Master: Unterschied zwischen den Versionen
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== Siehe auch == | |||
* [[Studien- und Prüfungsordnungen]] | |||
* [[Modul]] | |||
* [[Senatskommission Lehre und Studium]] | |||
* [[Prüfungsausschüsse]] | |||
* [[Freischuss]] | |||
* [[Prüfungsberatung]] | |||
[[Kategorie:Studium]] | |||
[[Kategorie:Qualitätsmanagement]] |
Aktuelle Version vom 2. Dezember 2011, 12:59 Uhr
Der Master ist ein Abschluss der zweiten Stufe in einer akademischen Ausbildung nach dem Bologna-Prozess. Das Studium ist entweder konsekutiv (auf Bachelor aufbauend) oder weiterbildend (mindestens 1 Jahr Berufspraxis).
Die Arbeitsbelastung wird gemäß ECTS mit 300 CP bewertet.
- Inhalt:
- Wissen und Verstehen
- Spezialwissen des Gebietes
- Wissensanwendung in breitem Zusammenhang
- Kompetenzen:
- selbstständiges Arbeiten
- kompetente Vermittlung von Standpunkten
- Führungskompetenz