Mitwirkung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(2 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 6: Zeile 6:


Auch der zu erledigende Aufwand, welcher im Zusammenhang mit [[Selbstverwaltung]] entsteht, und abgearbeitet wir, kann als [[Mitwirkung]] bezeichnet werden.
Auch der zu erledigende Aufwand, welcher im Zusammenhang mit [[Selbstverwaltung]] entsteht, und abgearbeitet wir, kann als [[Mitwirkung]] bezeichnet werden.
== Ablehnung der Mitwirkung ==
* [[saechshsfg:53|§ 53]] Abs. 4 Satz 3 [[SächsHSFG]]
* [[vwvfg:86|§ 86]] [[VwVfG]]


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[Amt]]
* [[Organ]]
* [[Gremium]]
* [[Gremium]]
* [[Organ]]
* [[studentisches Engagement]]
* [[Kommission]]
* [[Prozess Erstellung und Versand Mitwirkungsbestätigung]]
* [[Beauftragung]]
 
* [[Ausschuss]]
* [[Amt]]


[[Kategorie:Hochschulpolitik]]
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]
[[Kategorie:Organ]]
[[Kategorie:Organ]]

Aktuelle Version vom 19. Januar 2021, 11:20 Uhr

Mitwirkung oder Mitbestimmung heißt die, die von Entscheidungen betroffen sind, dürfen (pro forma) Einfluss ausüben. Im Rahmen des Hochschulstudium geschieht das im:

Auch der zu erledigende Aufwand, welcher im Zusammenhang mit Selbstverwaltung entsteht, und abgearbeitet wir, kann als Mitwirkung bezeichnet werden.

Ablehnung der Mitwirkung[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]