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Oftmals wird leider der [[Aufwand]] zur Organisation rund um [[Sitzungen]] unterschätzt. Wer der Meinung ist, dass das "nebenbei" gemacht sei, | |||
Eine "ordentliche" [[Sitzungsleitung]] schafft eine geringere Belastung (zeitlich, nervlich, womöglich sogar inhaltlich) aller Beteiligten. | Eine "ordentliche" [[Sitzungsleitung]] schafft eine geringere Belastung (zeitlich, nervlich, womöglich sogar inhaltlich) aller Beteiligten. |
Aktuelle Version vom 24. Dezember 2023, 07:04 Uhr
Zeiten[Bearbeiten]
- Gremienblockzeit (weiteres sollte ausgeführt werden)
Termine[Bearbeiten]
Termine der Sitzungen sollten frühzeitig, langfristig beschlossen und veröffentlicht werden.
Es ist für ein Gremium sinnvoll, dass sich alle Beteiligten darauf verständigen wie sie ihre Termine prinzipiell festlegen wollen. Dazu kann es eine Reglung in einer Geschäftsordnung oder ähnlichen geben. Sonst sollten die Beteiligten das Verfahren für die Vereinbarung von Terminen für die Sitzungen besprechen und sich dazu einigen.
Die Festlegung einer Regelmäßigkeit erscheint für ordentliche (beständige und in nur in Sonderfällen handelnde) Gremien wichtig. Es kann nach der Bekanntgabe des Beschlusses auch vom Gremium argumentiert werden, dass keine besondere terminliche Einladung zur Sitzung mehr nötig ist.
Bekanntgabe der Termine[Bearbeiten]
Passend zu den Reglungen hinsichtlich der Termine sollte die Veröffentlichung dieser geregelt werden.
Im Übrigen sollten auch Gremien, die nicht öffentlich tagenden, die Termine ihrer Sitzungen bekanntgeben. Somit zeigen dieses, dass es arbeitet und gibt zu erkennen, dass ein Protokoll dazu erstellt werden wird.
Öffentlichkeit[Bearbeiten]
Grundsätzlich sollten alle Sitzungen öffentlich sein. Öffentlichkeit, von Sitzungen mit deren Protokollen, schafft Transparenz.
Tatsächlich ist die Öffentlichkeit von Sitzungen aber abhängig von Rechtsnormen (etwa SächsHSG oder den Geschäftsordnungen), den Gegenständen, aber eben auch dem Willen der Mitglieder.
Ausschluss der Öffentlichkeit[Bearbeiten]
Ausschluss der Öffentlichkeit per Gesetz[Bearbeiten]
Gemäß § 56 Absatz 2 Satz 1 SächsHSG sind Personal- und Prüfungsangelegenheiten nicht öffentlich zu behandeln.
Organisation[Bearbeiten]
Der Aufwand zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung muss bewältigt werden. Dazu gibt es beispielsweise beim StuRa ein Präsidium. Oftmals wird leider der Aufwand zur Organisation rund um Sitzungen unterschätzt. Deshalb sollten es auch im Präsidium 5 Mitglieder sein um die Aufgaben fair zu verteilen und diesen schnellstmöglich nachkommen zu können. Wer der Meinung ist, dass das die Arbeit im Präsidium "nebenbei" gemacht sei, kann gerne sich beim Präsidium melden und dort mal seine eigene Erfahrung machen.
Eine "ordentliche" Sitzungsleitung schafft eine geringere Belastung (zeitlich, nervlich, womöglich sogar inhaltlich) aller Beteiligten.
Besonders die Verfügbarkeit von Beschlüssen muss gewährleistet sein.
Vorbereitung[Bearbeiten]
Vorbereitung der Termine[Bearbeiten]
Die Termine können sich aus
- der Geschäftsordnung,
- Beschlüssen
- des Organs,
- der Sitzungsleitung,
- der oder dem Vorsitzenden oder
- einer Anzahl von Mitgliedern und
- "üblichen" Verfahren
ergeben.
Es sollte angestrebt werden, ein Rhythmus oder eine Vielzahl von Terminen für Sitzungen frühzeitig für alle Beteiligten zu finden und dies bestmöglich den Betreffenden bekannt zugeben. Bei der Terminfindung sollte darauf geachtet werden, möglichst Benachteiligung zu vermeiden. Die Rücksicht sollte insbesondere die "Schwächsten" erfahren.
Termine für Sitzungen sollten mindestens Beginn und Ort der Sitzungen beinhalten. Ergänzend könnten, sofern vorgesehen, geplantes Ende oder die Höchstzahl von möglichen Gästen angegeben werden. Termine und dafür erfolgende Einladungen (mit Gegenständen) sollten so öffentlich wie möglich bekanntgegeben werden. Für die Bekanntgabe eignen sich dazu Aushänge, Websites.
Vorbereitung für terminierte Sitzungen[Bearbeiten]
- Vorbereitung aller geplanten Sitzungen
Sobald die Sitzungstermine bekannt sind, kann die Vorbereitung für Sitzungen beginnen.
- Einladung mindestens der Mitglieder und Bekanntgabe dieser an beispielsweise die Vertretenen, Rechtsaufsicht oder darüber hinaus
- Vorbereitung einer einzelnen Sitzung
- Einladung der Mitglieder und weitere Personen zu Anträgen
Durchführung[Bearbeiten]
Nachbereitung[Bearbeiten]
besondere[Bearbeiten]
nach Gegenstand[Bearbeiten]
konstituierende[Bearbeiten]
- Sitzungstermine beschließen
- Es sollte geklärt werden, wann die ordentlichen Sitzungen stattfinden. Findet sich bei dieser Sitzung kein Ergebnis, so sollte das unverzüglich auf der kommenden Sitzungen geklärt werden und mindestens der Termin für die kommende Sitzung beschlossen werden.
- Derartiges kann oder sollte in den entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt sein.
nach Gremien[Bearbeiten]
des StuRa[Bearbeiten]
des Senates[Bearbeiten]
Termine beim Senat[Bearbeiten]
Die Termine werden gemäß der Geschäftsordnung des Senates von Rektorin oder dem Rektor
Einladung[Bearbeiten]
Es sollte eine Einladung zu allen Sitzungen geben. Das bedeutet jedoch aber nicht, dass es eine Einladung zu jeder einzelnen Sitzung geben muss.
Folgendes Verfahren ist zur Sicherstellung der Möglichkeit zur Mitwirkung aller Beteiligen anzuwenden:
- Bei der konstituierenden Sitzung sollten die Termine der Sitzungen festgelegt werden. Die Termine der Sitzungen sollte unverzüglich mindestens allen Mitgliedern und den Vertretenen (etwa die Studentinnen- und Studentenschaft) bekanntgegeben werden.
- Für die einzelne der Sitzungen erfolgt die Einladung mindestens gemäß der Geschäftsordnung
- Bei außerordentliche Sitzungen ist eine Einladung notwendig, damit alle über die Besonderheit des Stattfindens und der Gegenstände der Sitzung informiert sind.
- Das Versenden einer Einladung ist bei ordentlichen Sitzungen "optional", da die Termine bereits seit der konstituierenden Sitzung bekannt sein sollten. Es kann jedoch zur Wahrnehmung der Wichtigkeit zur Teilnahme an Sitzungen dienen. Die Einladung sollte jedoch zur Information zu den Gegenständen der jeweiligen Sitzung dienen. Anhand der Benennung der Themen, gestellte Anträge (als Vorlage für Beschlüsse) kann eine Vorbereitung der Mitglieder stattfinden, womit die Qualität der Sitzungen höher ist.
Die Form der Einladung ist abhängig von dem beschlossen Verfahren. Dies kann und sollte die Geschäftsordnung des jeweiligen Organs regeln. Das Entstehen von Unklarheiten durch Formulierungen wie auf dem üblichen Weg oder nur wird bekanntgegeben sollte vermieden werden.