StuRa:Bereichsleitung Prüfungen: Unterschied zwischen den Versionen

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* Beratung der studentischen Vertretungen
* Beratung der studentischen Vertretungen
** 40 Anfragen der studentischen Mitglieder der [[Prüfungsausschüsse]] und [[Studienkommissionen]] im Jahr (40 x 1 Stunden = 40 Stunden)
** 40 Anfragen der studentischen Mitglieder der [[Prüfungsausschüsse]] und [[Studienkommissionen]] im Jahr (40 x 1 Stunden = 40 Stunden)
** 15 Anfragen der studentischen Mitglieder [[Senatskommission Lehre]] im Jahr (15 x 3 Stunden = 45 Stunden)
** 15 Anfragen der studentischen Mitglieder [[Senatskommission Lehre und Studium]] im Jahr (15 x 3 Stunden = 45 Stunden)


=== Einarbeitungsaufwand ===
=== Einarbeitungsaufwand ===
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=== muss ===
=== muss ===
*Interesse zum Einarbeiten in einzelne Fälle mit rechtlichen Zusammenhängen


=== sollte ===
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=== kann ===
=== kann ===
* Erfahrungen mit [http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%BCfungsrecht_%28Deutschland%29 Prüfungsrecht]
* Erfahrungen mit [http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%BCfungsrecht_%28Deutschland%29 Prüfungsrecht]
== [[Bereichsleitung Prüfungen/Einarbeitung | Einarbeitung]] ==


[[Kategorie:Tätigkeitsbeschreibung]]
[[Kategorie:Tätigkeitsbeschreibung]]
[[Kategorie:Stelle]]
[[Kategorie:Stelle]]
[[Kategorie:Prüfungen]]
[[Kategorie:Prüfungen]]

Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 17:14 Uhr

Aufgaben[Bearbeiten]

gesamter Bereich Prüfungen

Aufwand[Bearbeiten]

Arbeitsaufwand[Bearbeiten]

jährlich 195 Stunden, wöchentlich in der Vorlesungszeit etwa 6-7 Stunden:

  • wöchentlich 2 Stunde Beratungszeit im StuRa-Büro in der während der Vorlesungszeit (30 x 2 Stunden = 60 Stunden)
  • 200 Anfragen von Studierenden per E-Mail pro Jahr beantworten (200 x 0,25 Stunden = 50 Stunden)
  • Beratung der studentischen Vertretungen

Einarbeitungsaufwand[Bearbeiten]

etwa

Anforderung[Bearbeiten]

muss[Bearbeiten]

  • Interesse zum Einarbeiten in einzelne Fälle mit rechtlichen Zusammenhängen

sollte[Bearbeiten]

kann[Bearbeiten]

Einarbeitung[Bearbeiten]