StuRa:Bereichsleitung Prüfungen: Unterschied zwischen den Versionen
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*wöchentlich 2 Stunde Beratungszeit im StuRa-Büro in der während der [[Studienjahresablaufplan#Lehrveranstaltungen|Vorlesungszeit]] (30 x 2 Stunden = 60 Stunden) | * wöchentlich 2 Stunde Beratungszeit im StuRa-Büro in der während der [[Studienjahresablaufplan#Lehrveranstaltungen|Vorlesungszeit]] (30 x 2 Stunden = 60 Stunden) | ||
*200 Anfragen von Studierenden per E-Mail pro Jahr beantworten (200 x 0,25 Stunden = 50 Stunden) | * 200 Anfragen von Studierenden per E-Mail pro Jahr beantworten (200 x 0,25 Stunden = 50 Stunden) | ||
*Beratung der studentischen Vertretungen | * Beratung der studentischen Vertretungen | ||
**40 Anfragen der studentischen Mitglieder der [[Prüfungsausschüsse]] und [[Studienkommissionen]] im Jahr (40 x 1 Stunden = 40 Stunden) | ** 40 Anfragen der studentischen Mitglieder der [[Prüfungsausschüsse]] und [[Studienkommissionen]] im Jahr (40 x 1 Stunden = 40 Stunden) | ||
**15 Anfragen der studentischen Mitglieder [[Senatskommission Lehre]] im Jahr (15 x 3 Stunden = 45 Stunden) | ** 15 Anfragen der studentischen Mitglieder [[Senatskommission Lehre und Studium]] im Jahr (15 x 3 Stunden = 45 Stunden) | ||
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* Erfahrungen mit [[Rechtsnormen]] | |||
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* Erfahrungen mit [http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%BCfungsrecht_%28Deutschland%29 Prüfungsrecht] | |||
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Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 17:14 Uhr
Aufgaben[Bearbeiten]
gesamter Bereich Prüfungen
Aufwand[Bearbeiten]
Arbeitsaufwand[Bearbeiten]
jährlich 195 Stunden, wöchentlich in der Vorlesungszeit etwa 6-7 Stunden:
- wöchentlich 2 Stunde Beratungszeit im StuRa-Büro in der während der Vorlesungszeit (30 x 2 Stunden = 60 Stunden)
- 200 Anfragen von Studierenden per E-Mail pro Jahr beantworten (200 x 0,25 Stunden = 50 Stunden)
- Beratung der studentischen Vertretungen
- 40 Anfragen der studentischen Mitglieder der Prüfungsausschüsse und Studienkommissionen im Jahr (40 x 1 Stunden = 40 Stunden)
- 15 Anfragen der studentischen Mitglieder Senatskommission Lehre und Studium im Jahr (15 x 3 Stunden = 45 Stunden)
Einarbeitungsaufwand[Bearbeiten]
etwa
Anforderung[Bearbeiten]
muss[Bearbeiten]
- Interesse zum Einarbeiten in einzelne Fälle mit rechtlichen Zusammenhängen
sollte[Bearbeiten]
- Erfahrung aus einem Prüfungsausschuss
- Erfahrungen mit Rechtsnormen
kann[Bearbeiten]
- Erfahrungen mit Prüfungsrecht