Wahlhelferin oder Wahlhelfer: Unterschied zwischen den Versionen
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* Aufpassen, dass niemand zwei Zettel einwerfen kann oder sonst wie die Wahl unzulässig beeinflusst / stört. | |||
* Nach der Wahl eventuell die Stimmzettel mit auszählen. | |||
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== [[Wahlhelferin oder Wahlhelfer/Einarbeitung | Einarbeitung]] == | |||
== Siehe auch == | |||
* [[Wahlhelferin oder Wahlhelfer HTW Dresden]] | |||
* [[Wahlvorstand]] | |||
== Weblinks == | |||
* [http://141.56.50.18:8080/Plone/studentische-vertretungen/wahlen/wahlorgane/nachrichten/09-12-07_wahlhilfe ''Informationsveranstaltung für die angehenden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie Wahlvorstände'' zu den ersten eigenverantwortlichen Wahlen 2009] | |||
[[Kategorie:Wahlen]] | [[Kategorie:Wahlen]] |
Aktuelle Version vom 16. Februar 2021, 19:19 Uhr
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind bei der ordnungsgemäßen Durchführung einer Wahl behilflich.
Aufgaben[Bearbeiten]
Zu den Aufgaben einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers gehört:
- Während der Wahl prüfen, ob die Wählenden wahlberechtigt sind (s-Nummer mit einer Liste abgleichen), ihnen die Wahlzettel aushändigen und dann wieder in die Urne werfen lassen.
- Aufpassen, dass niemand zwei Zettel einwerfen kann oder sonst wie die Wahl unzulässig beeinflusst / stört.
- Nach der Wahl eventuell die Stimmzettel mit auszählen.
zeitlicher Ablauf[Bearbeiten]
- Eine Einweisung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer findet 10 Minuten vor Beginn der Wahl statt.
- Während jeder Pause (dazu gehören 10 Minuten vor- und nachher) werden an jeder Urne 2 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.