StuRa:Arbeitsanweisung:Antrag:Semesterticket:Befreiung: Unterschied zwischen den Versionen
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# ''alphabetisch'' nach Rückgang aus dem Studentensekretariat im Ordner ''Befreiung Semesterticket'' des entsprechenden Semesters (WS2011/2012) abheften '''WO?''' | # ''alphabetisch'' nach Rückgang aus dem Studentensekretariat im Ordner ''Befreiung Semesterticket'' des entsprechenden Semesters (WS2011/2012) abheften '''WO?''' | ||
==Siehe auch== | |||
* [[Arbeitsanweisung:Antrag:Semesterticket:Rückerstattung]] | |||
* [[Arbeitsanweisung:Antrag:Semesterticket:Nachkauf]] | |||
[[Kategorie:Arbeitsanweisung:Antrag:Semesterticket]] | [[Kategorie:Arbeitsanweisung:Antrag:Semesterticket]] |
Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 18:36 Uhr
Berechtigte
- Frau Roßberg
- Martin Kamke
- Elisa Löwe
- Denny Meirich
- Johannes Schneemann
- Paul Riegel
- Hermann Lorenz
Stand
1. November 2011
Warnung! Dieser Artikel befindet sich noch im Aufbau und enthält noch gravierende Fehler!
Termine[Bearbeiten]
Abgabetermin Antrag: Ende der Rückmeldefrist (23. Juli 2011)
Antragsinhalt[Bearbeiten]
- vollständig ausgefüllter Antrag außer Bankverbindung
- Befreiung ist angekreuzt
- Auf Datum und Unterschrift des Antragstellers achten!
- einer der folgenden Gründe liegt vor
- Auslandssemester ohne Beurlaubung
- Nachweis: Nachweis der Hochschule
- Praktikumssemester außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semestertickets im VVO
- Nachweis: Praktikumsvereinbarung; alternativ Nachweis auf Rückseite ausgefüllt
- Abschlussarbeit außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semestertickes im VVO
- Nachweis: entsprechende Vereinbarung; alternativ Nachweis auf Rückseite ausgefüllt, kann auch vom betreuenden Professor unterschrieben sein
- Exmatrikulation im laufenden Semester
- Nachweis: Exmatrikulationsbescheinigung
- Urlaubssemster
- Nachweis: genehmigter Urlaubssemsterantrag oder Imma-Bescheinigung mit Vermerk Urlaubssemster
- Sonstiges (z. B. Behinderung)
- Nachweis: unterschiedlich
- Auslandssemester ohne Beurlaubung
- schriftlicher Nachweis für den Grund muss beinhalten
- Name
- Zeitraum
- Ort
Bedingungen[Bearbeiten]
- Rückmeldefrist darf noch nicht vergangen sein
- Rückmeldung darf noch nicht erfolgt sein (das Geld darf noch nicht überwiesen sein, wenn doch, dann Rückerstattung)
- Der Ort des begründeten Aufenthaltes muss außerhalb des VVO-Bereiches liegen. (http://www.vvo-online.de/download/Liniennetzplan.pdf)
Arbeitsschritte beim Entgegennehmen durch Berechtigte[Bearbeiten]
- obige Bedingungen und der Antrag nach obigen Angaben wird abgegeben
- ist der Antrag zulässig:
- mit StuRa-Stempel, Datum und Unterschrift des StuRa-Mitgliedes versehen,
- Betrag wird nicht ausgefüllt und
- Nachweis der Abwesenheit unbedingt mit dem Tacker am Antrag befestigen
- Antrag an das Studentensekretariat weiterleiten
- entweder Student bringt es selber hoch
- oder mit Hauspost hoch
Arbeitsschritte im Folgenden durch Verwaltung[Bearbeiten]
- in Liste vermerken WO? Auflistung für spätere Abrechnungen vornehmen in Semesterticket interne Auflistung
- alphabetisch nach Rückgang aus dem Studentensekretariat im Ordner Befreiung Semesterticket des entsprechenden Semesters (WS2011/2012) abheften WO?