StuRa:Arbeitsanweisung:Antrag:Semesterticket:Rückerstattung: Unterschied zwischen den Versionen
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# Teil- bzw. Endabrechnungen mit den entsprechenden Zahlungen vornehmen bzw. Rückzahlung einfordern | # Teil- bzw. Endabrechnungen mit den entsprechenden Zahlungen vornehmen bzw. Rückzahlung einfordern |
Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 18:36 Uhr
Berechtigte
- Frau Roßberg
- Martin Kamke
- Elisa Löwe
- Denny Meirich
- Johannes Schneemann
- Paul Riegel
- Hermann Lorenz
Stand
1. November 2011
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Termine[Bearbeiten]
WS | SS | Betrag |
---|---|---|
bis 31. Aug | bis 28. bzw. 29. Feb | 145,20 € (6/6) |
bis 30. Sep | bis 31. Mär | 121,00 € (5/6) |
bis 31. Okt | bis 30. Apr | 96,80 € (4/6) |
bis 30. Nov | bis 31. Mai | 72,60 € (3/6) |
bis 31. Dez | bis 15. Jun | 48,40 € (2/6) |
bis 15. Jan | bis — | 24,20 € (1/6) |
danach | 0,00 € (5/6) |
Diese Termine und Beträge gelten für das Wintersemester 2011/2011 und das Sommersemester 2012.
Antragsinhalt[Bearbeiten]
- vollständig ausgefüllter Antrag mit Bankverbindung
- Rückerstattung ist angekreuzt
- Auf Datum und Unterschrift des Antragstellers achten!
- einer der folgenden Gründe liegt vor
- Auslandssemester ohne Beurlaubung
- Nachweis: Nachweis der Hochschule
- Praktikumssemester außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semestertickets im VVO
- Nachweis: Praktikumsvereinbarung; alternativ Nachweis auf Rückseite ausgefüllt
- Abschlussarbeit außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semestertickes im VVO
- Nachweis: entsprechende Vereinbarung; alternativ Nachweis auf Rückseite ausgefüllt, kann auch vom betreuenden Professor unterschrieben sein
- Exmatrikulation im laufenden Semester
- Nachweis: Exmatrikulationsbescheinigung
- Urlaubssemster
- Nachweis: genehmigter Urlaubssemsterantrag oder Imma-Bescheinigung mit Vermerk Urlaubssemster
- Sonstiges (z. B. Behinderung)
- Nachweis: unterschiedlich
- Auslandssemester ohne Beurlaubung
- schriftlicher Nachweis für den Grund muss beinhalten
- Name
- Zeitraum
- Ort
- frankierter Rückumschag mit Adresse des Studenten
- außer der ungültig gemachte Studentenausweis wird persönlich wieder abgeholt
- Studentenausweis
Bedingungen[Bearbeiten]
- Der Studentenausweis muss mit abgegeben werden!
- Andernfalls kann nicht sichergestellt werden, dass der Student das Semesterticket nicht unberechtigt nutzt.
- Rückmeldung muss bereits erfolgt sein.
- Der Ort des begründeten Aufenthaltes muss außerhalb des VVO-Bereiches liegen. (http://www.vvo-online.de/download/Liniennetzplan.pdf)
Arbeitsschritte beim Entgegennehmen durch Berechtigte[Bearbeiten]
- obige Bedingungen und der Antrag nach obigen Angaben wird mit Studentenausweis abgegeben
- ist der Antrag zulässig:
- mit StuRa-Stempel, Datum und Unterschrift des StuRa-Mitgliedes versehen,
- Betrag wird nach obiger Tabelle (oder Tabelle auf Rückseite des Antrages) ausgefüllt
- Nachweis der Abwesenheit unbedingt mit dem Tacker am Antrag befestigen
- Antrag mit Studentenausweis an das Studentensekretariat weiterleiten
- entweder Student bringt es selber hoch
- oder mit Hauspost hoch
Arbeitsschritte im Folgenden durch Verwaltung[Bearbeiten]
- im Studentensekretariat wird der Studentenausweis als Ticket ungültig gemacht
- Antrag kommt mit der Hauspost zum StuRa zurück
- Kommt der Studentenausweis mit zurück, wird der Studentenausweis durch den StuRa verschickt. (deswegen Rückumschlag)
- in Liste vermerken WO? Auflistung für spätere Abrechnungen vornehmen in Semesterticket interne Auflistung
- Sammelüberweisung wird von Frau Roßberg mittels SFirm vorbereitet
- Überweisungsanordnung ist auszufüllen und vom Finanzer zu unterschreiben
- Teil- bzw. Endabrechnungen mit den entsprechenden Zahlungen vornehmen bzw. Rückzahlung einfordern
- Fristen entsprechend dem Vertrag mit DVB AG und DB AG
- alphabetisch nach Rückgang aus dem Studentensekretariat im Ordner Semesterticketrückerstattung des entsprechenden Semesters (WS2011/2012) abheften WO?
- Nach Endabrechnung Auflistung mit Anzahl Rückerstattungen und Beträge in Ordner einheften
Beispiel[Bearbeiten]
Gibt ein Student seinen Antrag mit Studentenausweis am 1. Mai ab, so erhält er den Betrag unter bis 31. Mai (72,60 €) zurück.
Gibt ein Student seinen Antrag am 1. Februar ab, den Studentenausweis aber erst am 15. Juni, so erhält er nur den Betrag unter bis 15. Juni (24,20 €) zurück.