Ausschreibung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(7 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Ist eine öffentliche Bekanntgabe eines Bedarfs an potientielle Interessenten. Diese werden aufgefordert, ihr Angebot zu unterbreiten. Sie ist i.d.R. ein Verfahrensschritt bei der Vergabe von Aufträgen.
Eine [[Ausschreibung]] ist eine öffentliche Bekanntgabe eines Bedarfs an die potentielle Interessierten. Diese werden aufgefordert, ihr Angebot zu unterbreiten. Sie ist [[i.d.R.]] ein Verfahrensschritt bei der Vergabe von Aufträgen.
 
== [[Selbstverwaltung]] ==
Bezüglich der [[Mitwirkung]] für [[Ämter]] oder [[Stellen]] in der [[Selbstverwaltung]] bedeutet das:
: Eine [[Ausschreibung]] ist eine so öffentlich wie mögliche [[Bekanntgabe]] der [[Posten]], die zur Bewältigung der [[Aufgaben]] benötigt werden. Alle für den [[Posten]] in Betracht kommen sind aufgefordert, ihre [[Bewerbung]] ([[Kandidatur]] bei [[Ämter]]n) zu unterbreiten. Sie sollte (manchmal muss) ein Verfahrensschritt bei der Vergabe von [[Posten]] sein.
 
=== [[Studentinnen- und Studentenschaft]] ===
siehe [[Studentinnen- und Studentenrat/Ausschreibungen]]
 
== Siehe auch ==
* [[Wahlausschreibung]]
* [[Website]]: [http://www.stura.htw-dresden.de/mitmachen/ausschreibungen (Bekanntgabe von) Ausschreibungen]
* [[Website]]: [http://www.stura.htw-dresden.de/stura/ref/verwaltung/struktur/ausschreibungen/ (zur Erarbeitung von) Ausschreibungen]
* [[Studentinnen- und Studentenrat/Ausschreibungen]]


[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie:Referat]]
[[Kategorie:Referat]]
[[Kategorie:Tätigkeitsbeschreibung]]
[[Kategorie:Tätigkeitsbeschreibung]]

Aktuelle Version vom 13. Januar 2013, 11:30 Uhr

Eine Ausschreibung ist eine öffentliche Bekanntgabe eines Bedarfs an die potentielle Interessierten. Diese werden aufgefordert, ihr Angebot zu unterbreiten. Sie ist i.d.R. ein Verfahrensschritt bei der Vergabe von Aufträgen.

Selbstverwaltung[Bearbeiten]

Bezüglich der Mitwirkung für Ämter oder Stellen in der Selbstverwaltung bedeutet das:

Eine Ausschreibung ist eine so öffentlich wie mögliche Bekanntgabe der Posten, die zur Bewältigung der Aufgaben benötigt werden. Alle für den Posten in Betracht kommen sind aufgefordert, ihre Bewerbung (Kandidatur bei Ämtern) zu unterbreiten. Sie sollte (manchmal muss) ein Verfahrensschritt bei der Vergabe von Posten sein.

Studentinnen- und Studentenschaft[Bearbeiten]

siehe Studentinnen- und Studentenrat/Ausschreibungen

Siehe auch[Bearbeiten]