Senatskommission Lehre und Studium: Unterschied zwischen den Versionen
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: Die Senatskommission Lehre und Studium soll mindestens zu Beratung von Gegenständen gemäß § 81 Absatz 1 Nummer 1, 9, 11, 12, 15, 16 und § 83 Absatz 3 Nummer 1, 3 SächsHSG dienen. | : Die Senatskommission Lehre und Studium soll mindestens zu Beratung von Gegenständen gemäß § 81 Absatz 1 Nummer 1, 9, 11, 12, 15, 16 und § 83 Absatz 3 Nummer 1, 3 SächsHSG dienen. | ||
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Durch die Zustimmung des [[Senat]]es zum [[website:vertretungen/senat/sitzungen/2011/129.-sitzung-senat/paritaetische-besetzung-der-senatskommission-lehre-und-studium | Antrag ''paritätische Besetzung der Senatskommission Lehre und Studium'']] zur [[Sitzung des Senates]] wurde die Hälfte der [[Senatskommission Lehre und Studium/Mitglieder | Mitglieder der]] [[Senatskommission Lehre und Studium | SK LuSt]] zur [[Senatskommission Lehre und Studium/Mitglieder/Studentinnen und Studenten | studentischen Vertretung]] besetzt. | |||
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== Siehe auch == | |||
* [[Website]]: [http://www.stura.htw-dresden.de/hs/senat/sk-lust Senatskommission Lehre und Studium] | |||
| | * [[Website]]: [http://www.stura.htw-dresden.de/vertretungen/senat/sk-lust studentische Vertretung in der Senatskommission Lehre und Studium] | ||
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[[Kategorie:Senat]] | [[Kategorie:Senat]] | ||
[[Kategorie:Kommission]] | [[Kategorie:Kommission]] | ||
[[Kategorie:Lehre]] | |||
[[Kategorie:Basiswissen]] | [[Kategorie:Basiswissen]] |
Aktuelle Version vom 17. Oktober 2015, 10:04 Uhr
Die Senatskommission Lehre und Studium, kurz SK LuSt, ist eine Senatskommission zu den Belangen für Studium und Lehre. :-D
Grundlage[Bearbeiten]
§ 10 Absatz 2 Nummer 1 Grundordnung HTW Dresden
Aufgaben[Bearbeiten]
Die Aufgaben sind nicht klar niedergeschrieben.
Praktisch ergeben sich wohl folgende Aufgaben:
- ...
Theoretisch ergeben sich Aufgaben (als Minimum) durch die Zustimmung des Antrages Senatskommissionen zur Verhinderung der Abschaffung von Senatskommissionen:
- Die Senatskommission Lehre und Studium soll mindestens zu Beratung von Gegenständen gemäß § 81 Absatz 1 Nummer 1, 9, 11, 12, 15, 16 und § 83 Absatz 3 Nummer 1, 3 SächsHSG dienen.
- ...
Mitglieder[Bearbeiten]
Offensichtlich ist die Tabelle nicht aktuell.
Name | stimmberechtigt | Zuordnung | Raum | Telefon |
---|---|---|---|---|
Ass. jur. K. Handschack | ? | Rektorat | Z 228 b | 3140 |
H* | ||||
Herr Prof. Dr. Michalke | ? | Dekan Fakultät Elektrotechnik | Z 432 | 2861 |
Herr Prof. Dr. W. Ortmanns | ja | Fakultät Wirtschaftswissenschaften | Z 629 | 3296 |
Prof. Dr. rer. nat. R. Rennekamp | ? | Fakultät Maschinenbau/Verfahrenstechnik | N 228 | 2739 |
Schwar* | ||||
Sören Sebischka-Klaus | ja | studentische Vertretung | Z 123 | 3249 |
neu zu besetzen | (ja) | studentische Vertretung | - | - |
studentische Vertretung[Bearbeiten]
Zusammensetzung[Bearbeiten]
Zusammensetzung ab 2015[Bearbeiten]
Ohne Anteilnahme des StuRa, wurde zur 151. Sitzung des Senates die Zusammensetzung der SK LuSt zu ungunsten der Verhältnisse für die studentische Vertretung geändert.
Zur Begründung (vom Prorektor für Lehre und Studium) hieß es wohl, dass Gremien zu Programmakkreditierungen auch nicht paritätisch besetzt sein und sich lieber daran orientiert werden sollte. Somit können nun relativ einfach Belange zum Studium auch ohne Zustimmung der Gesamtheit der studentischen Vertretung beschlossen werden.
Es ist fraglich, ob das fehlende "Durchstimmen" bei vorangegangenen Sitzungen der SK LuSt, wegen der unterbliebenen Zustimmung der studentischen Vertretung, Grund für das Anstreben dieser Änderung waren.
Zusammensetzung bis 2015[Bearbeiten]
Durch die Zustimmung des Senates zum Antrag paritätische Besetzung der Senatskommission Lehre und Studium zur Sitzung des Senates wurde die Hälfte der Mitglieder der SK LuSt zur studentischen Vertretung besetzt.
Zusammensetzung bis 2011[Bearbeiten]
In der Senatskommission Lehre und Studium gab es lediglich zwei Mitglieder der studentischen Vertretung.
Zusammensetzung bis 2009[Bearbeiten]
In der Senatskommission Lehre und Studium gab es lediglich ein Mitglied der studentischen Vertretung.