Studentische Hochschulgruppen: Unterschied zwischen den Versionen
K (→Idee) |
(wo ist die Erklärung niederschreiben) |
||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
Im Übrigen wäre eine Ordnung zur Anerkennung von [[studentische Hochschulgruppen | studentischen Hochschulgruppen]], beispielsweise in einer [[Unterstützungsordnung]], zweckmäßig. So kann da verhindert werden, dass irgendwelche Gruppen für sich in Anspruch nehmen würden, sich bezeichnen zu wollen. | Im Übrigen wäre eine Ordnung zur Anerkennung von [[studentische Hochschulgruppen | studentischen Hochschulgruppen]], beispielsweise in einer [[Unterstützungsordnung]], zweckmäßig. So kann da verhindert werden, dass irgendwelche Gruppen für sich in Anspruch nehmen würden, sich bezeichnen zu wollen. | ||
Die Erklärung zu [[studentische Hochschulgruppen]] sollte unter [[Hochschulgruppen#studentische Hochschulgruppen | dem entsprechenden Abschnitt unter Hochschulgruppen]] eingefügt werden. | |||
[[Kategorie:Idee]] | [[Kategorie:Idee]] | ||
[[Kategorie:Verwaltung]] | [[Kategorie:Verwaltung]] |
Aktuelle Version vom 13. August 2010, 13:26 Uhr
Idee[Bearbeiten]
Etwa an der TU Dresden gibt eine Vielzahl von anerkannten Hochschulgruppen. Diese bringen
- eine Erweiterung der studentischen Interessenvertretung
- Belebung des studentischen Lebens
- Anknüpfung an Gruppen außerhalb der Hochschule
- ...
Es sollte darauf eingearbeitet werden, dass die Gruppen hochschulübergreifend gefasst werden, um einen Zusammenkommen und -wirken der Studentinnen und Studenten der verschieden Hochschultypen zu erreichen. Eine formale Trennung, etwa zur Erhöhung des Gewichtes des Stimmrechtes nach außen, kann trotzdem existieren.
Im Übrigen wäre eine Ordnung zur Anerkennung von studentischen Hochschulgruppen, beispielsweise in einer Unterstützungsordnung, zweckmäßig. So kann da verhindert werden, dass irgendwelche Gruppen für sich in Anspruch nehmen würden, sich bezeichnen zu wollen.
Die Erklärung zu studentische Hochschulgruppen sollte unter dem entsprechenden Abschnitt unter Hochschulgruppen eingefügt werden.