Studiendekanin oder Studiendekan: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2011, 01:47 Uhr
Der Studiendekan wird durch den Fakultätsrat bestimmt und fungiert als Beauftragter für Studienangelegenheiten.
Reglungen diesbezüglich siehe § 91 SächsHSG.