StuRa:Haushaltsplan: Unterschied zwischen den Versionen
(→Erstellung: beabsichte (eben zusammengedachte) Konzeption) |
K (ArturasMiller verschob die Seite Haushaltsplan nach StuRa:Haushaltsplan) |
||
(20 dazwischenliegende Versionen von 6 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Der [[StuRa]] muss jährlich [[Haushaltspläne]] aufstellen. | Der [[StuRa]] muss jährlich [[Haushaltsplan | Haushaltspläne]] aufstellen. | ||
== Bedeutung == | |||
Was ein [[Haushaltsplan]] ist, ist in § 2 [[SäHO]] definiert. | |||
: ''Der [[Haushaltsplan]] dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben voraussichtlich notwendig ist. Zudem ist er die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung. Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht Rechnung zu tragen. | |||
Der [[Haushaltsplan]] ist, gemeinsam mit dazugehörigen Ordnungen, Dreh- und Angelpunkt des [[Finanzwesen]]s. Um sich das zu verdeutlichen, kann Abschnitt 8 Verfassung des Freistaates Sachsen herangezogen werden. | |||
== Grundlage == | == Grundlage == | ||
Zeile 11: | Zeile 17: | ||
* Zur Anpassung kann wie folgt herangegangen werden: | * Zur Anpassung kann wie folgt herangegangen werden: | ||
** Verwendete Mittel der der Vorjahr'''e''' heranziehen. | ** Verwendete Mittel der der Vorjahr'''e''' heranziehen. | ||
** Die verantwortlichen [[ | ** Die verantwortlichen [[Referatsleitung]]en um Bewertung hinsichtlich der beabsichtigten und erzielten Erfolge bitten. | ||
*** Bewertung der Abhängigkeit von Mittelzuwendung | *** Bewertung der Abhängigkeit von Mittelzuwendung | ||
*** Erfüllungsgrad | *** (potentiellen) Erfüllungsgrad ansetzen | ||
** Beabsichtigte Veränderungen von aktuellen [[ | ** Beabsichtigte Veränderungen von aktuellen [[Referatsleitung]]en mit entsprechender finanziellen Kalkulation vorstellen lassen. | ||
* Untergliederung in entsprechende Kalkulation: | * Untergliederung in entsprechende Kalkulation: | ||
** Sach- (Aufwand für Material, Teilnahme und Reise) oder Personalmittel (Beratung von Studierenden oder Erarbeitungen von Ordnungen) | ** Sach- (Aufwand für Material, Teilnahme und Reise) oder Personalmittel (Beratung von Studierenden oder Erarbeitungen von Ordnungen) | ||
Zeile 23: | Zeile 29: | ||
* Der durch die Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben ermittelte Saldo ist durch die mögliche Anzahl von zu erhebenden Beiträge gleich aufzuteilen. Es ergibt sich der [[Semesterbeiträge]] für innerhalb des [[Haushaltspläne | Haushaltsplan]]es. | * Der durch die Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben ermittelte Saldo ist durch die mögliche Anzahl von zu erhebenden Beiträge gleich aufzuteilen. Es ergibt sich der [[Semesterbeiträge]] für innerhalb des [[Haushaltspläne | Haushaltsplan]]es. | ||
== [[Haushaltsplan 2011]] == | == Details == | ||
=== Gliederung === | |||
[[Finanzordnung/Dokument#§ 13 Gliederung | § 13]] [[FO]] schreibt eine Gliederung des [[Haushaltsplan]]es vor. Grundzüge können auch [http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4270#p13 § 13] [[SäHO]] entnommen werden. | |||
==== Gesamtplan ==== | |||
Der Gesamtplan ist die Übersicht des [[Haushaltsplan]]s. Praktisch ist es die Zusammenfassung (Übersicht) der [[#Einzelpläne]]. | |||
==== Einzelpläne ==== | |||
Die "Haushaltsstellen" ergeben sich aus der bestehenden (bekannt geplanten) Gliederung der [[Studentinnen- und Studentenschaft]], insbesondere des [[StuRa]]. | |||
== [[Verabschiedung]] == | |||
Tatsächlich ist ein [[Haushaltsplan]] eine (Art) [[Ordnungen|Ordnung]]. Beim [[SLT]] wird beispielsweise auch direkt von der [[Haushaltsgesetz]][[Gesetzgebung|gebung]]. ''Der [[Haushaltsplan]] wird'' […] ''durch das [[Haushaltsgesetz]] festgestellt.'', heißt es in Artikel 93 Verfassung des Freistaates Sachsen. | |||
Praktisch muss ja ohnehin zu erhebende [[Beitrag]], und damit die [[Beitragsordnung]], befasst werden. Selbstverständlich sollte sich dabei bemüht werden, dass große Sprünge vermieden werden. Mit [[Rücklagen]] ([[Vermögen]]) kann, wenn möglich, versucht werden, dass ein Abfedern ermöglicht wird. | |||
== Nachtragshaushalt == | |||
* https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/N/002_Nachtragshaushalt.html?view=renderHelp | |||
** https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/N/002_Nachtragshaushalt.html | |||
== Haushaltspläne == | |||
* [[Haushaltsplan/2011 | Haushaltsplan 2011]] | |||
* [[Haushaltsplan/2011/2012 | Haushaltsplan 2011/2012]] | |||
* [[Haushaltsplan/2012/2013 | Haushaltsplan 2012/2013]] | |||
* [[Haushaltsplan/2013 | Haushaltsplan 2013]] | |||
* [[Haushaltsplan/2014 | Haushaltsplan 2014]] | |||
== Wiki == | |||
* [[:Kategorie:Haushaltsplan | Kategorie ''Haushaltsplan'']] | |||
== Siehe auch == | |||
* [[Finanzordnung]] | |||
[[Kategorie: | [[Kategorie:Haushaltsplan]] | ||
[[Kategorie:Finanzen]] | [[Kategorie:Finanzen]] |
Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 17:51 Uhr
Der StuRa muss jährlich Haushaltspläne aufstellen.
Bedeutung[Bearbeiten]
Was ein Haushaltsplan ist, ist in § 2 SäHO definiert.
- Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben voraussichtlich notwendig ist. Zudem ist er die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung. Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht Rechnung zu tragen.
Der Haushaltsplan ist, gemeinsam mit dazugehörigen Ordnungen, Dreh- und Angelpunkt des Finanzwesens. Um sich das zu verdeutlichen, kann Abschnitt 8 Verfassung des Freistaates Sachsen herangezogen werden.
Grundlage[Bearbeiten]
Erstellung[Bearbeiten]
Es kann wie folgt herangegangen werden:
- Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben der für das Haushaltsjahr geplanten Aktivitäten
- Zur Orientierung kann der Haushaltsplan des Vorjahres dienen.
- Zur Anpassung kann wie folgt herangegangen werden:
- Verwendete Mittel der der Vorjahre heranziehen.
- Die verantwortlichen Referatsleitungen um Bewertung hinsichtlich der beabsichtigten und erzielten Erfolge bitten.
- Bewertung der Abhängigkeit von Mittelzuwendung
- (potentiellen) Erfüllungsgrad ansetzen
- Beabsichtigte Veränderungen von aktuellen Referatsleitungen mit entsprechender finanziellen Kalkulation vorstellen lassen.
- Untergliederung in entsprechende Kalkulation:
- Sach- (Aufwand für Material, Teilnahme und Reise) oder Personalmittel (Beratung von Studierenden oder Erarbeitungen von Ordnungen)
- allgemeine (Verbesserung der Studienbedingungen zur Aufnahme des Studiums an unserer Hochschule) oder konkrete (Veranstaltung der Erstsemestereinführung durch den StuRa und Mentoring der neuen Studentinnen und Studenten) Verwendung
- Bewältigung durch die Hochschule, Mitglieder (der Studentinnen- und Studentenschaft) oder Externe (Schlüssel mit Faktoren für dem gesamten Haushaltsplan festlegen)
- Ermittlung durch die einzelnen Mitglieder der Studentinnen- und Studentenschaft zu entrichtenden Beiträge
- Der durch die Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben ermittelte Saldo ist durch die mögliche Anzahl von zu erhebenden Beiträge gleich aufzuteilen. Es ergibt sich der Semesterbeiträge für innerhalb des Haushaltsplanes.
Details[Bearbeiten]
Gliederung[Bearbeiten]
§ 13 FO schreibt eine Gliederung des Haushaltsplanes vor. Grundzüge können auch § 13 SäHO entnommen werden.
Gesamtplan[Bearbeiten]
Der Gesamtplan ist die Übersicht des Haushaltsplans. Praktisch ist es die Zusammenfassung (Übersicht) der #Einzelpläne.
Einzelpläne[Bearbeiten]
Die "Haushaltsstellen" ergeben sich aus der bestehenden (bekannt geplanten) Gliederung der Studentinnen- und Studentenschaft, insbesondere des StuRa.
Verabschiedung[Bearbeiten]
Tatsächlich ist ein Haushaltsplan eine (Art) Ordnung. Beim SLT wird beispielsweise auch direkt von der Haushaltsgesetzgebung. Der Haushaltsplan wird […] durch das Haushaltsgesetz festgestellt., heißt es in Artikel 93 Verfassung des Freistaates Sachsen.
Praktisch muss ja ohnehin zu erhebende Beitrag, und damit die Beitragsordnung, befasst werden. Selbstverständlich sollte sich dabei bemüht werden, dass große Sprünge vermieden werden. Mit Rücklagen (Vermögen) kann, wenn möglich, versucht werden, dass ein Abfedern ermöglicht wird.
Nachtragshaushalt[Bearbeiten]
Haushaltspläne[Bearbeiten]
- Haushaltsplan 2011
- Haushaltsplan 2011/2012
- Haushaltsplan 2012/2013
- Haushaltsplan 2013
- Haushaltsplan 2014