Immatrikulation: Unterschied zwischen den Versionen
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Andere Clubs kennen lustige Initiationsriten wie Taufen oder Mensuren. | Andere Clubs kennen lustige Initiationsriten wie Taufen oder Mensuren. | ||
Die [[Immatrikulation]] endet durch [[Exmatrikulation]]. [[Studentinnen und Studenten]], die an unserer [[HTW Dresden]] [[Immatrikulation | immatrikuliert]] sind, müssen sich für das darauf folgende [[Semester]] [[Rückmeldung | zurückmelden]]. | |||
== Grundlage == | |||
* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6118314182366&jlink=p18 § 18] [[SächsHSG]] | |||
* [[ImmaO]] | |||
== keine Immatrikulation == | |||
=== Versagung === | |||
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Die Rücknahme der [[Immatrikulation]] erfolgt auf Antrag der Studentin oder des Studenten gemäß § 7 [[ImmaO]]. Bei ordnungsgemäßer Antragstellung wird alles weitere so behandelt, als wäre es nie zur [[Immatrikulation]] (als [[Verwaltungsakt]]) gekommen. | |||
Im Übrigen ist daher wohl auch das Stellen des Antrages ''auf Rückerstattung der eingezahlten Beiträge und Gebühren'' obsolet, da unsere [[HTW Dresden]] keine Grundlage mehr hat die [[Semesterbeitrag | Beiträge]] oder [[Studiengebühren | Gebühren]] zu erheben. | |||
=== Widerruf === | |||
== [[Immatrikulationsbescheinigung]] == | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
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* [[Studentinnen- und Studentensekretariat HTW Dresden]] | * [[Studentinnen- und Studentensekretariat HTW Dresden]] | ||
* [[Feierliche Immatrikulationen]] | * [[Feierliche Immatrikulationen]] | ||
* [[Studienjahresablaufplan]] | * [[Studienjahresablaufplan]] | ||
* [[Rückmeldung]] | |||
[[Kategorie:Studium]] | [[Kategorie:Studium]] | ||
[[Kategorie:Erstsemester]] | |||
[[Kategorie:Hochschulverwaltung]] |
Aktuelle Version vom 26. Juli 2014, 15:33 Uhr
Die Immatrikulation, kurz Imma, ist pro forma der Verwaltungsakt, mit dem Personen in eine Hochschule aufgenommen wird, womit sie Mitglieder der Hochschule werden.
Andere Clubs kennen lustige Initiationsriten wie Taufen oder Mensuren.
Die Immatrikulation endet durch Exmatrikulation. Studentinnen und Studenten, die an unserer HTW Dresden immatrikuliert sind, müssen sich für das darauf folgende Semester zurückmelden.
Grundlage[Bearbeiten]
keine Immatrikulation[Bearbeiten]
Versagung[Bearbeiten]
Rücknahme[Bearbeiten]
Die Rücknahme der Immatrikulation erfolgt auf Antrag der Studentin oder des Studenten gemäß § 7 ImmaO. Bei ordnungsgemäßer Antragstellung wird alles weitere so behandelt, als wäre es nie zur Immatrikulation (als Verwaltungsakt) gekommen.
Im Übrigen ist daher wohl auch das Stellen des Antrages auf Rückerstattung der eingezahlten Beiträge und Gebühren obsolet, da unsere HTW Dresden keine Grundlage mehr hat die Beiträge oder Gebühren zu erheben.