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* [http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html §§ 812 BGB] | * [http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html §§ 812 BGB] | ||
* [http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG008902377 §§ 965 ff. BGB] | * [http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG008902377 §§ 965 ff. BGB] | ||
== Wertgegenstände == | |||
=== Verwahrung von Wertgegenständen === | |||
Bedingt durch einen unerklärlichen Verlust einer wertintensiven Fundsache kam es 2011-04-21 durch die [[Referatsleitung Verwaltung]] und die [[Angestellte]] zur Einrichtung eines abschließbares Faches im [[Service-Büro]] unseres [[StuRa]]. | |||
Grundsätzlich dient der [[Stahlschrank]] als Platz für die Verwahrung von Wertgegenständen. Demnach sollte dieser genutzt werden. | |||
Sollte jedoch keine Person anwesend sein, die Zugang zum [[Stahlschrank]] hat, so gibt es eine weitere Möglichkeit wertintensive [[Fundsache]]n zu deponieren. Es gibt ein Fach (links) des Schrankes, der sich rund um die Tür [[Z123]] befindet. Der Schlüssel steckt an der Schranktür. Die wertintensive [[Fundsache]] ist dort abzulegen. Das Fach (Ablageort) sollte bei der obligatorischen [[#Eintragung | Eintragung]] ins [[#Fundbuch | Fundbuch]] vermerkt werden. Den Schlüssel zum Fach nimmt die Person, die die [[Fundsache]] ablegte, an sich. Unverzüglich sollte die [[Fundsache]] zur Verwahrung in den [[Stahlschrank]] überführt werden. In Ausnahmefällen (z.B. sollte durch die Person, die die [[Fundsache]] ablegte, eine zeitnahe Überführung in den [[Stahlschrank]] nicht möglich sein) kann der Schlüssel zum Fach auch in das Fach der [[Angestellten]], der [[Sprecherinnen und Sprecher]] oder des [[Referat Verwaltung | Referates studentische Selbstverwaltung & Organisation]] gelegt werden. | |||
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Aktuelle Version vom 9. November 2012, 15:25 Uhr
Die Fundsachen werden bekanntlich (irgendwann) in den StuRa gespült ... stellt sich nun nur noch die Frage ihrer Aufbewahrung. Gemäß Beschluss 2010-01-19 (3. Sitzung StuRa 2010 TOP 7) sollen Fundsachen nur noch 6 Monate aufbewahrt und herausgegeben werden. Im Moment sind alle im StuRa befindlichen Fundstücke im Fundbuch notiert und in der Aufbewahrung nach Jahren sortiert. Aller verbleibenden Sachen sollen öffentlich versteigert werden. Zu beachten wären hier §§ 980 und §§ 981 BGB.
- Verweise
Wertgegenstände[Bearbeiten]
Verwahrung von Wertgegenständen[Bearbeiten]
Bedingt durch einen unerklärlichen Verlust einer wertintensiven Fundsache kam es 2011-04-21 durch die Referatsleitung Verwaltung und die Angestellte zur Einrichtung eines abschließbares Faches im Service-Büro unseres StuRa.
Grundsätzlich dient der Stahlschrank als Platz für die Verwahrung von Wertgegenständen. Demnach sollte dieser genutzt werden.
Sollte jedoch keine Person anwesend sein, die Zugang zum Stahlschrank hat, so gibt es eine weitere Möglichkeit wertintensive Fundsachen zu deponieren. Es gibt ein Fach (links) des Schrankes, der sich rund um die Tür Z123 befindet. Der Schlüssel steckt an der Schranktür. Die wertintensive Fundsache ist dort abzulegen. Das Fach (Ablageort) sollte bei der obligatorischen Eintragung ins Fundbuch vermerkt werden. Den Schlüssel zum Fach nimmt die Person, die die Fundsache ablegte, an sich. Unverzüglich sollte die Fundsache zur Verwahrung in den Stahlschrank überführt werden. In Ausnahmefällen (z.B. sollte durch die Person, die die Fundsache ablegte, eine zeitnahe Überführung in den Stahlschrank nicht möglich sein) kann der Schlüssel zum Fach auch in das Fach der Angestellten, der Sprecherinnen und Sprecher oder des Referates studentische Selbstverwaltung & Organisation gelegt werden.