StuRa Diskussion:Aufwandsentschädigung: Unterschied zwischen den Versionen
K (ArturasMiller verschob die Seite Diskussion:Aufwandsentschädigung nach StuRa Diskussion:Aufwandsentschädigung) |
|||
(17 dazwischenliegende Versionen von 5 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 118: | Zeile 118: | ||
: Unstrittig ist natürlich, dass die Höhe der monatliche Entschädigung an die Tätigkeit (den Aufwand) angepasst (und gerechtfertigt) sein muss. | : Unstrittig ist natürlich, dass die Höhe der monatliche Entschädigung an die Tätigkeit (den Aufwand) angepasst (und gerechtfertigt) sein muss. | ||
: -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 03:25, 29. Dez 2011 (CET) | : -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 03:25, 29. Dez 2011 (CET) | ||
== Sitzung Ausschuss Finanzielles == | |||
Details [http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/stura/index.php/Diskussion:Ausschuss_Finanzielles hier]. [[Benutzer:Conny|Conny]] 14:50, 9. Jan 2012 (CET). | |||
== Sammlung von ungeprüften Verweisen == | |||
* http://lexetius.com/2006,333 Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer verbandsangehörigen Gemeinde in Sachsen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung | |||
*: [...] gezahlte Aufwandsentschädigung mit ihrem steuerpflichtigen Anteil als Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung [...] | |||
* [http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html § 2 Versicherung kraft Gesetzes] [[SGB]] 7 | |||
* [http://www.freiwilligenserver.de/index.cfm?ADA91A48AB7E4980A5906589963D5923 (Niedersachsen): Wie wird der steuerfreie Teil der Aufwandsentschädigung ermittelt?] | |||
* [http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2011/r3.12.html R 3.12 Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen] | |||
* [http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/system-gesetzliche-krankenversicherung/Krankenkassen/ Krankenkassen sind ''Körperschaften öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung''] | |||
* [http://www.arbeitsagentur.de/nn_27196/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/Mitgliederliste-VR.html Bundesagentur für Arbeit ist ''Körperschaft des öffentlichen Rechts''] | |||
== "...Zeit für Selbstbediener und Geschäftemacher..." == | |||
Zum Nachdenken: * http://youtu.be/BU9w9ZtiO8I ab etwa 5 Minuten [[Benutzer:213.166.140.3|213.166.140.3]] 14:01, 15. Feb 2012 (CET) | |||
: Im ersten Augenblick (Überschrift) dachte ich, dass es wohl ein "Plädoyer" gegen [[AE]] ist. Das Gegenteil scheint aber der Fall zu sein. | |||
:*'' Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: | |||
:*'' Halt du sie dumm, ich halt sie arm! | |||
:*'' Sei wachsam | |||
:*'' Und fall nicht auf sie rein! | |||
:*'' Paß auf, da du deine Freiheit nutzt | |||
:*'' Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt! | |||
: Sollte dieser Text gegen [[AE]] argumentativ verwendet werden, so scheint er nicht verstanden wurden zu sein. | |||
: -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 03:49, 16. Feb 2012 (CET) | |||
== Debatte aus dem Artikel == | |||
Also es ist kein Ersatz-Job, weil die AE viel niedriger ist und man eben keine Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen kann, es gibt keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, keinen bezahlten Urlaub, keinen Kündigungs- oder Mutterschutz oder Elternzeit. | |||
Bei der Thematik Aufwandsentschädigung sollte auch der [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Korrumpierungseffekt&oldid=87724068 Korrumpierungseffekt] bedacht werden. Dies stellt kein Argument contra AE dar, sondern soll vielmehr beim Umgang mit AE beherzigt werden, um den negativen Aspekt zu umgehen und so wirkllich einen positiven Effekt mit den AE zu erzielen. | |||
Es ist nicht ganz klar, in welcher Höhe für ehrenamtliche Tätigkeit sich die StuRa-Mitglieder Entschädigungen zahlen dürfen ohne das diese Einkommenssteuerpflichtig (privat versteuert) sind (§ 3 Nr. 26 oder 26a EStG - entweder 2.100 Euro oder 500 Euro pro Jahr). § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG findet bei StuRä keine Anwendung (L 1 KR 92/07)!--[[Benutzer:92.231.88.61|92.231.88.61]] 16:31, 18. Jul 2011 (CEST) | |||
Mit der Zahlung von Aufwandsentschädigung wird ein Beschäftigungsverhältnis begründet, welches Sozialversicherungs- und Beitragspflichtig ist (LSG Chemnitz: L1 KR 92/07) - Rechtsgrundlage u.a. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Arbeitslohn). | |||
Es liegt ein Beschäftigungsverhältnis nach § 7 SGB IV vor ("Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.") - auch laut Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.07.08 (VIR 51/05, [http://www.recht-in.de/urteil/asta_mitglieder_als_arbeitnehmer_vi_r_51_05_bfh_urteil_142544.]). Ein weiteres Urteil wird im Verfahren mit dem Aktenzeichen B 12 KR 10/09 R (Bundessozialgericht) gegen Ende Juli/Anfang August 2011 erwartet (Mutmaßlich ist das das "erwartete" (gemeinte) Ergebnis: [http://beck-online.beck.de/Default.aspx?vpath=bibdata\zeits\nza\2012\cont\nza.2012.440.2.htm Die Arbeitgebereigenschaft im sozialversicherungsrechtlichen Sinn]).--[[Benutzer:92.231.88.61|92.231.88.61]] 16:31, 18. Jul 2011 (CEST) | |||
Aufwandsentschädigungen sind deshalb egal wie es hier heißt Arbeitsentgelte (§ 14 Abs. 1 SGB IV): "Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden." --[[Benutzer:141.56.16.23|141.56.16.23]] 14:13, 16. Jun 2011 (CEST) | |||
Weitere Rechtsgrundlage u.a. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG ("Zahlungen an die Mitglieder des Studentenrates seien als Arbeitslohn [...] anzusehen, da diese ausschließlich als Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft erfolgt seien.": laut SMWK, Herr Faller). --[[Benutzer:92.231.88.61|92.231.88.61]] 16:31, 18. Jul 2011 (CEST) | |||
: Kann diese "Quelle" (Aussage) bitte bestätigt werden? | |||
: --[[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 13:58, 18. Sep 2012 (UTC) | |||
== "Klassen" von Aufwand == | |||
Achtung! | |||
Das ist eine politische "Spekulation". | |||
durchschnittlich | |||
* bis zu 4 Stunden wöchentlich keine AE | |||
* bis zu 30 Stunden monatlich bis zu 720 € jährlich | |||
*: (irgendwie bei 2 Semestern Erhöhung der Förderungshöchstdauer gemäß [[BAföG]]) | |||
* bis zu 48 Stunden monatlich nebenberuflich (im Sinne vom Einkommensteuergesetz) | |||
* darüber hinaus gar hauptberuflich | |||
== Hinweise zum Ehrenamt (bei Vereinen) durch stattliche Informationsstellen == | |||
* [[Amt24]]: [https://amt24.sachsen.de/ZFinder/lebenslagen.do?action=showdetail&modul=LL&id=367112!0 Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale] | |||
** für einen groben Eindruck zur Besteuerung | |||
** Das zielt auf die Beschäftigung (als Ehrenamt) im Verein ab. | |||
*** Es geht nicht - wie bei uns zwangsläufig - um die Erfüllung von gesetzlich übertragen [[Aufgaben]]. | |||
*** Wir sind kein Verein! Wir sind eine [[Körperschaft öffentlichen Rechts]]! | |||
* https://www.ehrenamt.sachsen.de | |||
** [https://www.ehrenamt.sachsen.de/11909.html Förderrichtlinie »Wir für Sachsen« (Bürgerschaftliches Engagement)] (finanzielle Förderung durch 20 € für mindestens 20 Stunden je Monat) | |||
*** Wir sind (wohl) kein "Bürgerschaftliches Engagement", sondern Mitwirkung zur Erfüllung von Aufgaben (als Selbstverwaltung), die das Bundesland (Gebietskörperschaft (ferner Staat)) uns übertragen hat, um es nicht zu erfüllen. | |||
== Minimalprinzip zur Besetzung von Ämter == | |||
* https://openjur.de/u/325438.html | |||
*: Zeile 27 | |||
== Steuerpflichtige Aufwandsentschaedigung == | |||
Die "Aufwandsentschaedigung nach Paragraph 1835a des BGB" ist steuerfrei bis zu dem Freibetrag von 2400 Euro (siehe Paragraph 3 Nr. 26b EStG) |
Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 17:59 Uhr
So viel Aufwand, wie hier in diesen Artikel schon verschwendet wurde, hätten auch schon zwei Lösungen ausgearbeitet werden können. Wahrscheinlich wird es das Beste sein, dem Voschlag zu folgen, die Frage nach AE in die nächste große Umfrage einzubeziehen, um (Haltet euch fest!): Den Willen der Studierenden zu erfassen. Ganz offensichtlich kann hier nicht in deren Vertretung entschieden werden. Zumal zu erwähnen ist, dass die hier untenstehenden Schreiberlinge keine demokratische Legitimation für den entsprechenden Zeitraum haben. Die Klärung sollte also nicht von diesen Beiträgen abhängig gemacht werden...
klingt alles sehr betriebswirtschaftlich[Bearbeiten]
Hallo Leute,
klingt mir hier alles sehr betriebswirtschaftlich. Ich lese nur Begriffe wie Kalkulation, Antrag und Zeitaufwand. Sollte man nicht die Diskussion zum Anrecht ausweiten, derzeit ist es so gefasst, dass jeder Anrecht hat und nur der Erfüllungsgrad entscheidend ist. Was ist mit Projekten, zu welchen keine Tätigkeitsbeschreibung existiert? Was ist wenn der Projektdurchführende nicht in der Lage ist, eine Tätigkeitsbeschreibung bzw. einen Tätigkeitsbericht zu erstellen? Conny 11:11, 17. Mai 2011 (CEST).
Desweiteren vermisse ich den Grund, warum Aufwandsentschädigung notwendig ist und welche Ziele der StuRa damit verfolgt. Diese sollten vorher in einer Sitzung des StuRa diskutiert und beschlossen werden. Conny 11:13, 17. Mai 2011 (CEST).
ältere Diskussionen[Bearbeiten]
Bereits ausgearbeitete Inhalte von AG_AE können hier im Artikel einfließen. Gerade was mir eine Grundsätzliche Diskussion zur Sinnhaftigkeit angeht, vermisse ich in der derzeitigen Darstellung. Gerade die Grundsätzlichen Fragen behandeln hierbei Probleme, welche entstehen oder entstehen können, wenn der zum heutigen Tage vorgeschlagene Ablauf so durchgeführt wird. Aus diesem Grunde sollte dies vorher behandelt werden. Conny 11:21, 17. Mai 2011 (CEST).
nichtmaterielle Entschädigung[Bearbeiten]
Siehe dazu Was bringt mir meine Arbeit im StuRa?. Conny 11:31, 17. Mai 2011 (CEST).
Ergänzung von Hinweisen[Bearbeiten]
Salvete Aktive,
lieber Conny,
sogenannte Ergänzung von Hinweisen mögen sich bitte nicht direkt in der Konzeption wiederfinden.
Vorschläge zur Konzeption sollten diskutiert werden, bevor sie Bestandteil der Konzeption werden. Nicht neutrale Standpunkte sollten ausgewiesen werden, sodass sie Gehör finden können. Ein "Unterschieben" (das ist nicht böse gemeint) erachte ich bei der Brisanz als unsachliches Vorgehen.
Kollegialste
-- PaulRiegel 12:39, 17. Mai 2011 (CEST)
- Wie stellst du dir eine Konzeption vor? Warum können Inhalte hier nicht ergänzt werden? Aus meiner Sicht handelt es sich um einen Entwurf, der entwickelt werden sollte. Conny 14:54, 17. Mai 2011 (CEST).
- Gut, dann möchte ich diesen Passus in der Art wieder aufnehmen, wenn jemand dagegen ist, möge er sich melden. Conny 14:55, 17. Mai 2011 (CEST).
- Die "Konzeption" wurde beim angegebenen Treffen 2011-05-16 erarbeitet. Ich finde es nicht passend, dass die dort diskutierten Ergebnisse ohne weitere Diskussion verändert werden. -- PaulRiegel 02:55, 18. Mai 2011 (CEST)
- Meldung! Grund hierfür ist, dass das in entsprechender Runde (Ausschuss Finanzielles) besprochen werden sollte. Solltest du selbst nicht teilnehmen können, so möchte ich anbieten, dass ich das entsprechend (die Argumentation ist mir bekannt und nachvollziehbar) einbringe. Gern lasse ich mich mit Unterlagen (Begründungen, Verweisen usw.) ausstatten. -- PaulRiegel 02:55, 18. Mai 2011 (CEST)
kein Stimmrecht zu AE für Person, die AE beantragen[Bearbeiten]
Conny trug folgendes ein (Das wurde zum Zwecke der Diskussion übertragen.): Alle Personen, welche Aufwandsentschädigung beantragen, können in der laufenden Legislatur nicht bei Abstimmungen zu Anträgen zu Tätigkeitsberichten teilnehmen. PaulRiegel
- Richtig, und ich würde dies gern wieder aufnehmen. Was spricht dagegen? Conny 14:51, 17. Mai 2011 (CEST). Zumindest verfällt das Stimmrecht für alle Anträge zu AE und ähnlichem. Conny 14:52, 17. Mai 2011 (CEST).
- Ich nehme sicherlich richtig an, dass es dir um eine klare Trennung geht, also keine Klüngelei bei der Gewährung von AE entsteht. Dem könnte ich nur zustimmen, denn Schachern, gar Veruntreuung, insbesondere der Gelder unserer Studentinnen- und Studentenschaft, muss bestmöglich unterbunden werden. Dazu habe ich jedoch einen anderen Ansatz:
- Bilde Ausschuss, der die AE bewilligt.
- Stelle den Mitgliedern vorher festgelegte AE zur Bewältigung des Aufwandes (Prüfung des Erfüllungsgrades der beantragten Höhe für AE) bereit.
- Mitglieder des Ausschusses sollten selbst keine Amt in der Exekutive inne haben und Verwirken ihr Recht zum Erhalt von AE für den Rest der Legislatur unwiderruflich.
- Klingt das gut? Das wäre doch ein gangbarer Weg, oder? Im Übrigen könnte der "aktuelle" Ausschuss Tätigkeitsbeschreibungen dazu langfristig dienen.
- Kollegialste
- -- PaulRiegel 03:36, 18. Mai 2011 (CEST)
- Klingt gut. :) Ich würde gern sehen, dass der Ausschuss Empfehlungen nach Vorlage der Tätigkeitsbeschreibung erstellt, welchen Betrag der Studierende beantragen könnte. Die Zusammensetzung des Ausschusses würde ich gern auch mit Sitzen aus den FSRs und Studierenden anderer Hochschulen bestücken. Conny 08:19, 18. Mai 2011 (CEST).
- Ich nehme sicherlich richtig an, dass es dir um eine klare Trennung geht, also keine Klüngelei bei der Gewährung von AE entsteht. Dem könnte ich nur zustimmen, denn Schachern, gar Veruntreuung, insbesondere der Gelder unserer Studentinnen- und Studentenschaft, muss bestmöglich unterbunden werden. Dazu habe ich jedoch einen anderen Ansatz:
Kommentar zur sächsischen Gemeindeordnung[Bearbeiten]
Paul, kannst du hierfür eine Quelle angeben, weil es sicherlich mehrere Kommentare gibt. Ist es möglich, zitierten zu verweisen? Dankend, Conny 08:16, 18. Mai 2011 (CEST).
Die AE wird an den "Arbeitnehmer" gezahlt um seinen persönlichen Aufwand finanziell auszugleichen. Eine AE kann von einer einfachen Reisekostenerstattung bis hin zur Auszahlung des eigentlich zu erhaltenden Nettolohnes an den "Arbeitnehmer" gehen. Je nachdem, ob man nun vom tatsächlichen finanziell geleisteten Aufwand für den Arbeitnehmer ausgeht (Zbs. Bezahlung eines Bahntickets), oder dem was ihm als Entschädigung für die verwendete Arbeitszeit zusteht (Lohn) kann die AE in ihrer Höhe also sehr stark variieren. Es kann auch eine Pauschale bezahlt werden für eine Arbeitsleistung, die nicht direkt mit der genauen Stundenanzahl berechnet wird, oder ein (netto) Stundenlohn der unter dem liegt was bei einer gewöhnlichen gleichartigen Beschäftigung gezahlt werden würde (was auf die meisten Fälle der AE zutrifft).
Der Stura versteht die AE als finanzielle Entschädigung unterhalb das gewöhnlichen Nettolohnniveaus einer gleichen Tätigkeit in der Wirtschaft..... , sie soll eine Anerkennung des Aufwandes darstellen und keinen Ersatz eines Studentenjobs. Des weiteren soll sie die Erledigung von Zeit- und Arbeitsintensiven Tätigkeiten im Stura garantieren"
Definition[Bearbeiten]
Korrekt müsste die Deutung des Zitates meiner Meinung nach heißen:
Laut diesem Zitat erhält der zu Entschädigende ein netto Stundenlohn, der in der Höhe einem nicht erhaltenen Lohn entspricht (ob nun für die geleistete Arbeit, oder für die eigentliche Berufstätigkeit bleibt unerwähnt). Der des weiteren auch für die volle Anzahl der geleisteten Stunden bezahlt wird.
In der AE nicht enthalten sind: Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung ,Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub, Kündigungs- oder Mutterschutz oder Elternzeit.
....
oder genauer:
Die AE wird an den "Arbeitnehmer" gezahlt um seinen persönlichen Aufwand finanziell auszugleichen. Eine AE kann von einer einfachen Reisekostenerstattung bis hin zur Auszahlung des eigentlich zu erhaltenden Nettolohnes an den "Arbeitnehmer" gehen. Je nachdem, ob man nun vom tatsächlichen finanziell geleisteten Aufwand für den Arbeitnehmer ausgeht (Zbs. Bezahlung eines Bahntickets), oder dem was ihm als Entschädigung für die verwendete Arbeitszeit zusteht (Lohn) kann die AE in ihrer Höhe also sehr stark variieren. Es kann auch eine Pauschale bezahlt werden für eine Arbeitsleistung, die nicht direkt mit der genauen Stundenanzahl berechnet wird, oder ein (netto) Stundenlohn der unter dem liegt was bei einer gewöhnlichen gleichartigen Beschäftigung gezahlt werden würde (was auf die meisten Fälle der AE zutrifft).
Aber wir brauchen wohl eher eine Interne Definition, was AE für den Stura darstellen soll. Bei einer Definition geht es ja um die Abdeckung des gesamten Spektrums... wenn wir eine AE Definition haben wollen die bloß für den Stura gilt sollte da auch da stehen:
"Der Stura versteht die AE als finanzielle Entschädigung unterhalb das gewöhnlichen Nettolohnniveaus einer gleichen Tätigkeit in der Wirtschaft..... , sie soll eine Anerkennung des Aufwandes darstellen und keinen Ersatz eines Studentenjobs. Des weiteren soll sie die Erledigung von Zeit- und Arbeitsintensiven Tätigkeiten im Stura garantieren"
Reaktionen auf die Einführung von AE im Mai 2011 (wurde nicht veröffentlicht, nur via interner Mailingliste herumgeschickt)[Bearbeiten]
- StuRa der HTW Dresden führt mit Gewalt Aufwandtsentschädigung ein
Dresden, 4. Mai 2011. Schon lange ist das Thema der Aufwandtsentschädigung (AE) beim zweitgrößten Dresdner Studentinnen- und Studentenrat (StuRa) Thema, Debatten wurden geführt, kleine Arbeitsgruppen und Ausschüsse gegründet, um das Thema AE einmal grundsätzlich zu betrachten. Dem Grundsatze nach heißt, dass nicht nach Einzelfall Geld an Mitglieder des StuRa ausgeschüttet wird, sondern das es Regeln und Schwellenwerte für bestimmte Arbeitsinhalte gibt und die Geldfließerei nicht Überhand nimmt.
Nun sollen sie die Mitglieder nach einem noch nicht verabschiedeten und unveröffentlichten Protokoll erst einmal selber eine AE festlegen und diese beim Finanzer einreichen. Einigen Mitgliedern geht der Einführungsprozess der Bezahlugn von Leistungen zu langsam, obwohl beispielsweise beim Konstituierungsseminar 2011 mit neuen Mitgliedern oder in der Vergangenheit durch Befürworter und Gegner von bezahlter Arbeit im StuRa Fortschritte für eine überschaubare und gerechte Lösung gesammelt werden konnten.
Nicht alle Mitglieder können im gleichen Maße von studentischem Geld mit einer monatlichen Zahlung, welche dem tatsächlichen Aufwand beschreibt, versorgt werden - dafür reicht das Geld nicht. Aus diesem Grunde wird nun plump von älteren Semestern durchgedrückt, dass sich jeder selber sein Geld festlegen solle. Die begonnene Formulierung der Stellenbeschreibungen wird hierbei übergangen, ein Gesamtkonzept ist nicht bekannt, obwohl es schon viele Ideen dazu gibt.
"Wir erreichen nichts.", "Der StuRa ist schlecht und ineffektiv.", "Der Aufwand muss entschädigt werden.", "Anders geht es nicht." sind die Argumente der Befürworter von AE. Schlechte Stimmung und Druckausübung sorgen nicht gerade dafür, dass neue Studierende sich in dieser Runde wohlfühlen, Vorhaltungen motivieren weniger als Danksagungen. Doch die Befürworter nutzen diese Umstände um das Allheilmittel einzuführen, um den StuRa zu einer kraftvollen Firma zu machen, welche alle studentischen Belange abdecken und erfüllen soll.
Die AE Gegner befürchten ein belastetes Klima im eigentlich immer lockeren Rat. Wohl können von den Befürwortern als "Pflichtaufgaben" deklarierte Inhalte dann mit höherer Qualität durchgeführt werden, jedoch wird die Stimmung zwischen AE Empfängern und freiwillig im Gremium helfenden Kräften nicht unbedingt besser. Bedenken haben AE Gegner ebenfalls, dass sich vermehrt Studierende mit einem puren Geldinteresse in der studentischen Vertretung einfinden und das einfache (wenig bezahlte, aber wichtige) und risikoreiche Aufgaben nicht angepackt werden, da nach ursprünglich vorgesehenen Konzept die Arbeit der Mitglieder bewertet und die Rechtmäßigkeit der Geldausschüttung durch den Empfänger in Form eines Leistungsprotokolls vor dem Rat bewiesen werden sollte. Dort kann es auch zu Ablehnungen und Rückforderungen kommen.
Dies ist jetzt umgangen, damit der StuRa endlich handlungsfähig wird und seine Mitglieder glücklich und in frieden, getragen durch die Studierendenschaft, ihre selbstdefinierten, essentiellen Aufgaben erledigen können.
Studies wacht auf - schaut in den Gremien vorbei und hinterfragt, wie Studentische Selbstverwaltung funktioniert, funktionieren sollte und zeigt, wie sie durch euch funktionieren kann. Vielleicht ohne sich Effekte aus der Wirtschaft in ehrenamtliche Bereiche des Hochschullebens zu holen, wie es an vielen Hochschulen schon Normalität ist, vielleicht ohne immer zu jammern dass man keine Zeit hat, vielleicht ohne mit Worten zu glänzen und dafür mit Taten zu beeindrucken. Kämpft für eine bunte, frei denkende und unabhängige studentische Verwaltung, wo sich alle Mitglieder wohlfühlen und das Geld von euch für Sachen eingesetzt wird, welche wir uns eben nicht schnitzen können, dessen Genialität wir nicht von Haus aus mitbringen.
Text von Conny via Mailingiste zu angegebenem Datum.
- Zum Vorgänger "Conny": Er tritt also als jemand auf, der ständig stört, schreit und nörgelt, doch nichts konstruktives tut und wohl auch keine Genialität von Haus aus mitbringt. Für so etwas sollte wirklich kein Geld der Studies ausgegeben werden. Eher für Sachen, die dem Willen der Studierendenschaft entsprechen, auf eine Art und Weise, wie es dem Willen der Studierendenschaft entspricht. Und nicht nur einem Conny, der nicht versteht, dass der StuRa keine Bastelstunde ist, sondern Politik. Und Politik geschieht nunmal jetzt und im Regelkreis Gesellschaft. Das aktuelle Verfahren damit heißt "Demokratie".
- (Zitat aus der Studierendenschaft)
- Danke Arno Nym,
welchen Bezug haben diese Gedanken jetzt zur AE Debatte? Man kann Politik doch auch ohne eine finanzielle Entschädigung der Aktiven machen oder? Conny 15:40, 22. Okt 2011 (CEST).
- Danke Arno Nym,
- Dass sie den Bezug nicht herstellen können, ist schon bekannt. Zu ihrem Politikverständnis: Die heutige Gesellschaft ist kein 20-Personen-Dörfchen, das nur den Erhalt des Dorfzäunchens und den nächsten Grillabend bespricht. Es geht um mehr Dimensionen.
- You made my day. :) Conny 18:55, 25. Okt 2011 (CEST).
verhältnismäßige Vergleiche[Bearbeiten]
Hallo Paul,
ein Vergleich zwischen Studierenden und Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes ist etwas übertrieben oder? Conny 09:51, 28. Dez 2011 (CET).
- Nett, dass du auf diesen Gedanken kommst. Eigentlich geht es eher um die Formulierungen der Rechtsnorm. Somit soll verhindert werden, dass es zu Verfehlungen, wie etwa dem Entwurf AE-Ordnung/eins kommt. Es geht hierbei um ein praktisches Beispiel, das sich auf die VwV-Beiratsentschädigung bezieht.
- Gern kann das aus auch der Perspektive betrachtet werden. Demnach kann sich überlegt wird, was eben nicht "übertrieben" und daher angemessen ist?
- Es soll kein "Vergleich" zwischen Studierenden und Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes gezogen werden, sondern es soll um die Darstellung möglicher AE für gewisse Ämter (etwa auch "Ratsmitglieder der Teilkörperschaft (Studentinnen- und Studentenschaft)") gehen.
- Im Übrigen wird so auch aufgezeigt, dass es sich bei AE nicht nur ausschließlich um rein legislative Kräfte handelt. Auch "Besoldung" wäre abwegig.
- Unstrittig ist natürlich, dass die Höhe der monatliche Entschädigung an die Tätigkeit (den Aufwand) angepasst (und gerechtfertigt) sein muss.
- -- PaulRiegel 03:25, 29. Dez 2011 (CET)
Sitzung Ausschuss Finanzielles[Bearbeiten]
Details hier. Conny 14:50, 9. Jan 2012 (CET).
Sammlung von ungeprüften Verweisen[Bearbeiten]
- http://lexetius.com/2006,333 Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer verbandsangehörigen Gemeinde in Sachsen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung
- [...] gezahlte Aufwandsentschädigung mit ihrem steuerpflichtigen Anteil als Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung [...]
- § 2 Versicherung kraft Gesetzes SGB 7
- (Niedersachsen): Wie wird der steuerfreie Teil der Aufwandsentschädigung ermittelt?
- R 3.12 Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
- Krankenkassen sind Körperschaften öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung
- Bundesagentur für Arbeit ist Körperschaft des öffentlichen Rechts
"...Zeit für Selbstbediener und Geschäftemacher..."[Bearbeiten]
Zum Nachdenken: * http://youtu.be/BU9w9ZtiO8I ab etwa 5 Minuten 213.166.140.3 14:01, 15. Feb 2012 (CET)
- Im ersten Augenblick (Überschrift) dachte ich, dass es wohl ein "Plädoyer" gegen AE ist. Das Gegenteil scheint aber der Fall zu sein.
- Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm:
- Halt du sie dumm, ich halt sie arm!
- Sei wachsam
- Und fall nicht auf sie rein!
- Paß auf, da du deine Freiheit nutzt
- Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt!
- Sollte dieser Text gegen AE argumentativ verwendet werden, so scheint er nicht verstanden wurden zu sein.
- -- PaulRiegel 03:49, 16. Feb 2012 (CET)
Debatte aus dem Artikel[Bearbeiten]
Also es ist kein Ersatz-Job, weil die AE viel niedriger ist und man eben keine Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen kann, es gibt keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, keinen bezahlten Urlaub, keinen Kündigungs- oder Mutterschutz oder Elternzeit.
Bei der Thematik Aufwandsentschädigung sollte auch der Korrumpierungseffekt bedacht werden. Dies stellt kein Argument contra AE dar, sondern soll vielmehr beim Umgang mit AE beherzigt werden, um den negativen Aspekt zu umgehen und so wirkllich einen positiven Effekt mit den AE zu erzielen.
Es ist nicht ganz klar, in welcher Höhe für ehrenamtliche Tätigkeit sich die StuRa-Mitglieder Entschädigungen zahlen dürfen ohne das diese Einkommenssteuerpflichtig (privat versteuert) sind (§ 3 Nr. 26 oder 26a EStG - entweder 2.100 Euro oder 500 Euro pro Jahr). § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG findet bei StuRä keine Anwendung (L 1 KR 92/07)!--92.231.88.61 16:31, 18. Jul 2011 (CEST)
Mit der Zahlung von Aufwandsentschädigung wird ein Beschäftigungsverhältnis begründet, welches Sozialversicherungs- und Beitragspflichtig ist (LSG Chemnitz: L1 KR 92/07) - Rechtsgrundlage u.a. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Arbeitslohn). Es liegt ein Beschäftigungsverhältnis nach § 7 SGB IV vor ("Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.") - auch laut Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.07.08 (VIR 51/05, [1]). Ein weiteres Urteil wird im Verfahren mit dem Aktenzeichen B 12 KR 10/09 R (Bundessozialgericht) gegen Ende Juli/Anfang August 2011 erwartet (Mutmaßlich ist das das "erwartete" (gemeinte) Ergebnis: Die Arbeitgebereigenschaft im sozialversicherungsrechtlichen Sinn).--92.231.88.61 16:31, 18. Jul 2011 (CEST)
Aufwandsentschädigungen sind deshalb egal wie es hier heißt Arbeitsentgelte (§ 14 Abs. 1 SGB IV): "Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden." --141.56.16.23 14:13, 16. Jun 2011 (CEST)
Weitere Rechtsgrundlage u.a. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG ("Zahlungen an die Mitglieder des Studentenrates seien als Arbeitslohn [...] anzusehen, da diese ausschließlich als Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft erfolgt seien.": laut SMWK, Herr Faller). --92.231.88.61 16:31, 18. Jul 2011 (CEST)
- Kann diese "Quelle" (Aussage) bitte bestätigt werden?
- --PaulRiegel 13:58, 18. Sep 2012 (UTC)
"Klassen" von Aufwand[Bearbeiten]
Achtung! Das ist eine politische "Spekulation".
durchschnittlich
- bis zu 4 Stunden wöchentlich keine AE
- bis zu 30 Stunden monatlich bis zu 720 € jährlich
- (irgendwie bei 2 Semestern Erhöhung der Förderungshöchstdauer gemäß BAföG)
- bis zu 48 Stunden monatlich nebenberuflich (im Sinne vom Einkommensteuergesetz)
- darüber hinaus gar hauptberuflich
Hinweise zum Ehrenamt (bei Vereinen) durch stattliche Informationsstellen[Bearbeiten]
- Amt24: Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
- für einen groben Eindruck zur Besteuerung
- Das zielt auf die Beschäftigung (als Ehrenamt) im Verein ab.
- Es geht nicht - wie bei uns zwangsläufig - um die Erfüllung von gesetzlich übertragen Aufgaben.
- Wir sind kein Verein! Wir sind eine Körperschaft öffentlichen Rechts!
- https://www.ehrenamt.sachsen.de
- Förderrichtlinie »Wir für Sachsen« (Bürgerschaftliches Engagement) (finanzielle Förderung durch 20 € für mindestens 20 Stunden je Monat)
- Wir sind (wohl) kein "Bürgerschaftliches Engagement", sondern Mitwirkung zur Erfüllung von Aufgaben (als Selbstverwaltung), die das Bundesland (Gebietskörperschaft (ferner Staat)) uns übertragen hat, um es nicht zu erfüllen.
- Förderrichtlinie »Wir für Sachsen« (Bürgerschaftliches Engagement) (finanzielle Förderung durch 20 € für mindestens 20 Stunden je Monat)
Minimalprinzip zur Besetzung von Ämter[Bearbeiten]
- https://openjur.de/u/325438.html
- Zeile 27
Steuerpflichtige Aufwandsentschaedigung[Bearbeiten]
Die "Aufwandsentschaedigung nach Paragraph 1835a des BGB" ist steuerfrei bis zu dem Freibetrag von 2400 Euro (siehe Paragraph 3 Nr. 26b EStG)