Gremiensemester: Unterschied zwischen den Versionen

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Gremiensemester ist die gebräuchliche, aber nicht solche irgendwo benannte, Bezeichnung der besonderen Behandlung der Studienzeit von Studentinnen und Studenten, die an der Selbstverwaltung mitgewirkt haben.
Gremiensemester ist die gebräuchliche, aber nicht solche irgendwo benannte, Bezeichnung der besonderen Behandlung der Studienzeit von Studentinnen und Studenten, die an der Selbstverwaltung mitgewirkt haben.


==Grundlage==
Es gibt [[kss:Mitwirkungsberatung | weitere Erleichterungen für das Studium]] durch die Mitwirkung.
Die Nichtanrechnung der Studienzeit basiert [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Mitwirkungsberatung#Grundlage_der_Nichtanrechnung_der_Studienzeit sachsenweit] auf [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2521112688551&jlink=p20 § 20] Absatz 4 SächsHSG.


An der HTW Dresden erfolgte die Umsetzung über die [[Immatrikulationsordnung HTW Dresden|Immatrikulationsordnung]]. Diese wurde bei der [http://141.56.50.9:8080/Plone/studentische-vertretungen/senat/sitzungen/archiv/116.-senat 116. Sitzung des Senates] verabschiedet. Die Einarbeitung des neuen § 13 Mitwirkung in Organen erfolgte durch frühzeitige Forderung der studentischen Vertretung und entsprechendem Zusammenwirken mit dem [[Prorektorat Lehre und Studium]].
== Unterschiede ==
* [[Nichtanrechnung der Studienzeit]] (gemäß [[Nichtanrechnung der Studienzeit#Grundlage|Anspruchsgrundlage im SächsHSG]])
* [[kss:Mitwirkungsberatung#Förderung gemäß BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus | BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus]] (gemäß [[BAföG]])


==Antragsberechtigung==
== Siehe auch ==
Alle Mitglieder der [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Mitwirkungsberatung#Berechtigte_der_Nichtanrechnung_der_Studienzeit Organe] unabhängig von der [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Mitwirkungsberatung#Berechtigte_der_Nichtanrechnung_der_Studienzeit Stimmberechtigung].
* [[Bestätigung der Mitwirkung]]
 
* [[Prozess Erstellung und Versand Mitwirkungsbestätigung]]
==Antrag==
Das [[Dezernat Studienangelegenheiten]] hat im Laufe des Sommersemesters 2009 einen [[Antrag zur Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4 SächsHSG HTW Dresden|Antrag]] erarbeitet.
 
==Verfahren==
#Der [[Antrag zur Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4 SächsHSG HTW Dresden|Antrag]] ist im [[Studentensekretariat HTW Dresden|StudSek]] zu erhalten.
#Für das kommende Semester zurückmelden, aber dabei sollte keinen [[Immatrikulationsbescheinigung HTW Dresden|Immatrikulationsbescheinigung]] erstellt werden.
#Der [[Antrag zur Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4 SächsHSG HTW Dresden|Antrag]] ist ausgefüllt, mit den notwendigen Nachweisen und unterschrieben im [[Studentensekretariat HTW Dresden|StudSek]] fristgemäß (bis vor dem Beginn des nicht anzurechnenden Semesters) abzugeben.
#Nach dem Vermerk des [[Studentensekretariat HTW Dresden|StudSek]] kann dann die richtige [[Immatrikulationsbescheinigung HTW Dresden|Immatrikulationsbescheinigung]] erstellt werden.
 
==Auswirkungen==
*Ablegen von Prüfungen
**eigenverantwortliches Anmelden zu Prüfungen notwendig
**Möglichkeit zu [[Freischuss|Freischüsssen]]
*keine [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Mitwirkungsberatung#Nichtanrechnung_der_Studienzeit direkte] Auswirkung auf die Bezugsdauer gemäß BAföG


[[Kategorie:Soziales]]
[[Kategorie:Gremienvorzug]]
[[Kategorie:Gremienvorzug]]

Aktuelle Version vom 19. Januar 2021, 11:20 Uhr

Gremiensemester ist die gebräuchliche, aber nicht solche irgendwo benannte, Bezeichnung der besonderen Behandlung der Studienzeit von Studentinnen und Studenten, die an der Selbstverwaltung mitgewirkt haben.

Es gibt weitere Erleichterungen für das Studium durch die Mitwirkung.

Unterschiede[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]