschnitt soll das Verfahren (oder verschiedene zulässige Wege) für den richtigen Umgang (etwa Abrechnung) von Sponsoring beschrieben werden.

Da der StuRa als Organ einer Teilkörperschaft öffentlichen Rechts über keine Steuernummer verfügt, darf er keine Geldzuschüsse im Sinne des Sponsoring erfahren, da diese eine Mehrwertsteuer mit sich zieht.

Alternativ darf er durchaus Spenden entgegennehmen, die dann auch als solche übertragen werden müssen.

Sponsoring in Form von Gütern ist bedingungslos zulässig.

Rechtsnormen

Siehe auch[Bearbeiten]