Verwaltungsverfahrensgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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== Anwendung ==
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Das [[Verwaltungsverfahrensgesetz]] ist Gesetz der [[BRD]].
Das [[Verwaltungsverfahrensgesetz]], kurz [[VwVfG]], ist ein Gesetz der [[BRD]], das Grundsätze zu Verfahren im öffentlichen Bereich regelt.


Es ist aber eben auch für die [[Verwaltungsverfahren]] im Land [[Sachsen]] sehr relevant, denn gemäß [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7916113851054&jlink=p1 § 1] Satz 1 [[SächsVwVfZG]] (der entsprechenden [[Rechtsnorm]] für [[Sachsen]]) wird direkt darauf verwiesen. Das bedeutet im Übrigen auch, dass die [[Studentinnen- und Studentenschaft]] mit [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft | ihren Organen]] danach "verfahren" muss.
Es ist aber eben auch für die [[Verwaltungsverfahren]] im Land [[Sachsen]] sehr relevant, denn gemäß [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7916113851054&jlink=p1 § 1] Satz 1 [[SächsVwVfZG]] (der entsprechenden [[Rechtsnorm]] für [[Sachsen]]) wird direkt darauf verwiesen. Das bedeutet im Übrigen auch, dass die [[Studentinnen- und Studentenschaft]] mit [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft | ihren Organen]] danach "verfahren" muss.
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* [https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Verwaltungsverfahrensgesetz Wikipedia: Verwaltungsverfahrensgesetz]
* [https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Verwaltungsverfahrensgesetz Wikipedia: Verwaltungsverfahrensgesetz]


== Weblinks ==
* [[juris]]: [http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/ VwVfG]
[[Kategorie:Gesetz]]
[[Kategorie:Bund]]
[[Kategorie:Land]]
[[Kategorie:Hochschule]]
[[Kategorie:Studium]]
[[Kategorie:Studium]]
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]

Aktuelle Version vom 14. Januar 2012, 08:20 Uhr

Anwendung[Bearbeiten]

Das Verwaltungsverfahrensgesetz, kurz VwVfG, ist ein Gesetz der BRD, das Grundsätze zu Verfahren im öffentlichen Bereich regelt.

Es ist aber eben auch für die Verwaltungsverfahren im Land Sachsen sehr relevant, denn gemäß § 1 Satz 1 SächsVwVfZG (der entsprechenden Rechtsnorm für Sachsen) wird direkt darauf verwiesen. Das bedeutet im Übrigen auch, dass die Studentinnen- und Studentenschaft mit ihren Organen danach "verfahren" muss.

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]