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Version vom 16. Juni 2010, 21:18 Uhr
Organe sind juristische Personen und bestehen aus Gremien. Aus der Satzung und Geschäftsordnung ergibt sich wofür und wie sie handeln dürfen. Bei der Haftung unterscheidet man zwischen privatrechtlichen Handeln (§ 89 Abs. 1 BGB, bzw. § 31 BGB) und öffentlich-rechtlichen Handeln (Amtshaftung).