Wichtiger Grund: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „Um die Übernahme einer Funktion in der Selbstverwaltung der Hochschule oder der Studentinnen- und Studentenschaft abzulehnen, bedarf es eines wichtigen Grunde…“
(kein Unterschied)

Version vom 21. Februar 2020, 20:22 Uhr

Um die Übernahme einer Funktion in der Selbstverwaltung der Hochschule oder der Studentinnen- und Studentenschaft abzulehnen, bedarf es eines wichtigen Grundes.

Als wichtiger Grund gilt die Grenze der Zumutbarkeit im konkreten Fall.

Als Gründe kommen zum Beispiel in Frage:

  • anhaltende Krankheit,
  • außergewöhnliche persönliche und dienstliche Belastungen durch die Übernahme der Selbstverwaltungsaufgabe,
  • die Behinderung der Berufs- oder Erwerbstätigkeit durch die Übernahme der Selbstverwaltungsaufgabe,
  • die Behinderung der Fürsorge für die Familie durch die Übernahme der Selbstverwaltungsaufgabe oder
  • die Ausübung eines öffentlichen Amtes, die mit der Übernahme der Selbstverwaltungsaufgabe nicht vereinbar ist.


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