Fünfte Änderungsordnung zur Beitragsordnung von 7. Juni 2011: Unterschied zwischen den Versionen

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Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden


<p><big>Vierte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft</big></p>
<p><big>Fünfte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft</big></p>


<p>Vom Juni 2011</p>
<p>Vom 07. Juni 2011</p>


== Artikel 1 ==
== Artikel 1 ==
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b) Der Absatz 2 wird wie folgt geändert:
b) Der Absatz 2 wird wie folgt geändert:


:i. Es wird folgende neue Nummer 3 eingefügt:
1. In Nummer 1. wird der Betrag "7,00 Euro" durch "7,50 Euro" ersetzt.
::"3. für das Semesterticket im Schienenpersonennahverkehr in Sachsen ohne VVO 33,90 Euro, ab dem Wintersemester 2011/12 34,80 Euro,"  
:ii. Die bisherige Nummer 3 wird zur Nummer 2.


:iii. Die bisherige Nummer 2 wird zur Nummer 4.
2. In Nummer 2. wird der Betrag "105,60 Euro" durch "110,40 Euro" ersetzt.


=== 3. zu § 6 Geltungsbereiche der Semestertickets ===
3. Nummer 3. wird ersetzt durch "für das Semesterticket im Schienenpersonennahverkehr in Sachsen ohne VVO 34,80 Euro."
a) Der § 6 wird wie folgt geändert:<br>
„Das Semesterticket umfasst <br>
:# den Tarifbereich des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) <br>
:# den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Sachsen ausgenommen die Kleinbahnen und den <br> Tarifbereich des VVO <br>
für den Zeitraum des jeweiligen Semesters.


=== 4. zu § 7 Ausschluss vom Semesterticket ===
In § 7 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“  eingefügt.


=== 5. zu § 8 Befreiung vom Semesterticket ===
a) In den Absätzen 1 und 2 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“  eingefügt.
b) Der Absatz 1 Nummer  2 wird aufgehoben.
c) Der bisherige Absatz 1 Nummer 3 wird zu Nummer 2.
d) In Absatz 2 Nummer 1 werden nach dem Wort „Semesterticket“ die Wörter „für den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“ eingefügt.
=== 6. zu § 9 Rückerstattung ===
a) In Absatz 1 Nummer 1 wird der Halbsatz „und nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 befreit sind“ gestrichen.
b) In Absatz 1 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“  eingefügt.
c) In Absatz 2 Satz 1 wird der Halbsatz „und dem Beginn der Erstattungsberechtigung gemäß Abs. 1“ gestrichen.
d) Der Absatz 2 Satz 3 wird gestrichen.
e) Der bisherige Absatz 2 Satz 4 wird zu Satz 3.
=== 7. zu § 10 Nachkauf ===
In Absatz 3 Satz 2 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“  eingefügt.
=== 8. zu Teil 4 (neu) Anteil für das Studentenwerk ===
Es wird folgender neuer Teil 4 eingefügt:
„Anteil für das Studentenwerk“
=== 9. zu § 12 (neu) Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk ===
In Teil 4 (neu) wird folgender neuer § 12 „Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk“ eingefügt:<p>
„(1) Das Studentenwerk Dresden erhebt gemäß § 110 Abs. 2 SächsHSG von den Studenten der HTW Dresden einen Beitrag für die Möglichkeit der Inanspruchnahme seiner Dienstleistungen nach Maßgabe seiner Beitragsordnung.<br>
(2) Möglichkeiten zur Rückerstattung und weitere Bestimmungen zum Beitrag für das Studentenwerk regelt das Studentenwerk Dresden.“
=== 10. zu Teil 4 (alt) Teil 5 (neu) Schlussbestimmung ===
a) Der bisherige Teil 4 wird zu Teil 5.
b) Der bisherige § 12 wird zu § 13.
c) In § 13 Absatz 3 werden hinter dem Wort „Semesterticket“ die Wörter „sowie der Vereinbarung der DB Regio AG mit den Studentenräten der Hochschulen der Stadt Dresden“  eingefügt.


== Artikel 2 ==
== Artikel 2 ==
Diese Änderungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 22. Juni 2010. Sie tritt am Tage nach ihrem Beschluss in Kraft.
Diese Änderungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 07. Juni 2011. Sie tritt mit Beginn des Wintersemester 2011/12 in Kraft.


Dresden, den 30.Juni 2010
Dresden, den 08. Juni 2011


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| Paul Riegel
| Matthias Jakobi
| Johannes Schneemann
| Sören Sebischka-Klaus
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| Sprecher
| Sprecher
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Die Änderung wurde am 09. Juli 2009 vom Rektorat genehmigt.
Die Änderung wurde am 28. Juni 2011 vom Rektorat genehmigt.




Dresden, den 01. November 2010
Dresden, den 28. Juni 2011





Aktuelle Version vom 14. Oktober 2011, 15:09 Uhr

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Fünfte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

Vom 07. Juni 2011

Artikel 1[Bearbeiten]

Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 16. Juni 2009 wird wie folgt geändert:


1. zu § 4 Beitragshöhe und -zusammensetzung[Bearbeiten]

a) Absatz 1 wird ersetzt durch „Der Semesterbeitrag beträgt ab dem Wintersemester 2011/12 222,20 Euro.“.

b) Der Absatz 2 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1. wird der Betrag "7,00 Euro" durch "7,50 Euro" ersetzt.

2. In Nummer 2. wird der Betrag "105,60 Euro" durch "110,40 Euro" ersetzt.

3. Nummer 3. wird ersetzt durch "für das Semesterticket im Schienenpersonennahverkehr in Sachsen ohne VVO 34,80 Euro."


Artikel 2[Bearbeiten]

Diese Änderungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 07. Juni 2011. Sie tritt mit Beginn des Wintersemester 2011/12 in Kraft.

Dresden, den 08. Juni 2011

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Matthias Jakobi Sören Sebischka-Klaus
Sprecher Sprecher


Die Änderung wurde am 28. Juni 2011 vom Rektorat genehmigt.


Dresden, den 28. Juni 2011


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Prof. Dr.-Ing. Roland Stenzel
Rektor