StuRa:Entwurf AE-Ordnung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Conny (Diskussion | Beiträge) (Entwurf AE-Ordnung wurde nach Entwurf AE-Ordnung/1 verschoben: mehrere Vorschläge liegen vor) |
Ynnoc (Diskussion | Beiträge) K (Ynnoc verschob die Seite Entwurf AE-Ordnung nach StuRa:Entwurf AE-Ordnung) |
||
(4 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
==Ziel dieser Ordnung/Präambel== | |||
*Erfüllung [[Finanzordnung/Dokument|§33 Aufwandseinschädigungen Finanzordnung]] | |||
** Abs 1 hier durchaus sinnvoll, die AE-Ordnung muss das berücksichtigen | |||
** Abs 2 der StuRa muss immer Bedenken, das er hier alle Studenten vertritt | |||
** Wenn notwendig Änderung der Finanzordnung. | |||
* ein entsprechender Kontrollmechanismus muss her, | |||
** der die Sozialen Belange der Antragsteller auf der einen, | |||
** und die gesamtwirtschaftlichen Belange der [[Studentenschaft]] auf der anderen Seite berücksichtig | |||
* Tätigkeitsbeschreibungen müssen einen erfüllbaren Rahmen darstellen, | |||
** der ein Studium nebenbei zulässt | |||
** nichts übermenschliches verlangt | |||
==Entwürfe== | |||
* [[Entwurf AE-Ordnung/eins]] | |||
* [[Entwurf AE-Ordnung/zwei]] |
Aktuelle Version vom 26. Februar 2020, 07:27 Uhr
Ziel dieser Ordnung/Präambel[Bearbeiten]
- Erfüllung §33 Aufwandseinschädigungen Finanzordnung
- Abs 1 hier durchaus sinnvoll, die AE-Ordnung muss das berücksichtigen
- Abs 2 der StuRa muss immer Bedenken, das er hier alle Studenten vertritt
- Wenn notwendig Änderung der Finanzordnung.
- ein entsprechender Kontrollmechanismus muss her,
- der die Sozialen Belange der Antragsteller auf der einen,
- und die gesamtwirtschaftlichen Belange der Studentenschaft auf der anderen Seite berücksichtig
- Tätigkeitsbeschreibungen müssen einen erfüllbaren Rahmen darstellen,
- der ein Studium nebenbei zulässt
- nichts übermenschliches verlangt