StuRa:Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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* <span class="plainlinks">[{{fullurl:Beitragsordnung/Dokument|oldid=18717}} Stammfassung der Ordnung vom 1. Februar 2012]</span> | |||
=== Änderungsordnungen === | === Änderungsordnungen === | ||
* [[Beitragsordnung/Änderungsordnung | Aktuelle Bearbeitungsfassung des Artikels]] | |||
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* [[ Vierte Änderungsordnung | ==== veraltete Fassungen Änderungsordnungen ==== | ||
* <span class="plainlinks">[{{fullurl:Beitragsordnung/Änderungsordnung|oldid=7887}} Erste Änderungsordnung vom 08. Juli 2009]</span> | |||
* <span class="plainlinks">[{{fullurl:Beitragsordnung/Änderungsordnung|oldid=7889}} Zweite Änderungsordnung vom 30. Juni 2010]</span> | |||
* <span class="plainlinks">[{{fullurl:Beitragsordnung/Änderungsordnung|oldid=8276}} Dritte Änderungsordnung vom 24. November 2010]</span> | |||
* <span class="plainlinks">[{{fullurl:Beitragsordnung/Änderungsordnung|oldid=17054}} Vierte Änderungsordnung vom XX. Dezember 2011]</span> | |||
* <span class="plainlinks">[{{fullurl:Beitragsordnung/Änderungsordnung|oldid=16542}} (fehlerhaft, da eigentlich vierte ÄO) Fünfte Änderungsordnung vom 7. Juni 2011 ]</span> | |||
* Fünfte Änderungsordnung vom xx ...ber 2011 | |||
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* <span class="plainlinks">[{{fullurl:Beitragsordnung|oldid=1757}} Fassung vom 16. Juni 2009]</span> | * <span class="plainlinks">[{{fullurl:Beitragsordnung/Dokument|oldid=1418}} Fassung vom 13. März 2009]</span> | ||
* <span class="plainlinks">[{{fullurl:Beitragsordnung|oldid= | * <span class="plainlinks">[{{fullurl:Beitragsordnung/Dokument|oldid=1757}} Fassung vom 16. Juni 2009]</span> | ||
* <span class="plainlinks">[{{fullurl:Beitragsordnung/Dokument|oldid=7863}} Fassung vom 30. Juni 2010]</span> | |||
* <span class="plainlinks">[{{fullurl:Beitragsordnung/Dokument|oldid=16550}} Fassung vom 24. November 2010]</span> | |||
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== Siehe auch == | |||
* [[Beitragsordnung/Dokument | Dokument Beitragsordnung]] | |||
** [[Beitragsordnung/Begründung | Begründung zur Beitragsordnung]] | |||
[[Kategorie:Ordnung]] | [[Kategorie:Ordnung]] | ||
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[[Kategorie:Semesterticket]] | [[Kategorie:Semesterticket]] | ||
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Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 17:33 Uhr
Die Beitragsordnung (Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden), kurz BO genannt, dient zur Erhebung von Beiträgen aus der Studentinnen- und Studentenschaft. Somit ist sie die finanzielle Grundlage für das Wirken der studentischen Selbstverwaltung.
Grundlage[Bearbeiten]
Befassung[Bearbeiten]
Beschlussfassung[Bearbeiten]
Der StuRa beschließt über die Beitragsordnung für die Studentinnen- und Studentenschaft.
Genehmigung[Bearbeiten]
Dokument[Bearbeiten]
Die älteren Fassungen dienen nur als Hilfestellung. Im Zweifelsfall gelten die vom StuRa beschlossenen, von den Sprecherinnen und Sprechern unterzeichneten und vom Rektorat genehmigten Dokumente, welche sich im entsprechenden Ordner im StuRa befinden.
Stammfassung[Bearbeiten]
Änderungsordnungen[Bearbeiten]
ältere rechtsbereinigte Fassungen[Bearbeiten]
veraltete Fassungen[Bearbeiten]
veraltete Fassungen Änderungsordnungen[Bearbeiten]
- Erste Änderungsordnung vom 08. Juli 2009
- Zweite Änderungsordnung vom 30. Juni 2010
- Dritte Änderungsordnung vom 24. November 2010
- Vierte Änderungsordnung vom XX. Dezember 2011
- (fehlerhaft, da eigentlich vierte ÄO) Fünfte Änderungsordnung vom 7. Juni 2011
- Fünfte Änderungsordnung vom xx ...ber 2011
veraltete rechtsbereinigte Fassungen[Bearbeiten]
- Fassung vom 13. März 2009
- Fassung vom 16. Juni 2009
- Fassung vom 30. Juni 2010
- Fassung vom 24. November 2010
- Fassung vom 8. Juni 2011
Hinweis zu Änderungen[Bearbeiten]
- Bei Änderungen der BO sollte nicht die ganze BO neu beschlossen werden. Lediglich die gewünschten Änderung sind in Form einer Änderungsordnung zu beschließen. Dies hat eine Vielzahl von Vorteilen:
- Der Aufwand für die Prüfung ist wesentlich geringer.
- Bereits früher durch das Rektorat genehmigte Teile müssen nicht erneut geprüft werden. Etwa eine Nichterteilung der Genehmigung wegen Angabe von Mängel in der bisherigen Fassung ist so nicht möglich.
- Es ist eine Nachvollziehbarkeit für die Anpassung der Ordnung gegeben.