Beschluss zur Ausfertigung freigegeben: Unterschied zwischen den Versionen

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AxelSchiller (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „Von Organen und Gremien beschlossene Anträge werden mit Hilfe der Antrags- und Beschlussverwaltung, kurz ABV, in Papierform fixiert und dem Präsid…“
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 17. August 2020, 10:45 Uhr

Von Organen und Gremien beschlossene Anträge werden mit Hilfe der Antrags- und Beschlussverwaltung, kurz ABV, in Papierform fixiert und dem Präsidium zur Unterschrift vorgelegt.

Die Kategorisierung "Beschluss zur Ausfertigung freigegeben" wird dann gesetzt, wenn der Antrag formgerecht unterschriftsreif dem Präsidium zur Freigabe und Unterschrift vorliegt und lediglich gegengezeichnet werden muss.

Nach Leistung der Unterschrift wird die Kategorie vom Präsidium in "Beschluss ausgefertigt" geändert.