StuRa:Entwurf AE-Ordnung/eins: Unterschied zwischen den Versionen
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=== § Geltungsbereich === | === § Geltungsbereich === |
Aktuelle Version vom 26. Februar 2020, 07:27 Uhr
erste Arbeitsfassung[Bearbeiten]
Ordnung über die Zahlung von Aufwandsentschädigungen im Studentenrat
als Teil der Ordnung der Studentenschaft der HTW Dresden
der Studentinnen und Studentenschaft
der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
als Teil der Ordnung der Studentenschaft der HTW Dresden
§ Geltungsbereich[Bearbeiten]
- Diese Ordnung findet Anwendung auf die Mitglieder des Studentenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden.
- Die Mitglieder des Studentenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden sind ehrenamtlich tätig. Entsprechend der Wortbedeutung ist es das Merkmal ehrenamtlicher Tätigkeit, dass sie "der Ehre halber" ausgeübt wird und nicht einer materiellen Entschädigung wegen. Die Aufwandsentschädigungen, die mit ehrenamtlichen Aufgaben verbunden sind, stellen eine Entschädigung für entstandene Kosten und kein Einkommen dar.
§ Lehrgangskosten[Bearbeiten]
- Wollen oder müssen ehrenamtliche Mitglieder des Studentrates an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, so können diese Lehrgangsgebühren auf Antrag ganz oder teilweise erstattet werden.
- Fortbildungsmaßnahmen sind...
- Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind anzuwenden.
§ Reisekostenvergütung[Bearbeiten]
- Ehrenamtliche Mitglieder haben nur dann Anspruch auf Erstattung ihrer Fahrkosten und Zahlung eines Übernachtungsgeldes, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit auf ausdrücklichen Auftrag des Studentenrates der der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden an Veranstaltungen, Lehrgänge oder Wettkämpfe außerhalb der Stadt Dresden teilnehmen. Den Ersatz der Fahr- und Übernachtungskosten muss vom Vorstand genehmigt werden.
- Die Erstattung der Fahrkosten erfolgt bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel in der jeweils preisgünstigsten Kategorie bei Vorlage des entwerteten Fahrscheins.
- Bei Benutzung eines Privat-PKW werden eine Wegstreckenentschädigung und bei Mitnahme von Personen, denen Fahrkostenersatz zusteht, außerdem eine Mitnahmeentschädigung in max. folgender Höhe gewährt:
- Wegstreckenentschädigung 0,30 € / km
- Mitnahmeentschädigung 0,02 € / km
- Übernachtungsgeld wird bei Unterbringung in Beherbergungsstätten (Jugendherberge, Pension, Hotel) in der jeweils preiswertesten Kategorie bei Vorlage der Rechnung erstattet. Bei anderweitiger Unterbringung wird ein pauschales Übernachtungsgeld in Höhe von 20. € gezahlt. Verpflegungsaufwendungen werden nicht erstattet.
- Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind anzuwenden.
§ Allgemeines[Bearbeiten]
- Die Leistungen, die nach dieser Ordnung gewährt werden können, sind von den Mitgliedern beim Referat Finanzen des Studentenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden schriftlich zu beantragen. Die Originalbelege sind dem Antrag beizufügen.
§ Inkrafttreten[Bearbeiten]
- Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Dresden,xx.xx.xxxx