StuRa:Bereichsleitung Prüfungen: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (→Arbeitsaufwand) |
Ynnoc (Diskussion | Beiträge) K (Ynnoc verschob die Seite Bereichsleitung Prüfungen nach StuRa:Bereichsleitung Prüfungen) |
||
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 18: | Zeile 18: | ||
=== muss === | === muss === | ||
*Interesse zum Einarbeiten in einzelne Fälle mit rechtlichen Zusammenhängen | |||
=== sollte === | === sollte === | ||
Zeile 25: | Zeile 26: | ||
=== kann === | === kann === | ||
* Erfahrungen mit [http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%BCfungsrecht_%28Deutschland%29 Prüfungsrecht] | * Erfahrungen mit [http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%BCfungsrecht_%28Deutschland%29 Prüfungsrecht] | ||
== [[Bereichsleitung Prüfungen/Einarbeitung | Einarbeitung]] == | |||
[[Kategorie:Tätigkeitsbeschreibung]] | [[Kategorie:Tätigkeitsbeschreibung]] | ||
[[Kategorie:Stelle]] | [[Kategorie:Stelle]] | ||
[[Kategorie:Prüfungen]] | [[Kategorie:Prüfungen]] |
Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 17:14 Uhr
Aufgaben[Bearbeiten]
gesamter Bereich Prüfungen
Aufwand[Bearbeiten]
Arbeitsaufwand[Bearbeiten]
jährlich 195 Stunden, wöchentlich in der Vorlesungszeit etwa 6-7 Stunden:
- wöchentlich 2 Stunde Beratungszeit im StuRa-Büro in der während der Vorlesungszeit (30 x 2 Stunden = 60 Stunden)
- 200 Anfragen von Studierenden per E-Mail pro Jahr beantworten (200 x 0,25 Stunden = 50 Stunden)
- Beratung der studentischen Vertretungen
- 40 Anfragen der studentischen Mitglieder der Prüfungsausschüsse und Studienkommissionen im Jahr (40 x 1 Stunden = 40 Stunden)
- 15 Anfragen der studentischen Mitglieder Senatskommission Lehre und Studium im Jahr (15 x 3 Stunden = 45 Stunden)
Einarbeitungsaufwand[Bearbeiten]
etwa
Anforderung[Bearbeiten]
muss[Bearbeiten]
- Interesse zum Einarbeiten in einzelne Fälle mit rechtlichen Zusammenhängen
sollte[Bearbeiten]
- Erfahrung aus einem Prüfungsausschuss
- Erfahrungen mit Rechtsnormen
kann[Bearbeiten]
- Erfahrungen mit Prüfungsrecht