StuRa:Wahlausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
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== Grundlage == | |||
* [[Wahlordnung]] | |||
* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8910113120842&jlink=p26 § 26] [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 80 Zentrale Organe der Hochschule | SächsHSG]] | |||
*: [[i.V.m.]] (ehemaliger) Musterwahlordnung für Hochschulen | |||
== Aufgaben == | |||
Demnach hat er mindestens die Aufgaben gemäß der [[Wahlordnung]] zu erfüllen. | Demnach hat er mindestens die Aufgaben gemäß der [[Wahlordnung]] zu erfüllen. | ||
== | == Zusammensetzung == | ||
Er besteht aus bis zu vier [[Mitglied des Wahlausschusses | Mitglieder]]n und der [[Wahlleiterin]] oder dem [[Wahlleiter]]. | |||
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* podcast [http://chaosradio.ccc.de/cre128.html Wahlrecht (CRE128)] | * podcast [http://chaosradio.ccc.de/cre128.html Wahlrecht (CRE128)] | ||
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Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 19:17 Uhr
StuRa HTW Dresden:Begriffsklärung
Es gibt mehrere Wahlausschüsse an der Hochschule.
- Für die Wahlen der Organe der Hochschule gibt es den Wahlausschuss der Hochschule.
- Für die Wahlen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft gibt es "unseren" Wahlausschuss.
Dieser Artikel handelt vom Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft.
Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft[Bearbeiten]
Der Wahlausschuss ist es das maßgebliche Organ für die studentischen Wahlen.
Grundlage[Bearbeiten]
- Wahlordnung
- § 26 SächsHSG
- i.V.m. (ehemaliger) Musterwahlordnung für Hochschulen
Aufgaben[Bearbeiten]
Demnach hat er mindestens die Aufgaben gemäß der Wahlordnung zu erfüllen.
Zusammensetzung[Bearbeiten]
Er besteht aus bis zu vier Mitgliedern und der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter.
Weblinks[Bearbeiten]
- podcast Wahlrecht (CRE128)