Gremiensemester: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Conny (Diskussion | Beiträge) K (Verweis auf Nichtanrechnung_der_Studienzeit#Verfahren) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(7 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Gremiensemester ist die gebräuchliche, aber nicht solche irgendwo benannte, Bezeichnung der besonderen Behandlung der Studienzeit von Studentinnen und Studenten, die an der Selbstverwaltung mitgewirkt haben. | Gremiensemester ist die gebräuchliche, aber nicht solche irgendwo benannte, Bezeichnung der besonderen Behandlung der Studienzeit von Studentinnen und Studenten, die an der Selbstverwaltung mitgewirkt haben. | ||
Es gibt [ | Es gibt [[kss:Mitwirkungsberatung | weitere Erleichterungen für das Studium]] durch die Mitwirkung. | ||
== Unterschiede == | == Unterschiede == | ||
* [[Nichtanrechnung der Studienzeit]] (gemäß [[Nichtanrechnung der Studienzeit#Grundlage|Anspruchsgrundlage im SächsHSG]]) | * [[Nichtanrechnung der Studienzeit]] (gemäß [[Nichtanrechnung der Studienzeit#Grundlage|Anspruchsgrundlage im SächsHSG]]) | ||
* [ | * [[kss:Mitwirkungsberatung#Förderung gemäß BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus | BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus]] (gemäß [[BAföG]]) | ||
== | == Siehe auch == | ||
* [[Bestätigung der Mitwirkung]] | * [[Bestätigung der Mitwirkung]] | ||
* [[Prozess Erstellung und Versand Mitwirkungsbestätigung]] | |||
[[Kategorie:Soziales]] | |||
[[Kategorie:Gremienvorzug]] | [[Kategorie:Gremienvorzug]] |
Aktuelle Version vom 19. Januar 2021, 11:20 Uhr
Gremiensemester ist die gebräuchliche, aber nicht solche irgendwo benannte, Bezeichnung der besonderen Behandlung der Studienzeit von Studentinnen und Studenten, die an der Selbstverwaltung mitgewirkt haben.
Es gibt weitere Erleichterungen für das Studium durch die Mitwirkung.
Unterschiede[Bearbeiten]
- Nichtanrechnung der Studienzeit (gemäß Anspruchsgrundlage im SächsHSG)
- BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus (gemäß BAföG)