StuRa:Arbeitsanweisung:Antrag:Semesterticket:Befreiung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Termine==
==Termine==
Abgabetermin Antrag: Ende der Rückmeldefrist (23. Juli 2011)
Abgabetermin Antrag: Ende der Rückmeldefrist (23. Juli 2011)
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# Der Ort des begründeten Aufenthaltes muss außerhalb des VVO-Bereiches liegen. (http://www.vvo-online.de/download/Liniennetzplan.pdf)
# Der Ort des begründeten Aufenthaltes muss außerhalb des VVO-Bereiches liegen. (http://www.vvo-online.de/download/Liniennetzplan.pdf)


==Arbeitsschritte beim Entgegennehmen durch StuRa-Mitglied==
==Arbeitsschritte beim Entgegennehmen durch Berechtigte==
# obige Bedingungen und der Antrag nach obigen Angaben wird abgegeben
# obige Bedingungen und der Antrag nach obigen Angaben wird abgegeben
# ist der Antrag zulässig:
# ist der Antrag zulässig:

Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 18:36 Uhr

Berechtigte

  • Frau Roßberg
  • Martin Kamke
  • Elisa Löwe
  • Denny Meirich
  • Johannes Schneemann
  • Paul Riegel
  • Hermann Lorenz

Stand

1. November 2011

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Termine[Bearbeiten]

Abgabetermin Antrag: Ende der Rückmeldefrist (23. Juli 2011)

Antragsinhalt[Bearbeiten]

  1. vollständig ausgefüllter Antrag außer Bankverbindung
    • Befreiung ist angekreuzt
    • Auf Datum und Unterschrift des Antragstellers achten!
  2. einer der folgenden Gründe liegt vor
    • Auslandssemester ohne Beurlaubung
      Nachweis: Nachweis der Hochschule
    • Praktikumssemester außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semestertickets im VVO
      Nachweis: Praktikumsvereinbarung; alternativ Nachweis auf Rückseite ausgefüllt
    • Abschlussarbeit außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semestertickes im VVO
      Nachweis: entsprechende Vereinbarung; alternativ Nachweis auf Rückseite ausgefüllt, kann auch vom betreuenden Professor unterschrieben sein
    • Exmatrikulation im laufenden Semester
      Nachweis: Exmatrikulationsbescheinigung
    • Urlaubssemster
      Nachweis: genehmigter Urlaubssemsterantrag oder Imma-Bescheinigung mit Vermerk Urlaubssemster
    • Sonstiges (z. B. Behinderung)
      Nachweis: unterschiedlich
  3. schriftlicher Nachweis für den Grund muss beinhalten
    • Name
    • Zeitraum
    • Ort

Bedingungen[Bearbeiten]

  1. Rückmeldefrist darf noch nicht vergangen sein
  2. Rückmeldung darf noch nicht erfolgt sein (das Geld darf noch nicht überwiesen sein, wenn doch, dann Rückerstattung)
  3. Der Ort des begründeten Aufenthaltes muss außerhalb des VVO-Bereiches liegen. (http://www.vvo-online.de/download/Liniennetzplan.pdf)

Arbeitsschritte beim Entgegennehmen durch Berechtigte[Bearbeiten]

  1. obige Bedingungen und der Antrag nach obigen Angaben wird abgegeben
  2. ist der Antrag zulässig:
    • mit StuRa-Stempel, Datum und Unterschrift des StuRa-Mitgliedes versehen,
    • Betrag wird nicht ausgefüllt und
    • Nachweis der Abwesenheit unbedingt mit dem Tacker am Antrag befestigen
  3. Antrag an das Studentensekretariat weiterleiten
    • entweder Student bringt es selber hoch
    • oder mit Hauspost hoch

Arbeitsschritte im Folgenden durch Verwaltung[Bearbeiten]

  1. in Liste vermerken WO? Auflistung für spätere Abrechnungen vornehmen in Semesterticket interne Auflistung
  2. alphabetisch nach Rückgang aus dem Studentensekretariat im Ordner Befreiung Semesterticket des entsprechenden Semesters (WS2011/2012) abheften WO?

Siehe auch[Bearbeiten]